AK-Info 03/2000
Herausgegeben
von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der
Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des
Deutschen Caritasverbandes:
Becker-Freyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Dorenkamp, Kammerbauer, Koch,
Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe
erlaubt und erwünscht
Konstituiert ...hat sich die AK für eine neue Amtsperiode (2000 - 2003). Während die Dienstnehmerseite sich nur wenig verändert hat, hat sich auf der Dienstgeberseite der Einfluss großer Rechtsträger im Wahlergebnis deutlich niedergeschlagen. Und neben der Klärung von Formalien und der Besetzung von Ausschüssen nahm sich die AK auch Zeit, sich gegenseitig doch ein wenig näher kennen zu lernen.
Beschlossen ...
hat die AK
... die Ausweitung der Geburtsbeihilfe auf Mitarbeiter, die ein Kind bis zum zweiten Lebensjahr annehmen oder mit dem Ziel der Annahme in ihren Haushalt aufnehmen.
... die Vergütungsregelungen für Praktikanten nach abgeschlossenem Examen für die Berufe Beschäftigungstherapeut, Diätassistentin, Masseur, Logopäde, Kindergärtnerin, Hortnerin und Dorfhelferin zu streichen (Anl 7 D zu den AVR). Da bei diesen Ausbildungsgängen die Praktika in die Ausbildung integriert wurden, liefen diese Regelungen ins Leere.
Vorberaten ...
hat die AK die Übernahme des Tarifabschlusses des Öffentlichen Dienstes in den Geltungsbereich der AVR. Dienstgeber und Dienstnehmer sind bestrebt, diesen Abschluss zügig zu übernehmen. Während die Dienstgeber signalisieren, sich wieder eine Härtefallklausel ähnlich der von 1999 (AVR Anlage 1 Abschnitt XVII) vorstellen zu können, will die Dienstnehmerseite erst einmal das Ergebnis des Ausschusses abwarten, der die Handhabung der Öffnungsklausel überprüft hat.
Sie überlegt sich außerdem, wie man den Entscheidungsdruck von den betroffenen MAVen wieder auf die AK zurückverlagern kann. Die Dienstnehmervertreter vermuten nämlich, dass durch entsprechende Vorlagen fast jede MAV davon "überzeugt" werden kann, zugunsten von Arbeitsplatzsicherheit auf eine termingerechte Vergütungserhöhung zu verzichten.
Besetzt ...
haben beide Seiten folgende Ausschüsse:
- Ad-hoc-Ausschuss zur Überprüfung der Anwendung der Härtefallklausel 19999
- Alten- und Krankenpflege
- Altersversorgung
- Modellprojekte
- Wirtschaftsbereiche
Frohe Frühlingsgrüße vom AK-lnfo-Team