Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)
ß 30
Gesamtverg¸tung der Angestellten unter 18
Jahre
Angestellte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten von der
Anfangsgrundverg¸tung und dem Ortszuschlag eines ledigen Angestellten der gleichen Verg¸tungsgruppe 85 v. H. als Gesamtverg¸tung.
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BAT