Handelt es sich um eine
RECHTSSTREITIGKEIT ?
Eine Rechtsstreitigkeit liegt vor
- bei Verletzungen der Rechte der MAV
- bei Streitigkeiten zu Wahlverfahren
- bei Streitigkeiten aus ergänzenden Ordnungen
zur MAVO
- bei Streitigkeiten aus Verfahren vor der Einigungsstelle
- bei allen Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht,
die nicht im § 45 MAVO erfasst bzw. benannt sind
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Handelt es sich um eine
REGELUNGSSTREITIGKEIT ?
Eine Regelungsstreitigkeit liegt
vor
-
bei allen Streitigkeiten aus
dem Mitarbeiter-vertretungsrecht, die im § 45 MAVO
erfasst bzw. benannt sind
-
bei Streitigkeiten über
die Freistellung eines Mitglieds der Mitarbeitervertretung
(§ 15 Abs. 5 MAVO)
-
bei Streitigkeiten über
die Versetzung, Abordnung, Zuweisung oder Personal-gestellung
eines Mitglieds der Mitarbeitervertretung (§ 18 Abs.
2)
-
bei Streitigkeiten im Falle
der Ablehnung von Anträgen der Mitarbeitervertretung
(§ 37 Abs. 3 MAVO)
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