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Presseerklärung

der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen, der Mitarbeiterseite Zentral-KODA und der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sehen mit tiefer Besorgnis, dass erneut ein großer kirchlicher Einrichtungsträger in massiven finanziellen Schwierigkeiten steckt. War es im Herbst letzten Jahr die Caritas-Tägergesellschaft-Trier (CTT), die durch Managementfehler und mutmaßliches kriminelles Verhalten des Hauptverantwortlichen in eine schwere Krise geriet, so beherrscht in diesem Herbst der Deutsche Orden, Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) die Schlagzeilen.

Neben Patienten und Heimbewohnern sind von diesen Krisen immer auch Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und ihre Arbeitsplätze betroffen. Aus diesem Grunde haben sich die "Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen" (BAG-MAV), die Mitarbeiterseite der "Zentral-KODA" (Zentrale Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts) und die Mitarbeiterseite der "Arbeitsrechtlichen Kommission" (AK) des Deutschen Caritasverbandes an die deutschen Bischöfe und den päpstlichen Nuntius in Deutschland gewandt. Als Mitgestalter des Arbeitsrechts für ca. 600.000 Angestellte im kirchlichen Dienst weisen sie darauf hin, dass offenbar große katholische Unternehmungen im Sozialbereich durch kirchlich verantwortliche Gremien kaum mehr zu kontrollieren sind, vor allem dann, wenn sie sich moderner Wirtschafts- und Managementmethoden bedienen. Hier besteht auf diözesaner und überdiözesaner Ebene dringender Bedarf an qualifizierter Kontrolle. Außerdem machen die Vorfälle Defizite im kirchlichen Mitbestimmungsrecht deutlich, das eine Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten überhaupt nicht kennt. Auch hier sind dringend Reformen nötig.

Die Interessenvertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern die Bischöfe auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sich dafür einzusetzen, dass die Einrichtungen des Deutschen Ordens (KdöR) gerettet werden, um es ihren Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen, weiterhin ihren engagierten Dienst am Nächsten zu leisten und den gerechten Lohn dafür zu erhalten.

Es darf nicht zugelassen werden, dass sich der verfassungsrechtlich garantierte Freiraum der Kirchen zum Konkurrenzvorteil marktwirtschaftlich orientierter Sozialkonzerne und zum Schaden für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt.

Mainz, den 6.12.2000

V.i.S.d.P.:
Thomas Schwendele
Sprecher der Arbeitsrechtlichen Kommission Mitarbeiterseite
c/o PSB Parlerstr. 29
73525 Schwäbisch Gmünd
0170/2033332