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Diözesane Euro-Anpassungs-Ordnung       
BO Nr. A 2364/1 - 8.8.01 PfReg. B 8.1 bzw. H 1.1

           

(zur Arbeitshilfe Euro-Einführung)

Mit Allgemeinem Dekret Nr. A 2364 vom 7. August 2001 hat der Diözesanbischof die nachstehende "Diözesane Euro-Anpassungs-Ordnung" erlassen:

Allgemeines Dekret (can. 29 CIC) zur Anpassung der in diözesanen Ordnungen und Regelungen ausgewiesenen DM-Beträge an die Euro-Währung

Diözesane Euro-Anpassungs-Ordnung

1.
Die in diözesanen Ordnungen und Regelungen ausgewiesenen DM-Beträge werden mit Wirkung ab 1. Januar 2002 nach der Umrechnungsformel 2 DM = 1 EUR an die Euro-Währung angepasst.

2.
Die Umrechnungsformel in Nr.1 gilt nur insoweit, als in den betreffenden diözesanen Ordnungen und Regelungen nichts anderes bestimmt ist oder bestimmt wird (z.B. Kostenordnung für das Bischöfliche Offizialat vom 14. Februar 2001, KABl. 2001, S. 372; Diözesane Honorarregelung für Architekten und Ingenieure vom 12. Juni 2001, KAm. 2001, S. 449, Fonds für die innerkirchliche Finanzierung von Umstrukturierungsmaßnahmen und Projekten, Änderung vom 2. Juli 2001, KABl. Nr. 10 vom 3. August 2001, S.473).

3.
Die Umrechnungsformel in Nr. 1 gilt nicht für arbeits- und beamtenrechtliche, insbesondere vergütungs- und besoldungsrechtliche Regelungen. Für diese Regelungen gilt die gesetzliche Umrechnungsformel 1 EUR = 1,95583 DM, sofern nicht im jeweils geltenden Verfahren (z. B. gemäß der Bistums-KODA-Ordnung) zustande gekommene Regelungen etwas anderes vorsehen.