Das Recht
der Arbeitnehmerhaftung,
findet seit langem viel
Beachtung.
Die Anspruchsgrundlagen sind
schnell erblickt:
positive Vertragsverletzung
und Delikt.
Aber nicht für jedes
Verschulden,
muß der Arbeitnehmer
Haftung erdulden.
Seine Haftung mildert die
Quart,
sonst wäre sie zu
hart.
Das Betriebsrisiko setzt man
dem Mitverschulden gleich,
analog 254 wird die Haftung
weich.
Bis 94 kam es noch auf
die Gefahrneigung an,
die das BAG früher
ersann.
Der Große Senat
ließ dieses Merkmal fallen,1)
weit möge der Beifall
erschallen.
Der Gefahrneigung ließ
sich eine Kontur nicht geben,
gefährlich ist das
ganze Leben.
Es reicht, daß die
Tätigkeit war betrieblich,
damit die Haftung geringer
wird als üblich.
1) Bei Vorsatz haftet der
Arbeitnehmer voll,
denn dann trieb er es doch
zu toll.
2) Grobe
Fahrlässigkeit wird grundsätzlich gleich
geachtet,
ähnlich dem Vorsatz
wird sie betrachtet.
Grob fahrlässig
handelt, wer verkennt,
was für jeden
evident.
Objektiv und subjektiv ist
die Schuld hier schwer,
meist rechtfertigt dies die
Haftung sehr.
Bei hohen Schäden
läßt man aber Nachsicht walten,
und die Haftung
herunterschalten.2)
Halbe, Halbe, oft lautet die
Quote dann,
wie es schon der alte Salomo
ersann.
3) Bei mittlerer
Fahrlässigkeit ist der Schaden immer zu
spalten,
die Haftung stark
gekürzt zu halten.
Mehr als 2-3
Monatsgehälter gibt es kaum,
auch wenn ein hoher Schaden
steht im Raum.
Im übrigen wird vom
Arbeitgeber nicht gehaftet,
4) bei leichtester
Fahrlässigkeit ist er ganz entlastet.
Gegenüber Dritten sieht
es ganz anders aus,
ihnen haftet der
Arbeitnehmer voll, oh Graus.
Der Freistellungsanspruch
ist die andere Seite,
aber was, wenn der
Arbeitgeber pleite?
Der BGH ist hart wie
Stein,
kein Mitleid dringt in ihn
hinein.
Der Leasinggeber ist sein
Prinz,3)
nicht Arbeitnehmer wie Kunz
und Hinz.
Auch bei culpa levissima
läßt er den Schuldnervorwurf
dröhnen,
mag der Arbeitnehmer noch so
stöhnen.
Ist der Dritte freilich
arm,
hätt' auch das
Arbeitsrecht Erbarm.
Aber dieses Gefühl ist
dem BGH ganz fremd,
er nähm dem
Arbeitnehmer das letzte Hemd.
Zum Glück sind solche
Fälle rar,
meist geht es mit der
Freistellung doch klar.