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AK-Info 12/2002

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
Becker-Freyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Arbeitsrechtliche Beratung: Wolfgang Bartels und Henriette Crüwell
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

 

Die Beschlüsse vom 12. Dezember 2002

Beschlossen ...

hat die AK nichts. Die Mitarbeiterseite hat mit einer Ausnahme die gerade erst begonnene 155. Sitzung verlassen.
Was ist passiert?

Erklärt ...

hat die Mitarbeiterseite dazu folgendes: "Die Vorgänge beim Systemwechsel der zusätzlichen Altersversorgung haben gezeigt, dass die Arbeitsrechtliche Kommission des DCV von den Bischöfen nur als beratendes Gremium behandelt wird.
Die Mitarbeiterseite hat in der letzten Sitzung am 17. Oktober von den Bischöfen als den kirchlichen Gesetzgebern eine Stellungnahme gefordert, in der die sachliche Zuständigkeit der Arbeitrechtlichen Kommission geklärt wird. Da eine entsprechende Stellungnahme und Entscheidung der Bischöfe noch aussteht, setzt die Mitarbeiterseite ihre Arbeit im Plenum für heute aus."

Die Mitarbeiterseite hatte bereits in der Sitzung am 17.10.02 unter dem Titel "Bischöfe gefährden den Dritten Weg" eine Erklärung zu Protokoll gegeben. Sie hatte darin u.a. eine Antwort auf die Frage erwartet, ob die AK von den Bischöfen als beschließendes oder nur als beratendes Gremium betrachtet wird.
Doch die Antwort blieb aus. Und ohne Antwort kein Dialog. Damit war für die Mitarbeiterseite diese Sitzung beendet.
Die Arbeit geht jedoch aus unserer Sicht weiter. Der Reformausschuss sollte eine neue Notöffnungsklausel beraten, nur für den (unwahrscheinlichen?) Fall, dass es 2003 tatsächlich eine wahrnehmbare Vergütungserhöhung geben sollte.
Und auch der Zusatzversorgungs-Ausschuss sollte der unendlichen Geschichte der Zusatzversorgung ein weiteres Kapitelchen möglicher Lösungsversuche ("Härtefallklausel Ost") hinzufügen.

Zu Ende gegangen ...

ist das vorletzte Jahr der laufenden Amtsperiode der Arbeitsrechtlichen Kommission. Im Herbst nächsten Jahres stehen Neuwahlen auf der Agenda. Bis es allerdings soweit ist, werden vermutlich noch entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden. Die wichtigste: Bleiben die AVR weiterhin die letzte treue BAT-Kopie, oder koppeln auch sie sich wie die Diakonie in Teilen vom BAT ab, um billigere marktkonforme Tarife durchsetzen zu können? Gibt es eine Chance für caritative Einrichtungen, mit den AVR zu überleben, oder ist ein Verzicht auf die AVR in Gänze oder in Teilen überlebensnotwendig? Fragen, deren Beantwortung gravierende Auswirkungen haben wird

Gleichwohl: Eine gesegnete frohe Weihnacht und ein friedliches Neues Jahr 2003!

Einzelheiten der Beschlüsse entnehmen Sie diesmal weder dem "Schnellbrief”, noch Ihrem bischöflichen Amtsblatt oder der "neuen Caritas". Vielleicht steht im nächsten AK-Magazin etwas über die verschiedenen Versuche, kirchliche Rechtswege zu beschreiten.