Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 17. Juni 1999
- Übernahme des Tarifabschlusses des Öffentlichen Dienstes
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Sehr geehrte Schwester Josefia,
sehr geehrte Herren,
Im Namen der Sprecher der Diensgeber-Vertreter in der Arbeitsrechtlichen
Kommission darf ich Ihnen vom Ergebnis der Sitzung der Vorbereitungskommission
am 11./12. Mai 1999 und von der Besprechung der Dienstgeber am 12. Mai
1999 zum Thema "Übernahme des Tarifabschlusses des Öffentlichen
Dienstes" berichten.
In der Vorbereitungskommission haben die Dienstgeber-Sprecher die
Position nochmals dargestellt, die in dem Beschlussantrag der Diensgeber
vom 29. März 1999 formuliert war (vgl. mein Schreiben an die Diözesan-Caritasverbänden
vom 29. März 1999); wir haben betont, dass in der Juni-Sitzung
der AK eine Entscheidung getroffen werden müsse; eine Verschiebung
auf die Sitzung am 14. Oktober 1999 - wie im Vorjahr - sei heuer nicht
hinnehmbar, die Dienstgeber seien jederzeit ohne Vorbedingungen für
Gespräche offen. Die Mitarbeiter-Vertreter haben ihren Standpunkt
wiederholt: Für sie komme nur die vollständige Übernahme
des BAT-Abschlusses ohne Ausnahmen in Betracht. Eine ausführliche
Diskussion beider Standpunkte hat keine Änderung erbracht.
In der Besprechung der Dienstgeber am 12. Mai waren 17 Dienstgeber-AK-Mitglieder
anwesend. Nach intensiver Erörterung aller Gesichtspunkte haben
wir uns dabei einvernehmlich auf folgende Linie geeinigt, die wir der
Mitarbeiter-Seite in der Juni-AK als äußerstes Kompromissangebot
vorlegen wollen:
- Erhöhung der Vergütungen für das Jahr 1999 ab
1. April 1999 um 3,1 %
- Erhöhung der Ausbildungsvergütung ab 1. April 1999
um 3.1 %
- Die Erhöhung der Vergütungen und Ausbildungsvergütungen
gemäß Nrn. 1 und 2 tritt gleichermaßen in allen deutschen
Bundesländern in Kraft
- Für die Monate Januar, Februar und März 1999 wird keine
Einmalzahlung gewährt
- Die Weihnachtszuwendung 1999 wird weiterhin auf den Stand des
Jahres 1993 eingefroren.
Wir halten diesen Beschlussvorschlag für das äußerste
Entgegenkommen, das uns angesichts der wirtschaftlichen Situation in
vielen Einrichtungen, Häusern und Diensten möglich erscheint;
im Vergleich zu unserem Antrag vom 30. März haben wir zweifach
"nachgebessert" (Gleichbehandlung aller Bundesländer, Erhöhung
der Ausbildungsvergütung). Ein weiteres Nachgeben auch bei den
Einmalzahlungen ist den Dienstgeber-Vertretern nicht mehr vertretbar
erschienen.
Sollte bei der Juni-AK dieser Beschluss nicht von allen Dienstgeber-Vertretern
und von mind. 14 Mitarbeiter-Vertretern mitgetragen werden, wird es
1999 wohl keinen "Tarif"-Beschluss geben. Für diesen Fall werden
wir unmittelbar nach der Sitzung der AK am 17. Juni den Diözesan-Verbänden
eine Entschließung der Dienstgeber-Vertreter der AK zuleiten,
in der wir mit ausführlicher Begründung und unter Beifügung
aller Tabellen allen Trägern empfehlen werden, den oben dargestellten
Beschluss mit dem Hinweis zu vollziehen, dass die Zahlung eine freiwillige,
zurückzahlbare Leistung darstelle und unter dem Vorbehalt stehe,
dass die weiterhin auf den Stand des Jahres 1993 eingefrorene Weihnachtszuwendung
(1999: 89,62 %) von den Mitarbeitern akzeptiert wird.
Im nächsten Jahr könnten dann - gegebenenfalls - neue
BAT-Tabellen problemlos übernommen werden, falls es einen entsprechenden
Beschluss gibt.
Wir bitten Sie sehr herzlich in Ihrem Bereich diese Position zu
vertreten und öffentlich darzustellen. Vor Allem aber bitten wir
Sie am 16. und 17. Juni 1999 in Bad Honnef persönlich anwesend
zu sein oder Ihren Vertreter/Ihre Vertreterin gut vorzubereiten und
zu entsenden.
Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit kommt es auf jede Stimme
an.
Für die Dienstgeber-Sprecher.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hauser