Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen
Caritasverbandes bewertet die Vorgänge nach der Sitzung vom 20.6.2002
wie folgt:
1. Die Mitarbeiterseite sieht durch den Alleingang der Bischöfe
bei der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung die Glaubwürdigkeit
des Dritten Weges gefährdet. Die Bischöfe haben sich anscheinend
ausschließlich auf ein einziges Gutachten gestützt, ohne
andere Meinungen ausreichend berücksichtigt zu haben. Dieses Gutachten
sieht, im Gegensatz zum Erstgutachten desselben Verfassers, im wesentlichen
einen Systemwechsel in der zusätzlichen Altersvorsorge von der
"Jeweiligkeitsklausel" in den AVR erfasst. Diese Argumentation
ist u.E. nicht tragfähig. (s. AK-Magazin Nr. 21).
2. Die gewählten Vertreter der Mitarbeiter der Caritas nehmen
mit Befremden zur Kenntnis, dass für die deutschen Bischöfe
in Sachen Zusatzversorgung die Tarifergebnisse des zweiten Weges bindender
sind als die Beschlüsse der von ihnen selbst eingerichteten Arbeitsrechtlichen
Kommission. Zur Desavouierung des Dritten Weges trug bei, dass der Vorstand
der KZVK sich wie selbstverständlich mit den Tarifpartnern des
öffentlichen Dienstes statt mit den für die Altersvorsorge
zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen abstimmte. Die deutschen
Bischöfe nahmen damit eine Beschädigung des Dritten Weges
billigend in Kauf.
3. Die Mitarbeiterseite der AK erwartet eine zeitnahe Stellungnahme
der Bischöfe zu diesem in der Geschichte des Dritten Weges einmaligen
Vorgang. Sie erwartet insbesondere eine eindeutige Klärung ihrer
sachlichen Zuständigkeit und ihres kirchenrechtlichen Status.
4. Wie bereits in der Sitzung vom 20.06.2002 angekündigt prüft
die Mitarbeiterseite die ihr zur Verfügung stehenden kirchlichen
und staatlichen Rechtswege.
5. Die Mitarbeiterseite stellt daher ihre Beschlüsse unter den
Vorbehalt, dass die Arbeitsrechtliche Kommission nicht nur ein die Bischöfe
unverbindlich beratendes Gremium ist.
Mainz, den 17.10.2002