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Bischöfe gefährden den Dritten Weg

 

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes bewertet die Vorgänge nach der Sitzung vom 20.6.2002 wie folgt:

1. Die Mitarbeiterseite sieht durch den Alleingang der Bischöfe bei der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung die Glaubwürdigkeit des Dritten Weges gefährdet. Die Bischöfe haben sich anscheinend ausschließlich auf ein einziges Gutachten gestützt, ohne andere Meinungen ausreichend berücksichtigt zu haben. Dieses Gutachten sieht, im Gegensatz zum Erstgutachten desselben Verfassers, im wesentlichen einen Systemwechsel in der zusätzlichen Altersvorsorge von der "Jeweiligkeitsklausel" in den AVR erfasst. Diese Argumentation ist u.E. nicht tragfähig. (s. AK-Magazin Nr. 21).

2. Die gewählten Vertreter der Mitarbeiter der Caritas nehmen mit Befremden zur Kenntnis, dass für die deutschen Bischöfe in Sachen Zusatzversorgung die Tarifergebnisse des zweiten Weges bindender sind als die Beschlüsse der von ihnen selbst eingerichteten Arbeitsrechtlichen Kommission. Zur Desavouierung des Dritten Weges trug bei, dass der Vorstand der KZVK sich wie selbstverständlich mit den Tarifpartnern des öffentlichen Dienstes statt mit den für die Altersvorsorge zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen abstimmte. Die deutschen Bischöfe nahmen damit eine Beschädigung des Dritten Weges billigend in Kauf.

3. Die Mitarbeiterseite der AK erwartet eine zeitnahe Stellungnahme der Bischöfe zu diesem in der Geschichte des Dritten Weges einmaligen Vorgang. Sie erwartet insbesondere eine eindeutige Klärung ihrer sachlichen Zuständigkeit und ihres kirchenrechtlichen Status.

4. Wie bereits in der Sitzung vom 20.06.2002 angekündigt prüft die Mitarbeiterseite die ihr zur Verfügung stehenden kirchlichen und staatlichen Rechtswege.

5. Die Mitarbeiterseite stellt daher ihre Beschlüsse unter den Vorbehalt, dass die Arbeitsrechtliche Kommission nicht nur ein die Bischöfe unverbindlich beratendes Gremium ist.

Mainz, den 17.10.2002