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Sie befinden sich hier: Home - Arbeitshilfen - Vergütung - Geltendmachung Ansprüche / Ausgleich Überstunden / Mehrarbeit

Vorschläge zur Formulierung von Geltendmachungen

 

1. Geltendmachung von Überstundenzuschlägen (AVR Anlagen 2 und 2b):

Sehr geehrter ...................,

wie Ihnen bekannt ist, habe ich in den Monaten (Monate benennen) insgesamt (Zahl der Überstunden benennen) Überstunden geleistet. Eine genaue Aufstellung liegt bei.

Es wurden die mir daraus zustehenden Überstundenzuschläge gemäß AVR Anlage 6a § 1 Abs. 1 Buchstabe a) nicht vergütet.

Daher mache ich für die geleisteten, Ihnen bekannten und geduldeten (Zahl der Überstunden benennen) Überstunden die Zuschläge in Höhe von (Betrag benennen: Zahl der Überstunden x 15 / 20 / 25 % des Stundensatzes gemäß AVR Anlage 6a § 2) geltend und bitte Sie, diesen Betrag spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat eintragen) zu überweisen.

Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag ab dem (Datum eintragen) (siehe Bundesarbeitsgericht Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS 1/00).

Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz des geschuldeten Bruttobetrages) ebenso spätestens mit der Vergütung für den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen).

 

2. Geltendmachung von Freizeitausgleich / Abgeltung

Bitte beachten: bei Vollzeitbeschäftigten den Begriff Überstunden verwenden, bei Teilzeitbeschäftigten den Begriff Mehrarbeitsstunden verwenden!

 

Sehr geehrter ..........................,

wie Ihnen bekannt ist, habe ich in den Monaten (Monate benennen) insgesamt (Zahl der Überstunden bzw. der Mehrarbeitsstunden benennen) Überstunden / Mehrarbeitsstunden geleistet. Eine genaue Aufstellung liegt bei. Ein Freizeitausgleich hat nicht stattgefunden.

Daher beantrage ich für die geleisteten Überstunden /Mehrarbeitsstunden Freizeitausgleich in der Zeit vom ........... bis .............. .

Falls der Freizeitausgleich bis zum Ende des Folgemonats nicht möglich ist, bitte ich um Ausbezahlung der Überstundenvergütung gemäß AVR Anlage 6a § 2 bzw. die Abgeltung der Mehrarbeitsstunden gemäß AVR Anlage 1 Abschnitt IIa.