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Schreiben von Herrn Dr. Albert Hauser, Caritasverband der Erzdiözese München und Freising, an alle Dienstgebervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes vom 20.05.1999

 

Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 17. Juni 1999
- Übernahme des Tarifabschlusses des Öffentlichen Dienstes -

 

Sehr geehrte Schwester Josefia,
sehr geehrte Herren,

Im Namen der Sprecher der Diensgeber-Vertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission darf ich Ihnen vom Ergebnis der Sitzung der Vorbereitungskommission am 11./12. Mai 1999 und von der Besprechung der Dienstgeber am 12. Mai 1999 zum Thema "Übernahme des Tarifabschlusses des Öffentlichen Dienstes" berichten.

In der Vorbereitungskommission haben die Dienstgeber-Sprecher die Position nochmals dargestellt, die in dem Beschlussantrag der Diensgeber vom 29. März 1999 formuliert war (vgl. mein Schreiben an die Diözesan-Caritasverbänden vom 29. März 1999); wir haben betont, dass in der Juni-Sitzung der AK eine Entscheidung getroffen werden müsse; eine Verschiebung auf die Sitzung am 14. Oktober 1999 - wie im Vorjahr - sei heuer nicht hinnehmbar, die Dienstgeber seien jederzeit ohne Vorbedingungen für Gespräche offen. Die Mitarbeiter-Vertreter haben ihren Standpunkt wiederholt: Für sie komme nur die vollständige Übernahme des BAT-Abschlusses ohne Ausnahmen in Betracht. Eine ausführliche Diskussion beider Standpunkte hat keine Änderung erbracht.

In der Besprechung der Dienstgeber am 12. Mai waren 17 Dienstgeber-AK-Mitglieder anwesend. Nach intensiver Erörterung aller Gesichtspunkte haben wir uns dabei einvernehmlich auf folgende Linie geeinigt, die wir der Mitarbeiter-Seite in der Juni-AK als äußerstes Kompromissangebot vorlegen wollen:

  1. Erhöhung der Vergütungen für das Jahr 1999 ab 1. April 1999 um 3,1 %
  2. Erhöhung der Ausbildungsvergütung ab 1. April 1999 um 3.1 %
  3. Die Erhöhung der Vergütungen und Ausbildungsvergütungen gemäß Nrn. 1 und 2 tritt gleichermaßen in allen deutschen Bundesländern in Kraft
  4. Für die Monate Januar, Februar und März 1999 wird keine Einmalzahlung gewährt
  5. Die Weihnachtszuwendung 1999 wird weiterhin auf den Stand des Jahres 1993 eingefroren.

Wir halten diesen Beschlussvorschlag für das äußerste Entgegenkommen, das uns angesichts der wirtschaftlichen Situation in vielen Einrichtungen, Häusern und Diensten möglich erscheint; im Vergleich zu unserem Antrag vom 30. März haben wir zweifach "nachgebessert" (Gleichbehandlung aller Bundesländer, Erhöhung der Ausbildungsvergütung). Ein weiteres Nachgeben auch bei den Einmalzahlungen ist den Dienstgeber-Vertretern nicht mehr vertretbar erschienen.

Sollte bei der Juni-AK dieser Beschluss nicht von allen Dienstgeber-Vertretern und von mind. 14 Mitarbeiter-Vertretern mitgetragen werden, wird es 1999 wohl keinen "Tarif"-Beschluss geben. Für diesen Fall werden wir unmittelbar nach der Sitzung der AK am 17. Juni den Diözesan-Verbänden eine Entschließung der Dienstgeber-Vertreter der AK zuleiten, in der wir mit ausführlicher Begründung und unter Beifügung aller Tabellen allen Trägern empfehlen werden, den oben dargestellten Beschluss mit dem Hinweis zu vollziehen, dass die Zahlung eine freiwillige, zurückzahlbare Leistung darstelle und unter dem Vorbehalt stehe, dass die weiterhin auf den Stand des Jahres 1993 eingefrorene Weihnachtszuwendung (1999: 89,62 %) von den Mitarbeitern akzeptiert wird.

Im nächsten Jahr könnten dann - gegebenenfalls - neue BAT-Tabellen problemlos übernommen werden, falls es einen entsprechenden Beschluss gibt.

Wir bitten Sie sehr herzlich in Ihrem Bereich diese Position zu vertreten und öffentlich darzustellen. Vor Allem aber bitten wir Sie am 16. und 17. Juni 1999 in Bad Honnef persönlich anwesend zu sein oder Ihren Vertreter/Ihre Vertreterin gut vorzubereiten und zu entsenden.

Angesichts der Bedeutung der Angelegenheit kommt es auf jede Stimme an.

Für die Dienstgeber-Sprecher.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hauser