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MAVO-Novellierung 2002

Informationen zur Anhörung am 18.04.2002

Eine Bewertung der Inhalte des Referentenentwurfes zur Novellierung der Rahmen-MAVO

MAVO-Fastenpredigt


 

Informationen zur Anhörung am 18.04.2002

Am Vortag des offiziellen Anhörungstermins fand ein Kolloquium von Wissenschaftlern zum Referentenentwurf der Projektsteuergruppe in München statt. An dieser Veranstaltung nahmen namhafte Professorinnen und Professoren aus dem Bereich Arbeits-, Europa-, Kirchenrecht (Dütz, Richardi, Oxenknecht, Robbers, Rüfner, Weiß, Ludwig) teil.

Für uns überraschend haben acht Generalvikare (als Auftraggeber) an der Veranstaltung teilgenommen; dies ist auf jeden Fall ein Zeichen für den Stellenwert des Novellierungsvorhabens.
Leider wurde dem Antrag der BAG-MAV, als Zuhörer beim Kolloquium teilnehmen zu können, nicht entsprochen; das gleiche galt aber auch für Dienstgebervertreter. Das führte zu Kritik an dem Vorgehen der Projektsteuergruppe.
Am Abend des Tages hatten dann auch die beim Kolloquium Ausgegrenzten Gelegenheit, sich mit den verbliebenen Professoren und Generalvikaren zu unterhalten, Stichwort Kontaktpflege und Möglichkeit, Positionen zu transportieren, wovon durchaus Gebrauch gemacht wurde.

Bei der Anhörung zum Referentenentwurf herrschte dann unerwarteter Andrang . Rund 50 Personen waren anwesend, darunter die Generalvikare von Rottenburg/Stuttgart und Berlin, ca. (nicht immer zuzuordnen) fünf Caritas-Dienstgebervertreter, über 20 Dienstgebervertreter aus dem Bereich der verfassten Kirche, die BAG-MAV mit fünf Personen, eine Vertreterin des ZKD und zwei Vertreter der KAB sowie die Mitglieder der Projektsteuergruppe.

Jede Gruppierung hatte zu Beginn Gelegenheit zur allgemeinen, auch politischen Stellungnahme, diese Gelegenheit wurde allgemein genutzt. Den Außerungen einiger Dienstgebervertreter aus dem Bereich der verfassten Kirche waren fehlende Absprachen und mangelnde Sachkenntnis deutlich anzumerken (Meinung des Autors).
KAB und BAG mit juristischer Unterstützung waren gut vorbereitet und setzten die inhaltlichen Akzente der Anhörung.

Auf Ablehnung der Dienstgeberseite stiess vor allem das vorgesehene Einvernehmen mit der MAV bei der Festlegung der Einrichtungsdefinition, die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Anhörung und Mitberatung auch bei Kündigungen in der Probezeit.

Diskutiert wurde vorrangig der Referentenentwurf. Zum Ende der Anhörung wiesen KAB und BAG nochmals auf den eher dünnen Umfang der Novellierung hin und brachten ihre umfangreichen Forderungen aus dem letzten Jahr erneut ein.

Die BAG wird noch schriftlich Stellung nehmen. Auf das Ergebnis der Anhörung darf man gespannt sein; eine erste Entscheidung über die Inhalte findet sicher am 15. Mai bei der Konferenz der Generalvikare statt.

Siehe auch KNA-Pressemitteilung

 

Eine Bewertung der Inhalte des Referentenentwurfes zur Novellierung der Rahmen-MAVO

 

MAVO-Fastenpredigt:


Frei nach Plaßmann aus "image" (Originaltext: Nein, Veranstalter ist nicht der Bundesfinanzminister!!)