Erklärung der Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen
Kommission in der Zentral-KODA:
Nachdem die Dienstgebervertreter in der Sitzung der Zentral-KODA am
4.2.02 in Fulda erklärt haben, dass für sie eine bessere Besitzstandsregelung
als im Öffentlichen Dienst (VBL) beim Umstieg von der Gesamtversorgung
auf das sog. Punktemodell für die in der KZVK-Versicherten nicht
in Frage komme, sehen sich die Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen
Kommission des Deutschen Caritasverbandes zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht mehr in der Lage, die Verhandlungen zur Umstellung fortzusetzen.
Für die Wiederaufnahme der Gespräche bedarf es eines konstruktiven
Verhandlungsvorschlages der Dienstgeber, der die exzellente Finanzausstattung
der Kasse entsprechend abbildet.
Fulda, den 4.2.2002
Dr. Clausen, Ester, Jaster, Kümpel, Schwendele