Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)

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Zus”tzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Der Angestellte hat Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zus”tzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maþgabe eines besonderen Tarifvertrages.

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