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Dienstbefreiung zur Teilnahme am Deutschen Katholikentag in Hamburg

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese und der ihrer Aufsicht unterstehenden kirchlichen Anstellungsträger können, sofern nicht dienstliche Gründe entgegenstehen, zur Teilnahme am 94. Deutschen Katholikentag vom 31. Mai bis 4. Juni 2000 in Hamburg nach den tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen bis zu drei Urlaubstage unter Fortzahlung der Bezüge erhalten.

Anträge sind auf dem Dienstweg an die zuständigen Stellen der jeweiligen kirchlichen Anstellungsträger einzureichen.

 

Hinweis für den Sehulbereieh: Absatz 1 gilt entsprechend für die Landesbediensteten.

Für Lehrkräfte wird auf die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus und Sport vom 30. Juli 1995 (K. u. U. S.501 ff.), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14. September 1995 (K.u.U. S. 75), hingewiesen.

 

Quelle: Kirchliches Amtsblatt Nr. 3 vom 28.02.2000 Seite 40
BO Nr. A 142 - 15.2.00 PfReg. F 1.1 a