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Der leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG)


Die im Betrieb befehlend schreiten,
ihn meist nur in der Optik leiten.
Auch wer zum Leiten angestellt,
für einen Haufen bares Geld,
ist - was im Ernstfall weiter bequemer -
oft nur ein simpler Arbeitnehmer.
Nur der sitzt hinter seinem Boss,
auf dem bekannten Führungsroß,
der so wie er in Freud und Leiden,
kann unternehmerisch entscheiden.
Der auch, da hilft kein Beten, Fluchen,
in dem Betriebsrat nichts hat zu suchen,
kurz einer der, daß Gott erbarm,
die Hand am Arbeitgeber-Arm,
ist bei den "Leitenden" dabei,
entsprechend Canon 5 Vers 3!!
Wer das nun ist im Einzelfall,
in den Betrieben überall?
Das weiß nur, unterdrückt das Lachen,
die Richterschar für Arbeitssachen.
(Dr. Leo Pünnel)


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