Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)
ß 46
Zus”tzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Der Angestellte hat Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zus”tzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maþgabe eines besonderen Tarifvertrages.