§ 613a BGB in der Wirtschaft
Wirte
kommen und gehen,
Köbesse bleiben bestehen.
Sie sind der Wirtschaft harter Kern,
während die Wirte wechseln gern.
Ein Prost auf 613a schallt aus der Köbesse Mund,
für sie ist er ein wahrer Fund.
Selbst wenn die Pacht besteht nicht weiter,
der Köbes bleibt doch immer heiter,
der Verpächter muß ihn dann bezahlen,
selbst wenn ihm das bereitet Qualen.
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