Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)
ß 70
Ausschluþfrist
Anspr¸che aus dem Arbeitsverh”ltnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschluþfrist von sechs Monaten nach F”lligkeit vom Angestellten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist.
F¸r denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um die Ausschluþfrist auch f¸r sp”ter f”llig werdende Leistungen unwirksam zu machen.