Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)
ß 68
Sachleistungen
Sind mit der Besch”ftigung des Angestellten Nebenbez¸ge durch Nutzung von Dienstgrundst¸cken und dergleichen verbunden, so ist hierf¸r ein angemessener Betrag zu entrichten. F¸r die Vorhaltung von Ger”tschaften ist eine angemessene Entsch”digung zu gew”hren, sofern der Arbeitgeber ihre Vorhaltung fordert.