Die Beschlüsse vom 12. Dezember 2002
Beschlossen ...
hat die AK nichts. Die Mitarbeiterseite hat mit einer Ausnahme die gerade
erst begonnene 155. Sitzung verlassen.
Was ist passiert?
Erklärt ...
hat die Mitarbeiterseite dazu folgendes: "Die
Vorgänge beim Systemwechsel der zusätzlichen Altersversorgung
haben gezeigt, dass die Arbeitsrechtliche Kommission des DCV von den
Bischöfen nur als beratendes Gremium behandelt wird.
Die Mitarbeiterseite hat in der letzten Sitzung am 17. Oktober von den
Bischöfen als den kirchlichen Gesetzgebern eine Stellungnahme gefordert,
in der die sachliche Zuständigkeit der Arbeitrechtlichen Kommission
geklärt wird. Da eine entsprechende Stellungnahme und Entscheidung
der Bischöfe noch aussteht, setzt die Mitarbeiterseite ihre Arbeit
im Plenum für heute aus."
Die Mitarbeiterseite hatte bereits in der Sitzung am 17.10.02 unter
dem Titel "Bischöfe gefährden den Dritten Weg" eine
Erklärung zu Protokoll gegeben. Sie hatte darin u.a. eine Antwort
auf die Frage erwartet, ob die AK von den Bischöfen als beschließendes
oder nur als beratendes Gremium betrachtet wird.
Doch die Antwort blieb aus. Und ohne Antwort kein Dialog. Damit war
für die Mitarbeiterseite diese Sitzung beendet.
Die Arbeit geht jedoch aus unserer Sicht weiter. Der Reformausschuss
sollte eine neue Notöffnungsklausel beraten, nur für den (unwahrscheinlichen?)
Fall, dass es 2003 tatsächlich eine wahrnehmbare Vergütungserhöhung
geben sollte.
Und auch der Zusatzversorgungs-Ausschuss sollte der unendlichen Geschichte
der Zusatzversorgung ein weiteres Kapitelchen möglicher Lösungsversuche
("Härtefallklausel Ost") hinzufügen.
Zu Ende gegangen ...
ist das vorletzte Jahr der laufenden Amtsperiode
der Arbeitsrechtlichen Kommission. Im Herbst nächsten Jahres stehen
Neuwahlen auf der Agenda. Bis es allerdings soweit ist, werden vermutlich
noch entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden. Die wichtigste:
Bleiben die AVR weiterhin die letzte treue BAT-Kopie, oder koppeln auch
sie sich wie die Diakonie in Teilen vom BAT ab, um billigere marktkonforme
Tarife durchsetzen zu können? Gibt es eine Chance für caritative
Einrichtungen, mit den AVR zu überleben, oder ist ein Verzicht
auf die AVR in Gänze oder in Teilen überlebensnotwendig? Fragen,
deren Beantwortung gravierende Auswirkungen haben wird
Gleichwohl: Eine gesegnete frohe Weihnacht und ein friedliches Neues
Jahr 2003!
Einzelheiten der Beschlüsse entnehmen Sie diesmal weder dem "Schnellbrief”,
noch Ihrem bischöflichen Amtsblatt oder der "neuen Caritas".
Vielleicht steht im nächsten AK-Magazin etwas über die verschiedenen
Versuche, kirchliche Rechtswege zu beschreiten.