Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im kirchlichen Dienst sehen mit tiefer Besorgnis, dass erneut ein
großer kirchlicher Einrichtungsträger in massiven
finanziellen Schwierigkeiten steckt. War es im Herbst letzten Jahr
die Caritas-Tägergesellschaft-Trier (CTT), die durch
Managementfehler und mutmaßliches kriminelles Verhalten des
Hauptverantwortlichen in eine schwere Krise geriet, so beherrscht
in diesem Herbst der Deutsche Orden, Körperschaft des
öffentlichen Rechts (KdöR) die Schlagzeilen.
Neben Patienten und Heimbewohnern sind
von diesen Krisen immer auch Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und
ihre Arbeitsplätze betroffen. Aus diesem Grunde haben sich
die "Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen"
(BAG-MAV), die Mitarbeiterseite der "Zentral-KODA" (Zentrale
Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts) und die
Mitarbeiterseite der "Arbeitsrechtlichen Kommission" (AK) des
Deutschen Caritasverbandes an die deutschen Bischöfe und den
päpstlichen Nuntius in Deutschland gewandt. Als Mitgestalter
des Arbeitsrechts für ca. 600.000 Angestellte im kirchlichen
Dienst weisen sie darauf hin, dass offenbar große
katholische Unternehmungen im Sozialbereich durch kirchlich
verantwortliche Gremien kaum mehr zu kontrollieren sind, vor allem
dann, wenn sie sich moderner Wirtschafts- und Managementmethoden
bedienen. Hier besteht auf diözesaner und
überdiözesaner Ebene dringender Bedarf an qualifizierter
Kontrolle. Außerdem machen die Vorfälle Defizite im
kirchlichen Mitbestimmungsrecht deutlich, das eine Mitbestimmung
in wirtschaftlichen Angelegenheiten überhaupt nicht kennt.
Auch hier sind dringend Reformen nötig.
Die Interessenvertreter der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern die Bischöfe auf,
ihre Verantwortung wahrzunehmen und sich dafür einzusetzen,
dass die Einrichtungen des Deutschen Ordens (KdöR) gerettet
werden, um es ihren Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen,
weiterhin ihren engagierten Dienst am Nächsten zu leisten und
den gerechten Lohn dafür zu erhalten.
Es darf nicht zugelassen werden, dass
sich der verfassungsrechtlich garantierte Freiraum der Kirchen zum
Konkurrenzvorteil marktwirtschaftlich orientierter Sozialkonzerne
und zum Schaden für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter entwickelt.
Mainz, den 6.12.2000
V.i.S.d.P.:
Thomas Schwendele
Sprecher der Arbeitsrechtlichen Kommission Mitarbeiterseite
c/o PSB Parlerstr. 29
73525 Schwäbisch Gmünd
0170/2033332