Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)

ß 30 
Gesamtverg¸tung der Angestellten unter 18 Jahre


Angestellte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten von der Anfangsgrundverg¸tung und dem Ortszuschlag eines ledigen Angestellten der gleichen Verg¸tungsgruppe 85 v. H. als Gesamtverg¸tung.

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