Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)

ß 65 
Dienstwohnungen (Werksdienstwohnungen)

F¸r die Zuweisung von Dienstwohnungen (Werksdienstwohnungen) und f¸r die Bemessung der Dienstwohnungsverg¸tung (Werksdienstwohnungsverg¸tung) gelten die Bestimmungen des Arbeitgebers ¸ber Dienstwohnungen (Werksdienstwohnungen) in der jeweiligen Fassung.

Inhalt BAT