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Was kostet der Dritte Weg? Erhebung eines Einrichtungsbeitrages zur Verbesserung der Regelungen des Dritten Weges auf der Ebene der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes geplant

(Eine Information aus gut unterrichteten Dienstgeberkreisen)

 

Die Beschlüsse des Zentralrates des Deutschen Caritasverbandes

Am 21.10.1999 hat der Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes beschlossen, die Strukturen des Dritten Weges auf der Ebene der Arbeitsrechtlichen Kommission zu verbessern. So soll die Rechtsberatung der Mitarbeiterseite erweitert, ein Berater für die Dienstgeberseite eingeführt und eine Freistellungsregelung für die Sprecher der Dienstgeberseite finanziert werden. Damit soll gleichzeitig eine Entlastung des Geschäftsführers der Arbeitsrechtlichen Kommission erreicht werden.
Diese strukturellen Maßnahmen sollen aus Dienstgebersicht zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Arbeitsrechtlichen Kommission dienen. Dies wurde auch von Trägerseite innerhalb und außerhalb der Diözese gefordert und soll die strukturelle Gleichstellung der Dienstgeberseite gegenüber der Mitarbeiterseite erreichen.

Darüber hinaus hat der Zentralrat den Einsatz einer Arbeitsgruppe beschlossen, die die Struktur und Arbeitsweise der Arbeitsrechtlichen Kommission insgesamt überprüft und Vorschläge zur Verbesserung der Struktur macht sowie notwendige Änderungen der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission überlegen soll. In diesem Zusammenhang soll dann auch die endgültige Form der Refinanzierung der Arbeitsrechtlichen Kommission überlegt werden.

 

Sonderumlage für den angemessenen Ausbau des Dritten Weges

Die Dienstgeberseite ist sehr zuversichtlich, durch diese Verstärkung der Arbeitsrechtlichen Kommission die notwendigen Veränderungen und Entwicklungen konsequent weiter betreiben zu können. Neu: die Einrichtungen sollen sich im Rahmen einer Sonderumlage an dem angemessenen Ausbau des Dritten Weges beteiligen.

Argumentiert wird, dass die anteiligen Kosten für den Caritasbereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart an der Arbeitsrechtlichen Kommission gerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2000 rund DM 86.000,00 betragen. Davon entfallen auf die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission rund DM 36.000,00, auf die Ausstattung der Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite (hauptamtlicher Berater, Freistellung der Sprecher, Sachkosten) je rund DM 25.000,00.

Darüber hinaus habe der DiCV noch Aufwendungen für die Schlichtungsstelle nach AVR sowie für die eigene Vertretung innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission und die Kosten des Mitarbeitervertreters der Diözese in der Arbeitsrechtlichen Kommission zu erbringen; hierfür müssten zusätzlich noch rund DM 80.000,00 pro Jahr veranschlaget werden.

Da einer generellen Regelung im Bereich des Deutschen Caritasverbandes nicht vorgegriffen werden soll, ist vorgesehen, den Betrag der Trägerbeteiligung zunächst niedriger zu bemessen als dies bei einer zukünftigen Umlage zu erwarten sei.

Vor diesem Hintergrund soll im Wirtschaftsjahr 2000 ein Betrag von DM 40.000,00 auf die Einrichtungen der Diözese umgelegt werden, die die Arbeitsvertragsrichtlinien anwenden. Das wären etwa DM 3,00 pro Mitarbeiter pro Jahr.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit diesem Betrag nicht annähernd die Höhe von Mitgliedsbeiträgen in Arbeitgeberverbänden oder entsprechenden Aufwendungen für den Dritten Weg im Bereich der Diakonie erreicht wird. Das läge nicht zuletzt darin begründet, dass die Arbeitsrechtliche Kommission bundesweite Regelungen zentral aushandle.

Die Beiträge sollen auf der Grundlage der Caritasstatistik 1999 im Laufe des Jahres 2000 erhoben werden.