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Überleitung und Besitzstandsberechnung
AVR Anlagen 30 bis 33  
                                                                                                         


Vorgehensweise:

 

1. Schritt: Feststellung der Entgeltgruppe zum 31.12.2010

Anlage 30 Anhang B § 2, Anlagen 31/32 Anhang E § 2, Anlage 33 Anhang D § 2

so, als ob seit dem Zeitpunkt, seit dem der Mitarbeiter ununterbrochen im Geltungsbereich der AVR oder im sonstigen Bereich der katholischen Kirche tätig war, er nach Anlage 30 / 31 / 32 / 33 zu den AVR eingruppiert und eingestuft worden wäre.
Ausnahme: AVR Anlage 33, hier ist die Zuordnung der Entgeltgruppen verbindlich im Anhang E geregelt.

 

2. Schritt: Feststellung der Stufe zum 31.12.2010

derzeitige Regelvergütungsstufe x 2 + Zeit seit letztem Stufenaufstieg
= für die Stufenfeststellung anrechenbare Zeit
Feststellung der Stufe gemäß
Anlage 30 Anhang B § 2 (Ausnahme bei der Stufenfeststellung beachten!), Anlagen 31/32 Anhang E § 2, Anlage 33 Anhang D § 2

 

3. Schritt: Berechnung der Vergleichsjahresvergütung

(aus bisheriger AVR-Vergütung mit den für Januar 2011 geltenden Vergütungswerten) gemäß Anlage 30 Anhang B § 3, Anlagen 31/32 Anhang E § 3, Anlage 33 Anhang D § 3

(12 x Monatsvergütung 01/2011 + Urlaubsgeld
+ Weihnachtszuwendung) : 12
= Vergleichsjahresvergütung

Zur Monatsvergütung gehören
- Regelvergütung,
- Kinderzulage,
- Besitzstandszulage gemäß AVR Anlage 1b § 3,
- sonstige regelmäßigen Zulagen

Die Weihnachtszuwendung wird ohne unständige Bestandteile (also ohne Einbeziehung des Urlaubslohnaufschlages) berechnet; diese setzt sich zusammen aus 77,51 % der Monatsvergütung + 25,56 EUR pro Kind (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig).
Ausnahme: Bei der Ermittlung der Besitzstandszulage für Ärzte muss im Rahmen der Vergleichsjahresvergütungsermittlung die Weihnachtszuwendung unter Berücksichtigung der unständigen Bezügebestandteile (Urlaubslohnaufschlag im Bezugsmonat September) mit eingerechnet werden, da die Anlage 30 AVR keine Jahressonderzahlung vorsieht.

 

4. Schritt: Berechnung des Jahresentgelts

(12 x Monatsentgelt + Leistungsentgelt + Jahressonderzahlung) : 12
= Jahresentgelt

Zur Monatsentgelt gehören
- Tabellenentgelt,
- sonstige regelmäßigen Zulagen

Leistungsentgelt:
1,5 v.H. des im Jahr 2011 gezahlten ständigen individuellen Monatsentgelts:

Tabellenentgelt ohne Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers und dessen Beiträge für die Zusatzversorgung sowie die in ständigen Monatsbeträgen festgelegten Zulagen. Das Entgelt im Krankheitsfall und bei Urlaub wird bei der Berechnung der Besitzstandszulage nicht berücksichtigt!

 

5. Schritt: Berechnung der Besitzstandszulage

1/12 Vergleichsjahresvergütung - 1/12 Jahresentgelt
= monatliche Besitzstandszulage



Rechenblätter zum Download:

Hinweis: Diese sind ausschließlich zur Berechnung der Besitzstandszulage vorgesehen. Daten nur in die grau unterlegten Felder eingeben - siehe die Beispieldatei

 

AVR Anlage 30

 

AVR Anlage 31

 

AVR Anlage 32

 

AVR Anlage 33