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Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

AVR-Vergütungsberechnung Anlagen 2, 2b, 2d für Neueinstellungen ab 1.7.2008
AVR-Vergütungsberechnung Anlagen 2a, 2c für Neueinstellungen ab 1.7.2008
AVR-Vergütungsberechnung Anlage 31 für Neueinstellungen ab 01.01.2011
AVR-Vergütungsberechnung Anlage 32 für Neueinstellungen ab 01.01.2011
AVR-Vergütungsberechnung Anlage 33 für Neueinstellungen ab 01.01.2011

avr


 

Anlage 19: Modellprojekte

 

 

Mit veränderten Vergütungsstrukturen kann das Entgelt der Mitarbeiter flexibler gestaltet werden als bisher. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Grundlagen einer Einrichtung und damit die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu sichern. Die veränderten Vergütungsstrukturen haben außerdem zu berücksichtigen, dass alle Mitarbeiter trotz unterschiedlichen Leistungsvermögens in den Einrichtungen integriert bleiben.

 

§ 1 Erprobung veränderter Vergütungsstrukturen

Zur Erprobung veränderter Vergütungsstrukturen kann durch einen Beschluß der Arbeitsrechtlichen Kommission in einzelnen Einrichtungen von vergütungsrelevanten Bestimmungen der AVR abgewichen werden.

 

§ 2 Vorschlag

Voraussetzung für ein Modellprojekt ist ein gemeinsamer Vorschlag von Dienstgeber und Mitarbeitervertretung bzw. Gesamtmitarbeitervertretung einer Einrichtung bzw. eines Trägers an den Geschäftsführer der Arbeitsrechtlichen Kommission. In den Vorschlag sind unter anderem eine Zielbeschreibung, die abweichenden Bestimmungen, die Klärung der Besitzstände, die Bildung einer Projektgruppe, ein Evaluationskonzept und die Befristung des Modellprojektes aufzunehmen. Nähere Voraussetzungen regelt die Arbeitsrechtliche Kommmission.

 

§ 3 Projektgruppe

Die Projektgruppe besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern, die von der Mitarbeitervertretung benannt werden, und Vertretern des Dienstgebers der Einrichtung bzw. des Trägers. Sie begleitet die Entwicklung des Modellprojekts und und unterrichtet regelmäßig die Arbeitsrechtliche Kommmission. Der Projektgruppe sind die zur Begleitung des Modellprojektes erforderlichen Unterlagen durch den Dienstgeber rechtzeitig und umfassend zur Verfügung zu stellen und zu erläutern.


 

Modellprojekt Mettmann

Das Caritas-Altenstift Vinzenz von Paul - Haus, Schumannstraße 2 bis 4, 40822 Mettmann, führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung vom 20. August 2001. Die Mitarbeiter erhalten eine Qualitätszulage, deren Höhe sich am Ergebnis der Einrichtung, am Teamergebnis und an der individuellen Beurteilung des Mitarbeiters orientiert. Die Finanzierung der Qualitätszulage erfolgt durch einen Beitrag des Dienstgebers während der ersten drei Jahre des Modellprojekts und durch die Mitarbeiter aufgrund einer Einbeziehung der allgemeinen Vergütungssteigerungen nach AVR.

Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe des Caritas-Altenstiftes. Das Modellprojekt läuft vom 1. September 2001 bis 30. August 2004. Es kann auf Antrag der Projektgruppe des Caritas-Altenstiftes durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission verlängert werden.

Das Modellprojekt endet vorzeitig durch Erklärung des Dienstgebers oder der Mitarbeitervertretung. Es endet zum Ende des folgenden Kalendermonats, wenn die Mitarbeitervertretung zurücktritt und innerhalb der in der MAVO vorgeschriebenen Frist keine neue Mitarbeitervertretung gewählt wird oder wenn nach Ablauf der Wahlperiode keine neue Mitarbeitervertretung entsteht.

Das Modellprojekt wird durch Kennzahlen, schriftlichen Befragungen der Mitarbeiter und Diskussionen der Zwischenergebnisse in den Arbeitsbereichen des Altenstifts evaluiert. Die Vergütungserhöhung 2001 zum 1. September 2001 in Höhe von 2,4 Prozent wird ausgesetzt. Für die Mitarbeiter des Altenstifts gelten demnach ab 1. September 2001 die Vergütungsbestimmungen für den Monat August 2001. Die nicht ausgezahlte Vergütungserhöhung wird der Qualitätszulage zugeführt.

Die Arbeitsrechtliche Kommission trifft einen entsprechenden Beschluss im Zusammenhang mit weiteren Vergütungserhöhungen während der Laufzeit des Modellprojekts.


 

Modellprojekt St. Marien Hospital

Das St. Marien Hospital, Robert Koch Str. 1, 53115 Bonn führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter in der internistischen Station St. Josef mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 30. August 2004.
Die Mitarbeiter der Station erhalten eine Zulage, deren Höhe sich an der Erfüllung einer Teamzielvereinbarung orientiert. Die Finanzierung der Zulage erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe von 5 v. H. ihrer jeweiligen Jahresbruttovergütung (bezogen auf Grundgehalt (Anlage3 zu den AVR), Ortszuschlag (Anlage 4 zu den AVR) und Allgemeine Zulage (Anlage 10 zu den AVR)), sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers in Höhe von 2,5v. H. dieser jeweiligen Jahresbruttovergütung.

Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe der Einrichtung.

Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2005. Es kann auf Antrag der Projektgruppe durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission verlängert werden. Die Zulage ist spätestens zum 28. Februar 2006 fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a.




Modellprojekt Caritas Zentrum Dachau

Das Caritas Zentrum Dachau, Landsbergstr. 11, 85221 Dachau, führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 24. August 2004.
Das Modellprojekt gilt für alle Mitarbeiter, deren Eintrittsdatum vor dem 01. Juli 2005 liegt. Nicht an dem Modellprojekt nehmen solche Mitarbeiter teil, bei denen während der Laufzeit des Modellprojekts eine Unterbrechung oder ein Ruhen des Dienstverhältnis im Umfang von mehr als 3 Monaten eintritt, die innerhalb der Projektlaufzeit aus der Einrichtung ausscheiden sowie Mitarbeiter nach Anlage 18 zu den AVR, Auszubildende, Zivildienstleistende, Praktikanten und Teilnehmer im Freiwilligen Sozialen Jahr.
Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten eine Zulage, deren Höhe sich an der Erfüllung einer Zielvereinbarung orientiert. Die Finanzierung der Zulage erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe von 5 v. H. einer von der Vergütungsgruppe abhängigen mittleren Jahresbruttovergütung, sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers in gleicher Höhe. Grundlage des Beitrags der Mitarbeiter und des Dienstgebers ist die Tabelle "Anlage Zusammensetzung variables Entgelt".
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe der Einrichtung.

Das Modellprojekt beginnt am 01 Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2006. Die Zulage ist spätestens zum 31. Januar des Folgejahres fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a.




Modellprojekt CBT Wohnhaus St. Michael

Das CBT Wohnhaus St. Michael, Dechant Wolter Str. 11, 51545 Waldbröl1 führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter der Einrichtung mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 30. August 2004, vom 4. September 2006, vom 25. Oktober 2007 und vom 25. September 2008.

Das Modellprojekt gilt für Mitarbeiter im Leitungsteam Pflege, im Leitungsteam Haus, in der Verwaltung und in der Küche. Nicht an dem Modellprojekt nehmen solche Mitarbeiter teil, bei denen während der Laufzeit des Modellprojekts eine Unterbrechung oder ein Ruhen des Dienstverhältnis im Umfang von mehr als 3 Monaten eintritt, oder die innerhalb der Projektlaufzeit aus der Einrichtung ausscheiden, sowie Mitarbeiter nach Anlage 18 zu den AVR, Auszubildende, Zivildienstleistende, Praktikanten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Freiwilligen Sozialen Jahr.
Die Mitarbeiter erhalten eine Zulage, deren Höhe sich an der Erfüllung einer Zielvereinbarung orientiert. Die Finanzierung der Zulage erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe von 5 v. H. einer von der Vergütungsgruppe abhängigen mittleren Jahresbruttovergütung, sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers in gleicher Höhe. Grundlage des Beitrags der Mitarbeiter und des Dienstgebers ist die Tabelle "Anlage Zusammensetzung variables Entgelt".
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe der Einrichtung.

Das Modellprojekt, das am 1. Januar 2005 begann und bereits einmal um ein Jahr ver-
längert wurde, wird erneut verlängert und endet am 31. Dezember 2008. Die Zulage ist
spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts begleitet.



Modellprojekt St Alexius Service GmbH

Die St. Alexius Service GmbH, Große Hamburger Str. 3, 10115 Berlin, führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 02. September 2004.
An dem Modellprojekt nehmen die Mitarbeiter der Einrichtung teil, soweit sie während der Laufzeit des Modellprojekts mindestens 6 Monate tätig sind und in keinem Ausbildungsverhältnis stehen.
Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten eine variable Zulage, deren Höhe sich an der Erfüllung von Zielvereinbarungen orientiert. Die Finanzierung dieser Zulage erfolgt durch die jährliche Weihnachtszuwendung der Mitarbeiter nach Anlage 1 Abschnitt XIV AVR. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter eine Prämie, deren Höhe von der Erlösentwicklung der Einrichtung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen sowie nicht ausgezahlter Zulagen abhängt und bis 5 v. H. der jährlichen Mitarbeiterbruttovergütung betragen kann.
Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe der Einrichtung.

Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2006. Es kann auf Antrag der Projektgruppe durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission verlängert werden. Die Zulage ist spätestens zum 31. Januar des Folgejahres fällig.

Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Das Modellprojekt wird auf der Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a.


 

Modellprojekt Schloss Horneburg

Das Förderschulinternat Schloss Horneburg, Horneburger Str. 39, 4571 1 Datteln führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter der Einrichtung mit einem leistungsbezogenen Vergutungssystem durch.
Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 12. Juli 2005. Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten einen variablen Vergütungsanteil dessen Höhe sich an einer Leistungswertung, einer Pluswertung und einer Funktionszulage orientiert. Die Finanzierung des variablen Vergütungsanteils erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe von 5 v.H. ihrer monatlichen Bruttovergütung (einmalig berechnet für Januar 2006) (bezogen auf Grundvergütung nach Anlage 3 zu den AVR, Ortszuschlag nach Anlage 4 zu den AVR und Allgemeine Zulage nach Anlage 10 zu den AVR) sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers in Höhe von 5 v.H. dieser Bruttovergütung. Es werden alle Beitrage ausgezahlt.

Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe der Einrichtung. Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 2006 und endet am 31. Dezember 2007. Der leistungsbezogene Vergütungsbestandteil wird für das jeweilige Kalenderjahr in Form einer Einmalzahlung gezahlt und ist spätestens am 31. März des Folgejahres fällig.
Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündig werden. Das Modellprojekt wird auf Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a.


 

Modellprojekt St. Josefs-Werkstätten Plaidt

Die St. Josefs-Werkstätten Plaidt, Gewerbepark Saftiger Str. 14, 56637 Plaidt, führen ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter der Einrichtung mit einem variablen Vergütungssystem durch. Grundlage ist der Fragenkatalog der Einrichtung für die Arbeitsrechtliche Kommission vom 5. Juli 2005. Die Mitarbeiter der Einrichtung erhalten einen variablen Vergütungsanteil, dessen Höhe sich an der Erfüllung von Zielvereinbarungen orientiert. Die Finanzierung des variablen Vergütungsanteil erfolgt durch einen Beitrag der Mitarbeiter in Höhe von 5 v. H. der Jahresbruttovergütung (bezogen auf die Grundvergütun der jeweiligen Vergütungsgruppe mittlerer Altersstufe nach Anlage 3 zu den AVR, den Ortszuschlag der Stufe 1 nach Anlage 4 zu den AVR, der Weihnachtszuwendung nach Anlage 1 Abschn. XIV zu den AVR und dem Urlaubsgeld nach Anlage 14 § 6 zu den AVR) sowie durch einen Beitrag des Dienstgebers in Höhe von 5 v.H. dieser jeweiligen Jahresbruttovergütung. Es werden mindestens die Beiträge der Mitarbeiter ausgezahlt.

Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe der Einrichtung. Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 2006 und endet am 31. Dezember 2007. Der variable Vergütungsanteil wird für das jeweilige Kalenderjahr in Form einer Einmalzahlung gezahlt und ist spätestens am 31. Januar des Folgejahres fällig. Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Modellprojekt wird auf Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a.
2. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.


 

Modellprojekt St. Nikolaus-Stiftshospital Andernach

Das St. Nikolaus-Stiftshospital Andernach, Hindenburgwall 1, 56626 Andernach führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter des Zentrums fü Prävention und Therapie der Einrichtung mit einem variablen Vergütungssystem durch.
Grundlage ist das Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 25. August 2005. Die Mitarbeiter des Zentrums erhalten einen variablen Vergütungsanteil, dessen Höhe sich an einer Leistungsbeurteilung nach einem Beurteilungsbogen orientiert. Die Finanzierung des variablen Vergütungsanteils erfolgt durch einen Beitrag der jeweiligen Mitarbeiter in Hohe von 3 v.H. der jeweiligen monatlichen Grundvergütung nach Anlage 3 zu den AVR und einem Beitrag des Dienstgebers in Höhe von bis zu 2 v.H. Es werden mindestens die Beiträge der Mitarbeiter ausgezahlt.

Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe der Einrichtung. Das Modellprojekt beginnt am 01. Januar 2006 und endet am 31. Dezember 2007. Der variable Vergütungsanteil wird monatlich fortlaufend gezahlt. Das Modellprojekt kann vorzeitig vom Dienstgeber oder von der Mitarbeitervertretung der Einrichtung aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das Modellprojekt endet mit sofortiger Wirkung, wenn sich die Mehrheit der Mitarbeiter des Zentrums gegen eine Fortführung ausspricht. Das Modellprojekt wird auf Grundlage des von Prof. Conny H. Antoni entwickelten Evaluationskonzepts begleitet. Alle betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Schulung entsprechend dem Trainingskonzept der Projektgesellschaft p.i.a.


 

Modellprojekt Herten

Das St. Josefshaus Herten, Hauptstraße 1, 79618 Rheinfelden führt ein Modellprojekt nach Anlage 19 zu den AVR für die Mitarbeiter der neu zu gründenden Integrationsfirma Scala Gebäudemanagement GmbH mit einer von den AVR abweichenden Vergütung durch. Grundlage sind die Schreiben der Einrichtung an die Arbeitsrechtliche Kommission vom 23. Mai 2007, vom 19. Juni 2007 und vom 26. November 2009.

Die Mitarbeiter der Integrationsfirma erhielten zum Zeitpunkt der Gründung eine von den AVR abweichende Vergütung, deren Höhe bei Vollarbeitszeitverhältnissen monatlich 1.286,- Euro betrug. Damit wird von den Vergütungsbestandteilen nach Abschnitt III der Anlage 1 (Regelvergütung) und nach Abschnitt V der Anlage 1 (Kinderzulage) zu den AVR abgewichen. Eine Vergütungssteigerung erfolgt ausschließlich analog zur linearen Vergütungssteigerung in den AVR. Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung werden analog Abschnitt II der Anlage 14 und analog Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR gezahlt. Die Mitarbeiter werden auch nach Anlage 8 zu den AVR in der betrieblichen Altersversicherung der KZVK versichert.
Die Einrichtung hat gemäß ihrer Verpflichtung bis zum 30. Juni 2008 eine Regelung zur Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter des Integrationsunternehmens vereinbart und diese Vereinbarung der Arbeitsrechtlichen Kommission vor Inkraftsetzung bereits zur Beschlussfassung vorgelegt.

Es wurden keine Mitarbeiter aus bestehenden Dienstverhältnissen des St. Josefshauses Herten in diese von den AVR abweichende Vergütung übergeleitet.

Derzeit sind 34 Mitarbeiter in dem Integrationsunternehmen beschäftigt, davon 6 Mitarbeiter mit Behinderung. Gemäß der vorgegebenen Berechnungssystematik des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) beträgt damit der rechnerische Anteil von Mitarbeitern mit Behinderung 33.v.H.

Begleitet wird das Modellprojekt von einer paritätisch besetzten Projektgruppe der Einrichtung, die einmal jährlich der Arbeitsrechtlichen Kommission Bericht erstattet. Sie prüft im Rahmen der Evaluation die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse von behinderten und nicht behinderten Mitarbeitern sowie die inhaltliche und ökonomische Entwicklung des Integrationsunternehmens.

Das Modellprojekt Herten begann am 01. Juli 2007 und hatte zunächst eine Laufzeit von drei Jahren. Es wird nun bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.