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Erklärung der Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Zentral-KODA:

Nachdem die Dienstgebervertreter in der Sitzung der Zentral-KODA am 4.2.02 in Fulda erklärt haben, dass für sie eine bessere Besitzstandsregelung als im Öffentlichen Dienst (VBL) beim Umstieg von der Gesamtversorgung auf das sog. Punktemodell für die in der KZVK-Versicherten nicht in Frage komme, sehen sich die Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, die Verhandlungen zur Umstellung fortzusetzen. Für die Wiederaufnahme der Gespräche bedarf es eines konstruktiven Verhandlungsvorschlages der Dienstgeber, der die exzellente Finanzausstattung der Kasse entsprechend abbildet.

 

Fulda, den 4.2.2002

Dr. Clausen, Ester, Jaster, Kümpel, Schwendele