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AK-Info 03/2002

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
Becker-Freyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

 

Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 20. Juni 2002

Beschlossen ...

...hat die AK nichts. Weder machten die Dienstgeber Ihre Zusage wahr, endlich die die Geringverdiener diskriminierende Anlage 18 abzuschaffen, noch stimmte die Mitarbeiterseite für den Wechsel von der Gesamt-versorgung zum Punktemodell.

Generalvikar Feldhoff hatte der Mitarbeiterseite im Vorfeld einen Brief geschrieben. Darin vertrat er die Meinung, dass die enge Verflechtung der Zusatzversorgungskassen ein gleichartiges Vorgehen erfordere. Eine Änderung wesentlicher Eckpunkte rufe den erbitterten Widerstand aller anderen Kassen hervor. Hier setze die Gesamtkirche der Einheitlichkeit wegen auf den von den Tarifparteien des öffentlichen Dienstes abgeschlossenen Versorgungstarifvertrag. In einem Gespräch im Vorfeld der Sitzung betonte er noch einmal, dass es keinen irgendwie gearteten Spielraum für irgendwelche Ände-rungen oder Verbesserungen bei der Zu-satzversorgung gebe. Im öffentlichen Dienst und in der Kirche müßten die gleichen Bedingungen und Leistungen für die neue Zusatzversorgung gelten. Die Mitarbeiterseite vermisste einen dem vorzüglichen Vermögensstand der KZVK angemessenen Verbesserungsvorschlag zum Punktemodell, insbesondere eine bessere Übergangslösung für die 40- bis 55-Jährigen. Auch eine angemessene Kompensation für diese ungewollte "Versorgungstarifautomatik" war nicht in Sicht. Nicht einmal auf die (im öffentlichen Dienst stornierte) Zuzahlungsregelung für Umlagesätze über 5,2% mochte die Dienstgeberseite verzichten.

So machte die Mitarbeiterseite deutlich, dass ein Ja zum Umstieg zu diesen Bedingungen derzeit nicht zu haben sei. Sie verhehlte auch nicht ihre Enttäuschung, dass die Kirche in dieser entscheidenden Grundsatzfrage die Gremien ihres eigenen Dritten Weges im Stich gelassen habe und sie durch Rückgriff auf Tarifverträge im Kern beschädigt habe.

Gar nichts mit dem BAT oder den anderen KODAen hatte die Dienstgeberseite am Hut, als es um die bereits zugesagte Abschaffung der gesetzwidrigen Anlage 18 ging. Der wollten sie, wenn überhaupt, nur dann näher treten, wenn für die betroffenen Einrichtungen und Branchen gleichzeitig Billiglohntarife als Ersatz geschaffen würden. Die abgesenkten Vergütungen für die Geringverdiener würden somit zur Grundeingruppierung auch für alle Teilzeit- und Vollzeitkräfte werden. Der von der Dienstgeberseite vergötterte "Markt" und die "Konkurrenzfähigkeit" rechtfertigen offenbar jede soziale Ungerechtigkeit.

Dieses Verhalten läßt für die kommende Gehaltstarifrunde das Schlimmste befürchten: Die Vergütungstarifvereinbarungen im BAT-Bereich werden den Dienstgebern schnuppe sein, und die Bischöfe, die das Ergebnis der Versorgungstarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für die Kirche abschließend beraten wollen, werden für die Übernahme der Vergütungsergebnisse bestimmt keinen Finger rühren. Das neue Motto bei der Caritas: Ja zum BAT, wenn er der Dienstgeberseite nützt, Finger weg, wenn er für die Mitarbeiter etwas bringt.

Sollte der Dritte Weg seiner Unglaubwürdigkeit einen großen Schritt näher gekommen sein? Oder steckt in dieser tiefen Krise eine Chance?

Einzelheiten der Beschlüsse können Sie demnächst leider weder dem "Schnellbrief", noch Ihrem bischöflichen Amtsblatt noch der "neuen caritas" entnehmen. Aber vielleicht gibt es im nächsten AK-Magazin einen Hintergrundbericht. Zur Entgeltumwandlung verweisen wir auf das nächste Zentral-KODA-Organ!

Ihr AK-Info-Team