Vorschläge zur Formulierung von Geltendmachungen
1. Geltendmachung von Überstundenzuschlägen (AVR Anlagen 2 und 2b):
Sehr geehrter ...................,
wie Ihnen bekannt ist, habe ich in den Monaten (Monate
benennen) insgesamt (Zahl
der Überstunden benennen) Überstunden geleistet. Eine
genaue Aufstellung liegt bei.
Es wurden die mir daraus zustehenden
Überstundenzuschläge gemäß AVR Anlage 6a §
1 Abs. 1 Buchstabe a) nicht vergütet.
Daher mache ich für die geleisteten, Ihnen bekannten und geduldeten
(Zahl der Überstunden benennen) Überstunden die Zuschläge
in Höhe von (Betrag benennen: Zahl der Überstunden
x 15 / 20 / 25 % des Stundensatzes gemäß AVR Anlage 6a §
2) geltend und bitte Sie, diesen Betrag spätestens mit der
Vergütung für den Monat (Folgemonat
eintragen) zu überweisen.
Gleichzeitig verlange ich die Verzugszinsen nach
§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag
ab dem (Datum eintragen) (siehe
Bundesarbeitsgericht Großer Senat Beschluss vom 07.03.2001 GS
1/00).
Bitte überweisen Sie diesen Betrag (5 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz
des geschuldeten Bruttobetrages) ebenso spätestens mit der Vergütung
für den Monat (Folgemonat / Jahr eintragen).
2. Geltendmachung von Freizeitausgleich / Abgeltung
Bitte beachten: bei
Vollzeitbeschäftigten den Begriff Überstunden
verwenden, bei Teilzeitbeschäftigten den Begriff Mehrarbeitsstunden
verwenden!
Sehr geehrter ..........................,
wie Ihnen bekannt ist, habe ich in den Monaten
(Monate benennen) insgesamt (Zahl der Überstunden
bzw. der Mehrarbeitsstunden benennen) Überstunden / Mehrarbeitsstunden
geleistet. Eine genaue Aufstellung liegt bei. Ein Freizeitausgleich
hat nicht stattgefunden.
Daher beantrage ich für die
geleisteten Überstunden /Mehrarbeitsstunden Freizeitausgleich in
der Zeit vom ........... bis .............. .
Falls der Freizeitausgleich bis zum
Ende des Folgemonats nicht möglich ist, bitte ich um Ausbezahlung
der Überstundenvergütung gemäß AVR Anlage 6a §
2 bzw. die Abgeltung der Mehrarbeitsstunden gemäß AVR Anlage
1 Abschnitt IIa.
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