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AK-Info 07/1999

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
W.Becker-Freyseng, Dr.G.R.Clausen, F.-J.Dorenkamp, H.Sudhop, Th.Schwendele, J.Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

 

Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 14.07.1999

Endlich beschlossen...

hat die AK nach den fast schon traditionellen Geburtswehen die ungekürzte Übernahme der Vergütungstarifvereinbarungen des öffent lichen Dienstes. Das bedeutet:

Es gibt für alle die Einmalzahlung von 300,00 DM (West) bzw. 259,50 DM (Ost) für die Monate Januar bis März 99, und rückwirkend ab dem 1.April 1999 werden die Vergütungen um 3,1% angehoben.

Vorausgegangen waren zwei ergebnislose Sitzungen, auf denen die Arbeitgeberseite "Kompensationen" für die Übernahme gefordert hatte. Die Kompensationsforderung reduzierte sich zuletzt auf eine leicht zu praktizierende Ausstiegsklausel für "nicht kostendeckend wirtschaftende" Einrichtungen. Diese "Scheunentor"-Formel erwies sich je doch als nicht konsensfähig.

Auf einer Sitzung der Vorbereitungskommission in Frankfurt wurde hart und zäh über Sinn und Notwendigkeit einer solchen weiteren Öffnungsklausel diskutiert. Im Ergebnis einigte man sich auf eine Härtefallklausel, die in Fällen einer Existenzgefährdung zum Zweck der Arbeitsplatzsicherung per Dienstvereinbarung die Tariferhöhung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht. Das ursprüngliche "Scheunentor" wurde somit auf ein vertretbares "Schlupfloch" reduziert.

Durch die einschränkende Formulierung der Klausel soll verhindert werden, daß nicht mehr sanierungsfähige Einrichtungen durch einen Tarifausstieg eigent lich schon "Konkursverschleppung" betreiben und Mitarbeitern die trügerische Sicherheit eines Arbeitsplatzerhaltes vorgaukeln.

Die Dienstnehmerseite hat damit deutlich gemacht, daß sie sich den realen Nöten einzelner Einrichtungen nicht verschließt, aber nicht zuläßt, daß offensichtliches Mißmanagement einer Einrichtung zu Lasten des Geldbeutels der betroffenen Mitarbeiter gedeckt wird.

 

Beschlossen...

... hat die AK weiterhin eine Regelung zur Einführung von Kurzarbeit durch Dienstvereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des SGB III,

... ferner eine Ergänzung der Altersteilzeitordnung, um etliche Probleme (z.B. längere Erkrankung) gleichlautend wie im öffentlichen Dienst einer Lösung zuzuführen,

... zu guter Letzt auch noch eine verbesserte Eingruppierung von Pflegedienstleitungen in Altenheimen, die damit eingruppierungsmäßig ihren Kollegen und Kolleginnen in Krankenhäusern und Sozialstationen gleich gestellt werden.

 

Die AK-Dienstnehmer bedanken sich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die bisher gezeigte (und auch weiter notwendige!) großartige solidarische Unter stützung!

 

Ihr AK-Info-Team

 

PS: Das nächste AK-Magazin (Nr.11) gibt Hinweise auf die aktuellen Beschlüsse zur Kurzarbeit, Altersteilzeit und zur Härtefallklausel.