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Dienstvereinbarung zur Regelung von missbräuchlicher Telefonnutzung

Informationen bzw. Erläuterungen zu dieser Dienstvereinbarung erhalten Sie von der MAV St. Konradihaus Schelklingen.
e-mail: MAV@St.Konradihaus.de

 

V o r s t a n d
Mitarbeitervertretung

 

Dienstvereinbarung

 

§ 1 Hintergrund


Es besteht der begründete Verdacht, dass die Telefonapparate auf der missbräuchlich genutzt werden; deutlich wird dies an überproportional hohen Verbindungsentgelten. Daher sollen die Verbindungsdaten über einen begrenzten Zeitraum erfasst und ausgewertet werden.

 

§ 2 Durchführung


(1) In dem Zeitraum vom 22.11.2002 bis zum 31.03.2003 können die Verbindungsdaten der Telefonanlage mit dem Ziel der Ermittlung des Missbrauches erfasst werden; der tatsächliche Zeitraum der Erfassung ist vorab dem MAV-Vorsitzenden mitzuteilen.


(2) Die Daten der sind aus technischen Gründen nicht separat zu erfassen; daher ist festgelegt, dass sich die Auswertung ausschließlich auf die Verbindungsdaten der erstreckt. Eine Auswertung bzw. Verwertung der Verbindungsdaten aller anderen Telefone findet nicht statt; diese Daten sind bis spätestens zum 31.03.2003 zu löschen bzw. zu vernichten.


(3) Die MAV wird über die Ergebnisse der Auswertung der Verbindungsdaten der unverzüglich informiert.

 

§ 3 Schlussbestimmungen


(1) Sollten Informationen unter Verstoß gegen diese Dienstvereinbarung erhoben oder verarbeitet werden, so sind sie als Beweismittel zur Begründung personeller Maßnahmen nicht zulässig.


(2) Soweit Inhalte der Dienstvereinbarungen vom 10.05.1996 und 23.09.2002 dieser Vereinbarung entgegenstehen, ruhen diese bis zum 31.03.2003; zum 01.04.2003 gelten die Inhalte der genannten Dienstvereinbarungen wieder uneingeschränkt.


(3) Die Dienstvereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.



Schelklingen, den 15.11.2002

 

Joachim Landthaler

Vorstand

Wolfram Schiering

MAV-Vorsitzender