F¸r Angestellte
a) in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreuten Personen in ”rztlicher Behandlung stehen,
b) in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelung 2a fallen,
c) als Ÿrzte und als Zahn”rzte an den in den Sonderregelungen 2a und 2b genannten Anstalten und Heimen,
d) die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind,
Im Bereich BAT-O gilt:
d) nicht besetzte I) im Bereich des Bundesministers f¸r Verteidigung,
e II) die als Besatzungen auf See- und Binnenfahrzeugen im Bereich des Bundesministers f¸r Verteidigung besch”ftigt werden,
e III) in Bundeswehrkrankenh”usern,
f I) auf Schiffen und schwimmenden Ger”ten mit Ausnahme der Angestellten auf Schiffen und schwimmenden Ger”ten der Bundeswehr und auf seegehenden Schiffen des Bundesamtes f¸r Seeschiffahrt und Hydrographie,
g) auf seegehenden Schiffen des Bundesamtes f¸r Seeschiffahrt und Hydrographie,
h) im Flugsicherungsdienst,
i) im Wetterdienst,
k) an Theatern und B¸hnen,
l I) als Lehrkr”fte,
l II) als Lehrkr”fte an Musikschulen im Bereich der VKA,
Im Bereich BAT-O gilt:
l ll) als Lehrkr”fte an Musikschulenm) als Bibliothekare an –ffentlichen B¸chereien (Volksb¸chereien) und an staatlichen B¸chereistellen,
n) im Justizvollzugsdienst, die im Aufsichtsdienst t”tig sind,
o) in Kernforschungseinrichtungen,
p) in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstbaubetrieben,
q) im forstlichen Auþendienst,
r) als Hausmeister,
s) der Sparkassen,
Im Bereich BAT-O gilt:
s) nicht besetztt) in Versorgungsbetrieben (Gas-, Wasser-, Elektrizit”ts- und Fernheizwerke) und in Entsorgungseinrichtungen (Entw”sserung, M¸llbeseitigung, Straþenreinigung),
u) in Nahverkehrsbetrieben,
v) in Flughafenbetrieben,
w) im Hafenbetriebsdienst und bei Eisenbahnen des –ffentlichen und nicht–ffentlichen Verkehrs,
Im Bereich BAT-O gilt:
w) nicht besetztx) im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst,
y) als Zeitangestellte, als Angestellte f¸r Aufgaben von begrenzter Dauer und als Aushilfsangestellte,
Im Bereich BAT-O gilt:
y) nicht besetztz1) des Bundesgrenzschutzes und der Beschaffungsstelle des Bundesministers des Innern,
Im Bereich BAT-O gilt:
z1) des Bundesgrenzschutzes und bei Versorgungslagern im Bereich der Auþenstelle des Bundesministers des Innernz2) im Bereich des Bundesamtes f¸r Zivilschutz,
gilt dieser Tarifvertrag mit den Sonderregelungen der Anlage 2. Die Sonderregelungen sind Bestandteile des Tarifvertrages.