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Interessenausgleich

 

Der Interessenausgleich (Anhörung und Mitberatung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 17 MAVO) bei Schließung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen soll regeln,

  • ob,
  • wann und
  • wie

eine vorgesehene Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Im Rahmen des Interessenausgleichs geht es darum, die Durchführung der Betriebsänderung in einer Art und Weise zu beeinflussen, dass die Nachteile für die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen möglichst gering gehalten werden.

Gegenstand von Verhandlungen zum Interessenausgleich können z. B. sein:

    • zeitlicher Ablauf der Betriebsänderung
    • Umfang und Inhalt der Betriebsänderung
    • personalwirtschaftliche Abwicklung der Betriebsänderung
    • Aufgabenverlagerung / zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zur Sicherung der Beschäftigung
    • Qualifikationsprogramme für betroffene Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen
    • Zahlung einer Zulage bei Verbleib bis zur Schließung
    • Einführung einer transparenten Personalplanung
    • Festschreibung der zukünftigen Information an die MAV
    • Erweiterung der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte, z. B. bei Personalplanung und Kündigung

Einigen sich Dienstgeber und MAV über einen Interessenausgleich (Anhörung und Mitberatung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 17 MAVO) nicht, so sind die Beteiligungsrechte der MAV erschöpft.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann der einzelne Arbeitnehmer bei Verstoß gegen den vereinbarten Interessenausgleich oder bei Unterlassen des Versuchs eines Interessenausgleichs einen Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG gerichtlich durchsetzen (in Tendenzbetrieben tritt an Stelle des Interessenausgleichs der Sozialplan). Damit soll der Arbeitgeber gezwungen werden, ernsthafte Verhandlungen mit dem Betriebsrat zu führen.

Derartige Begleitbestimmungen fehlen in der MAVO völlig. Aber unabhängig davon kann die Nichtbeachtung des Anhörungs- und Mitberatungsrechtes der MAV durch den Dienstgeber für die Mitarbeiter individualrechtliche Schadenersatzansprüche begründen!

Musterantrag auf Schlichtung hier.