Was kostet der Dritte Weg? Erhebung eines Einrichtungsbeitrages
zur Verbesserung der Regelungen des Dritten Weges auf der Ebene der Arbeitsvertragsrichtlinien
des Deutschen Caritasverbandes geplant
Die Beschlüsse des Zentralrates
des Deutschen Caritasverbandes
Am 21.10.1999 hat der Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes
beschlossen, die Strukturen des Dritten Weges auf der Ebene der Arbeitsrechtlichen
Kommission zu verbessern. So soll die Rechtsberatung der Mitarbeiterseite
erweitert, ein Berater für die Dienstgeberseite eingeführt
und eine Freistellungsregelung für die Sprecher der Dienstgeberseite
finanziert werden. Damit soll gleichzeitig eine Entlastung des Geschäftsführers
der Arbeitsrechtlichen Kommission erreicht werden.
Diese strukturellen Maßnahmen sollen aus Dienstgebersicht zur
Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Arbeitsrechtlichen Kommission
dienen. Dies wurde auch von Trägerseite innerhalb und außerhalb
der Diözese gefordert und soll die strukturelle Gleichstellung
der Dienstgeberseite gegenüber der Mitarbeiterseite erreichen.
Darüber hinaus hat der Zentralrat den Einsatz einer Arbeitsgruppe
beschlossen, die die Struktur und Arbeitsweise der Arbeitsrechtlichen
Kommission insgesamt überprüft und Vorschläge zur Verbesserung
der Struktur macht sowie notwendige Änderungen der Ordnung der
Arbeitsrechtlichen Kommission überlegen soll. In diesem Zusammenhang
soll dann auch die endgültige Form der Refinanzierung der Arbeitsrechtlichen
Kommission überlegt werden.
Sonderumlage für den angemessenen
Ausbau des Dritten Weges
Die Dienstgeberseite ist sehr zuversichtlich, durch diese Verstärkung
der Arbeitsrechtlichen Kommission die notwendigen Veränderungen
und Entwicklungen konsequent weiter betreiben zu können. Neu: die
Einrichtungen sollen sich im Rahmen einer Sonderumlage an dem angemessenen
Ausbau des Dritten Weges beteiligen.
Argumentiert wird, dass die anteiligen Kosten für den Caritasbereich
der Diözese Rottenburg-Stuttgart an der Arbeitsrechtlichen Kommission
gerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2000 rund DM 86.000,00 betragen. Davon
entfallen auf die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission
rund DM 36.000,00, auf die Ausstattung der Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite
(hauptamtlicher Berater, Freistellung der Sprecher, Sachkosten) je rund
DM 25.000,00.
Darüber hinaus habe der DiCV noch Aufwendungen für die
Schlichtungsstelle nach AVR sowie für die eigene Vertretung innerhalb
der Arbeitsrechtlichen Kommission und die Kosten des Mitarbeitervertreters
der Diözese in der Arbeitsrechtlichen Kommission zu erbringen;
hierfür müssten zusätzlich noch rund DM 80.000,00 pro
Jahr veranschlaget werden.
Da einer generellen Regelung im Bereich des Deutschen Caritasverbandes
nicht vorgegriffen werden soll, ist vorgesehen, den Betrag der Trägerbeteiligung
zunächst niedriger zu bemessen als dies bei einer zukünftigen
Umlage zu erwarten sei.
Vor diesem Hintergrund soll im Wirtschaftsjahr 2000 ein Betrag von
DM 40.000,00 auf die Einrichtungen der Diözese umgelegt werden,
die die Arbeitsvertragsrichtlinien anwenden. Das wären etwa DM
3,00 pro Mitarbeiter pro Jahr.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit diesem Betrag
nicht annähernd die Höhe von Mitgliedsbeiträgen in Arbeitgeberverbänden
oder entsprechenden Aufwendungen für den Dritten Weg im Bereich
der Diakonie erreicht wird. Das läge nicht zuletzt darin begründet,
dass die Arbeitsrechtliche Kommission bundesweite Regelungen zentral
aushandle.
Die Beiträge sollen auf der Grundlage der Caritasstatistik
1999 im Laufe des Jahres 2000 erhoben werden.