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AK-Info 10/2001

Herausgegeben von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Dienstnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes:
Becker-Freyseng, Dr. Clausen, Cleophas, Dorenkamp, Kammerbauer, Koch, Sudhop, Schwendele, Taudte
Vervielfältigung und weitere Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht

Die Beschlüsse der 150. Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 11.10.2001

Beschlossen ...

hat die AK die Geburtsbeihilfe um 10 Cents ab 01.01.2002 zu erhöhen. Die offizielle Umrechnung der bisherigen 700,-- DM hätte 357,90 Euro ergeben. Die AK hat den Betrag mutig auf 358,-- Euro aufgestockt;
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hat die AK, die "Mobilzeit“-Anlage 5b zu den AVR weitere 4 Jahre zu verlängern. Entsprechende Dienstvereinbarungen können jetzt bis zum 31.12.2005 abgeschlossen werden.
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hat die AK, die bisher bestehende "Kurzpausenregelung“ in § 1 Abs. (7) der Anlage 5 zu den AVR ein weiteres mal bis zum 31.12.2005 zu verlängern.
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hat die AK, leibliche und Adoptiveltern im Hinblick auf die Regelungen zum Weihnachtsgeld gleichzustellen. Das anteilige bzw. gekürzte Weihnachtsgeld wird danach bei Adoption eines Kindes genauso berechnet wie bei der Geburt eines Kindes. Damit ist die AVR in einem weiteren Punkt "gerechter“ und damit besser als der BAT.
...
hat die AK, dem Altenheim Mettmann die Erprobung eines Modellprojektes nach Anlage 19 zu den AVR zur Einführung variabler Vergütung mit einer Leistungszulage zu genehmigen. Das Projekt läuft vom 01. September 2001 bis zum 30. August 2004. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre auf Antrag an die AK ist möglich. Zur Finanzierung der Leistungszulage wurde die Gehaltserhöhung vom September 2001 ausgesetzt und stattdessen in einem "Leistungstopf“ eingebracht. Die Neuverteilung erfolgt nach Kriterien, die die Einrichtung selbst erarbeitet hat. Eine Evaluation ist vorgesehen, auch der "Modellausschuss“ der AK hat ein Auge drauf.
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hat die AK, die Bestimmungen über die Teilzeitarbeit in § 1a der Anlage 5 durch eine Bezugnahme auf § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu aktualisieren.

Abgelehnt ...

hat die Dienstgeberseite, Tätigkeitsmerkmale für Fachhauswirtschafterinnen einzuführen.

Und die Zusatzversorgung?

Die geplanten Änderungen wurden erstmals im Plenum der AK diskutiert. Die Mitarbeiterseite hat ihre Position im AK-Magazin Nr. 18 dargestellt.
Die Dienstgeberseite sieht in etlichen Punkten eine identische Interessenlage.
Auf einem Studientag Ende Oktober in Frankfurt soll die AK Gelegenheit erhalten, die begonnene Diskussion zu einer ausführlichen Meinungsbildung weiterzuführen.