Logo

Die Internetseite für Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz


Pfeil


Sie befinden sich hier: Home - Arbeitsrechtliche Kommission - AK-Info

AK-Info 06/2000

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
Becker-Freyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Dorenkamp, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

 

Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 29.06.2000

Beschlossen ...

... hat die Arbeitsrechtliche Kommission die Übernahme der Tarifbeschlüsse des öffentlichen Dienstes noch nicht, jedoch entsprechende Absichtserklärungen abgegeben. Die Dienstgeberseite machte die Übernahme allerdings von der Erarbeitung einer neuen Härtefallklausel abhängig, die Zusammen mit der Übernahme verabschiedet werden soll. (Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor?!) Die Diskussionen glichen denen des letzten Jahres bis aufs Komma.
Neu: Dienstgeber und Mitarbeiterseite betonten allerdings angesichts der katastrofalen Ergebnisse zur Zusatzversorgung ihre Absicht, längerfristig die Beschlusskompetenz in sachen Zusatzversorgung wieder anzustreben.
Zu erwarten ist also wie im letzten Jahr die Übernahme des Tarifergebnisses samt allen Kröten einschliesslich einer Härtefallklausel für existenziell bedrohte Einrichtungen. Es dürfte jedoch September werden, bis die endgültigen Tariftexte des öffentlichen Dienstes vorliegen und bis die AK abschließend beraten kann.

Beschlossen ...

... hat die Arbeitsrechtliche Kommission die veraltete Berufsbezeichnung "Erzieher/in am Arbeitsplatz" durch die aktuelle "Arbeitserzieher/in" zu ersetzen und die Berufsbezeichnung "Beschäftigungstherapheut/in" durch "Ergotherapheut/in" zu ergänzen.
Daneben gab es noch redaktionelle Anpassungen der AVR an den Gesetzesstand des SGB VI.

Abgelehnt ...

... hat die Dienstgeberseite einen Antrag der Mitarbeiterseite, die Anlage 18 zu den AVR (in ihrer Frühzeit einmal ein erster Ansatz zur Gleichbehandlung von Teilzeitkräften), durch Streichung der einzelvertraglichen Abweichungsmöglichkeiten in §§ 3 - 6 endlich dem aktuellen Stand der Rechtsprechung anzupassen. Schade, dass die Dienstgeberseite so zukunftsweisende Anträge glaubt blockieren zu können. (Vielleicht bringts ja der neue Dienstgeberrechtsberater!)

Vertagt ...

... hat die Kommission einen Antrag der Mitarbeiterseite, die Gewährung des Sonderurlaubs nach § 10 der Anlage 14 zu den AVR von einer "Kann"- in eine "Soll"-Regelung aufzustufen. Man ist sich jedoch einig, die AVR-Regelung mindestens dem BAT-Standard anzupassen. Darüber hinaus möchte die Dienstgeberseite eine art "Wiedereingliederungshilfe" nach Sonderurlaub vorschlagen. Der Antrag wird daher neu formuliert eingebracht.

Verwiesen ...

... an Ausschüsse wurden Anträge zur Einführung der Fachkrankenschwester/-pfleger für Nephrologie und die Prüfung und eventuelle Modifizierung der Anlage 5a zu den AVR ("Sabbatregelung").

Zurückgezogen ...

... wurden vorerst Anträge zur Ergänzung der Versorgungsordnung B. Doch die Themen bleiben brandaktuell.