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Pressemitteilung: Die dritte Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht
am 28./29.2.2000 in Eichstätt

 

Mitarbeiterbeteiligung als Ergebnis einer konsequent gelebten Dienstgemeinschaft in sozial-caritativen/diakonischen Einrichtungen - so läßt sich die dritte Arbeitsrechtliche Fachtagung der Katholischen Universität Eichstätt und der Zeitschrift "Die Mitarbeitervertretung" zusammenfassen.

Rund 220 Dienstgebervertreter, Mitarbeitervertreter aus Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche sowie Experten aus (Sozial) Wirtschaft und Wissenschaft widmeten sich 2 Tage diesem im Sozialbereich bislang völlig unterentwickelten Thema. Die von Frau Prof. Dr. Renate Oxenknecht Uni Eichstätt und dem Redaktionsteam der Zeitschrift vorbereitete Tagung konzentrierte sich zunächst auf die rechtliche und organisatorische Machbarkeit materieller Beteiligungsmodelle. Die Frage der Vermögensbeteiligung von Mitarbeitern in sozial-caritativen/diakonischen Einrichtungen wurde auf dieser Tagung erstmals in breiterer Öffentlichkeit als Zukunftsperspektive diskutiert.

In einem zweiten Schritt diskutierten die Teilnehmer Voraussetzungen, Vor- und Nachteile solcher Modelle. Alle Beteiligten waren sich darin einig, dass solche Modelle nur in einer von gegenseitigem Vertrauen geprägten Unternehmenskultur erfolgreich sein können. Das erfordere eine Weiterentwicklung von kirchlichen Mitbestimmungsgesetzen hin zu moderneren Rechtsstrukturen einer Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Weiterhin sei eine Transparenz in allen wirtschaftlichen und sozialen Feldern der Einrichtungen notwendig. Finanziell könnten Beteiligungsmodelle, die auch in steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtungen in vielfältiger Weise grundsätzlich möglich seien, die Positionierung der Einrichtung am Markt verbessern, die Arbeitsplatzsicherheit fördern und zu einer besseren Identifikation des Mitarbeiters mit seiner Einrichtung führen. Nicht zu kurz kamen auch die Bedenkenträger solcher Modelle, die einer umfassenden Wandlung kirchlich bislang eher streng hierarchisch geführter Einrichtungen in Unternehmen moderner Prägung aus traditioneller Erfahrung sehr skeptisch gegenüberstehen; solch ein Umdenken erfordere eine große Bereitschaft zum Risiko für die Mitarbeiter. Dennoch wurde auch deutlich, daß die Konzentration sozial caritativer/diakonischer Einrichtungen zu Sozialkonzernen weiter fortschreiten und auch neue Organisationsformen kreieren wird.

Beteiligungsmodelle taugen nicht dazu, marode Einrichtungen zu sanieren vielmehr sind solche Modelle auf die Zukunftsfähigkeit auszurichten. Die Aufsichtsratsvorsitzende des größten Sozialkonzerns im Bereich der Katholischen Kirche, die St. Elisabeth GmbH mit rund 14000 Beschäftigten, Schwester Basina Kloos, Neuwied, plädierte für eine Verbindung von christlicher Ethik und wirtschaftlichem Denken als Spezifikum kirchlichen Handelns am Markt. Dazu gehöre der Verzicht auf Ausgliederungen, Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Sie forderte eine Personalentwicklung, die auch auf der Führungsebene diesem Anspruch gerecht werde. Sie berichtete, daß die 10 größten Einrichtungen im Deutschen Caritasverband entsprechende Positionen in ultimativer Form ihrem Spitzenverband präsentiert haben. Der Deutsche Caritasverband müsse sich überlegen, ob er neben seiner Anwaltsfunktion für Benachteiligte auch eine Vertretungsfunktion für caritative Arbeitgeber wahrnehmen könne und wolle.