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EU verbessert Rechte der Arbeitnehmer auf Information und Konsultation

 

Mehr Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa. Nach langen Verhandlungen ist die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft am 18.02.2002 erlassen worden. Die Richtlinie setzt europaweit Mindeststandards. Die in verschiedenen Mitgliedstaaten bestehenden Lücken im Recht der Arbeitnehmervertretung werden damit geschlossen. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst entweder Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern oder Betriebe mit mindestens 20 Arbeitnehmern in einem Mitgliedstaat.

Die Richtlinie bezieht sich auf private oder öffentliche Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Beschäftigungssituation, Beschäftigungsstruktur und -entwicklung, zur Arbeitsorganisation und zu Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen unterrichtet und angehört werden. Die stärkere Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer wird helfen, in schwierigen Situationen bessere Lösungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu finden.

Die Arbeitnehmervertreter müssen frühzeitig unterrichtet werden, damit sie die Informationen angemessen prüfen und gegebenenfalls Anhörungen vorbereiten können. Damit wird deutlich gemacht: Eine verspätete oder nachträgliche Unterrichtung widerspricht dem Zweck der Unterrichtung. Vorkommnisse wie in Vilvoorde sollen zukünftig vermieden werden. Für den Fall des Verstoßes haben die Mitgliedstaaten geeignete Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der sich aus der Richtlinie ergebenden Verpflichtungen sowie abschreckende Sanktionen vorzusehen.

Die Anhörung hat auf der maßgeblichen Leitungs- und Vertretungsebene des Unternehmens oder Betriebs zu erfolgen. Grundlage der Anhörung sind die vom Arbeitgeber zu liefernden Informationen und gegebenenfalls eine Stellungnahme der Arbeitnehmervertreter. Bundesarbeitsminister Walter Riester: „Die Arbeitnehmervertretung hat einen Anspruch darauf , dass sich der Arbeitgeber mit ihrer Stellungnahme auseinander setzt und seine Antwort begründet. Die Anhörung erfolgt daher zu Recht mit dem Ziel, bei wesentlichen Veränderungen eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber zu erreichen. Hier ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Partner in den Betrieben und Unternehmen gefordert.“

Mit dem Erlass der Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft wird die Stärkung der Arbeitnehmerrechte in Europa erfolgreich fortgeführt. Die Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.