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Das Arbeitsverhältnis im Krankheitsfall


Wird der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank,
ist das schlimm, macht ihn aber nicht blank.
6 Wochen muß der Arbeitgeber weiter löhnen,
mag er dar¸ber noch so stöhnen,
für den Arbeiter stand dies im LFG,
für den Angestellten seit langem im BGB.
Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es heute,
Arbeiter und Angestellte sind nun gleiche Leute.

Diese Gesetze gaukeln etwas vor,
wer es glaubt, ist ein dummer Tor.
Denn es steht geschrieben: nur ohne Verschulden
muß der Arbeitgeber die Zahlungspflicht dulden.
Verschuldete Krankheit scheint den Anspruch anzuschließen,
so die Worte es verhießen.

Aber so ein Gesetz will nicht viel besagen,
wichtiger ist: die Gerichte zu befragen.
Die sehen die Sache anders an,
nehmen den Arbeitgeber kräftig ran.

Nur grobes Verschulden schließt den Anspruch aus,
und das ist selten, ei der Daus.
Wer im Dachen fliegt über die Welt,
wer Selbstmord versucht, weil sie ihm nicht gefällt,
wer säuft, weil er nicht anders kann,
schuldlos ist er, Frau oder Mann.
Nur der Gurtmuffel kriegt kein Pardon,
das hat er nun davon.
Deshalb braucht er aber nicht zu weinen,
nicht zu bangen nach seinen Scheinen.
Wohl im, wenn er unser Sozialrecht kennt,
die Kasse zahlt ihm hundert Prozent.

Auch wenn ein Fußballer ist krank,
und allenfalls sitzt auf der Bank.
Gehalt und Einsatzprämien nicht entfielen,
auch wenn andere für ihn spielen.
Einsatz zugunsten Dritter kann man dies nennen,
mag der Schatzmeister auch flennen.
Mag auch einer nur kicken,
die Prämie ist an zwei zu schicken.
Im Urlaub gilt das gleiche,
die Prämie niemals weiche.

Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ist nicht immer Schluß,
des einen Freud, des anderen Verdruß.
Neue Krankheit - neuer Lohn,
den Arbeitgeber bloß nicht schon.
Auch eine alte Krankheit kann werden neu,
durch Zeitablauf, meiner Treu.

So bleibt dem kranken Arbeitnehmer ein schöner Trost,
das Arbeitsrecht hält ihn bemoost,
auch das Sozialrecht läßt sich nicht lumpen,
erst nach 78 Wochen muß er anderweit pumpen.
Und der Arbeitgeber? Entweder ist er finanziell potent,
oder leider insolvent.
Das Arbeitsrecht verlangt nur, daß er zahl,
woher, womit ist ihm egal.
Auf seine Kosten ist es sozial.
Dem kleinen Arbeitgeber hilft ein Umlageverfahren,
im Krankheitsfall viel Geld zu sparen.


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