Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
vom 20. Juni 2002
Beschlossen ...
...hat die AK nichts. Weder machten die Dienstgeber
Ihre Zusage wahr, endlich die die Geringverdiener diskriminierende Anlage
18 abzuschaffen, noch stimmte die Mitarbeiterseite für den Wechsel
von der Gesamt-versorgung zum Punktemodell.
Generalvikar Feldhoff hatte der Mitarbeiterseite
im Vorfeld einen Brief geschrieben. Darin vertrat er die Meinung, dass
die enge Verflechtung der Zusatzversorgungskassen ein gleichartiges
Vorgehen erfordere. Eine Änderung wesentlicher Eckpunkte rufe den
erbitterten Widerstand aller anderen Kassen hervor. Hier setze die Gesamtkirche
der Einheitlichkeit wegen auf den von den Tarifparteien des öffentlichen
Dienstes abgeschlossenen Versorgungstarifvertrag. In einem Gespräch
im Vorfeld der Sitzung betonte er noch einmal, dass es keinen irgendwie
gearteten Spielraum für irgendwelche Ände-rungen oder Verbesserungen
bei der Zu-satzversorgung gebe. Im öffentlichen Dienst und in der
Kirche müßten die gleichen Bedingungen und Leistungen für
die neue Zusatzversorgung gelten. Die Mitarbeiterseite vermisste einen
dem vorzüglichen Vermögensstand der KZVK angemessenen Verbesserungsvorschlag
zum Punktemodell, insbesondere eine bessere Übergangslösung
für die 40- bis 55-Jährigen. Auch eine angemessene Kompensation
für diese ungewollte "Versorgungstarifautomatik" war
nicht in Sicht. Nicht einmal auf die (im öffentlichen Dienst stornierte)
Zuzahlungsregelung für Umlagesätze über 5,2% mochte die
Dienstgeberseite verzichten.
So machte die Mitarbeiterseite deutlich, dass ein
Ja zum Umstieg zu diesen Bedingungen derzeit nicht zu haben sei. Sie
verhehlte auch nicht ihre Enttäuschung, dass die Kirche in dieser
entscheidenden Grundsatzfrage die Gremien ihres eigenen Dritten Weges
im Stich gelassen habe und sie durch Rückgriff auf Tarifverträge
im Kern beschädigt habe.
Gar nichts mit dem BAT oder den anderen KODAen hatte
die Dienstgeberseite am Hut, als es um die bereits zugesagte Abschaffung
der gesetzwidrigen Anlage 18 ging. Der wollten sie, wenn überhaupt,
nur dann näher treten, wenn für die betroffenen Einrichtungen
und Branchen gleichzeitig Billiglohntarife als Ersatz geschaffen würden.
Die abgesenkten Vergütungen für die Geringverdiener würden
somit zur Grundeingruppierung auch für alle Teilzeit- und Vollzeitkräfte
werden. Der von der Dienstgeberseite vergötterte "Markt"
und die "Konkurrenzfähigkeit" rechtfertigen offenbar
jede soziale Ungerechtigkeit.
Dieses Verhalten läßt für die kommende
Gehaltstarifrunde das Schlimmste befürchten: Die Vergütungstarifvereinbarungen
im BAT-Bereich werden den Dienstgebern schnuppe sein, und die Bischöfe,
die das Ergebnis der Versorgungstarifverhandlungen im öffentlichen
Dienst für die Kirche abschließend beraten wollen, werden
für die Übernahme der Vergütungsergebnisse bestimmt keinen
Finger rühren. Das neue Motto bei der Caritas: Ja
zum BAT, wenn er der Dienstgeberseite nützt, Finger weg, wenn er
für die Mitarbeiter etwas bringt.
Sollte der Dritte Weg seiner Unglaubwürdigkeit
einen großen Schritt näher gekommen sein? Oder steckt in
dieser tiefen Krise eine Chance?
Einzelheiten der Beschlüsse können Sie
demnächst leider weder dem "Schnellbrief", noch Ihrem
bischöflichen Amtsblatt noch der "neuen caritas" entnehmen.
Aber vielleicht gibt es im nächsten AK-Magazin einen Hintergrundbericht.
Zur Entgeltumwandlung verweisen wir auf das nächste Zentral-KODA-Organ!
Ihr AK-Info-Team