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AK-Info 04/2002

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
BeckerFreyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

 

Die Beschlüsse vom 09. Juli 2002

Beschlossen ...

... hat die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission auf einer Sondersitzung in Mainz, den Minister für Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Harald Schartau als zuständige Aufsichtsbehörde für die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) zu bitten, die für eine Satzungsänderung notwendige Genehmigung zu verweigern.

Worum geht es dabei?

Die Zentral-KODA hatte am 15. April 02 in Münster mehrheitlich beschlossen, allen KODAen und der Arbeitsrechtlichen Kommission zu empfehlen, den Umstieg von der Gesamtversorgung auf das Punktesystem entsprechend den im Öffentlichen Dienst tari-fierten Regelungen zu beschließen.

Etliche KODAen folgten dieser Empfehlung. Zwei KODAen beantragten ein Vermittlungsverfahren. Bei der AK wurde die Übernahme mehrheitlich abgelehnt.

Die Mitarbeiterseite erklärte dazu, man sei zwar grundsätzlich für einen Umstieg auf das Punktesystem, halte aber die Übergangsregelungen für die Altersgruppe der unter 55-jährigen angesichts einer opulenten Kassenlage für nicht vertretbar. Hier müsse nachgebessert werden, weil sonst gravierende Einbußen zu befürchten seien.

Zwar seien auch bisher in gegenseitigem Einvernehmen Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes übernommen worden. Aber noch nie sei den KODAen und der AK ein Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes einfach aufgezwungen worden.

Gleichwohl beschloss wenige Tage später der Verband der Diözesen Deutschlands, die Satzung der KZVK auf das Punktesystem umzustellen. Das ablehnende Votum der AK wurde mit einem bedauernden Achselzucken abgetan.

Damit hat ein Gremium des "Ersten Weges", nämlich die Versammlung der Bischöfe, eine Entscheidung getroffen, die nach den in der Grundordnung festgelegten Regeln den Gremien des "Dritten Weges" vorbehalten ist. Zumindest haben sie das selbst in Artikel 7 Abs. 1 so festgelegt.

Damit gibt es einen Zuständigkeitskonflikt zwischen zwei Gremien. Die Bischöfe sagen ja - die AK sagt nein. Wer hat Recht? Im weltlichen Recht löst man so einen Konflikt mittels einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Aber wie geht das mit den Bischöfen? Die sind - wenigstens in Glaubensfragen - Gesetzgeber und Verfassungsgericht in einem. Eine Instanz für derartige Streitfälle gibt es im Kirchenbereich nicht.
Oder doch? Die KZVK benötigt für wesentliche Satzungsänderungen die Genehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen. Und eben diese der KZVK zu versagen bittet die AK-Mitarbeiterseite in ihrer Petition.

Als Begründung wird angeführt, die Entscheidung des VDD bzw. der Bischofskonferenz vom 24.6.02 sei ein Verstoß gegen das von den Bischöfen selbst gesetzte Recht, Rechtsnormen für den Inhalt von Arbeitsverhältnissen kämen durch Beschlüsse von paritätisch besetzten Gremien zustande. An diese eigene Vorgabe hätten sich die Bischöfe nicht gehalten.
Die Mitarbeiterseite sieht damit die Satzungsänderungen als rechtswidrig zustande gekommen an. Deshalb sei ihnen die rechtsaufsichtliche Genehmigung zu versagen.
Sie zieht eine Parallele zu den arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten in Fragen der sog. Loyalitätsobliegenheiten. Auch dort achteten die Gerichte darauf, ob sich die Kirche an die von ihr selbst aufgestellten Regelungen halte. Tue sie das nicht, seien z.B. auch von ihr ausgesprochene Kündigungen nichtig.
Ähnliches erwartet die Mitarbeiterseite von der zuständigen nordrheinwestfälischen Genehmigungsbehörde.

Der Brief wurde von allen anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschrieben und per Post auf den Weg gebracht.

Man ist sich natürlich darüber im Klaren, dass so eine Aktion im kirchlichem Umfeld als "unfreundlicher Akt" gewertet werden wird. Doch sie wurde bereits in der Diskussion um die Übernahme im Plenum der AK offen angekündigt - und jetzt verwirklicht. Weder im Vorfeld noch nach der Entscheidung der AK gab es irgendwelche Versuche, die Gründe und die Motivation der Mitarbeiterseite näher kennen zu lernen, geschweige denn zu berücksichtigen. Wer seine eigenen Arbeitsrechtsgremien so offen negiert und desavouiert, muss sich über diese Re-Aktion nicht wundern.

Der Dritte Weg steht zur Disposition. Die Bischöfe selbst haben ihn entwertet und demonstriert, dass sie ihm nicht über den Weg trauen. In wichtigen Entscheidungen verlassen sie sich lieber auf die Ergebnisse der Tarifparteien, also die des "Zweiten Weges". Ob das weise war, wird sich in nächster Zeit erweisen.