Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT/BAT-O)
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Allgemeine Pflichten
(1) Der Angestellte hat sich so zu verhalten, wie es von Angeh–rigen des –ffentlichen Dienstes erwartet wird. Es muþ sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.
(2) Der Angestellte ist verpflichtet, den dienstlichen Anordnungen nachzukommen. Beim Vollzug einer dienstlichen Anordnung trifft die Verantwortung denjenigen, der die Anordnung gegeben hat. Der Angestellte hat Anordnungen, deren Ausf¸hrung - ihm erkennbar - den Strafgesetzen zuwiderlaufen w¸rde, nicht zu befolgen.