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Überleitung und Besitzstandsberechnung
AVR Anlage 21a
                                                                                                         

Lehrkräfte im Gesundheitswesen: Siehe Auszug aus der Entgeltordnung TV-L


Vorgehensweise:

 

1. Schritt: Feststellung der Entgeltgruppe zum 01.07.2015

Anlage 21a Anhang B § 2

so, als ob seit dem Zeitpunkt, seit dem der Mitarbeiter ununterbrochen im Geltungsbereich der AVR oder im sonstigen Bereich der katholischen Kirche tätig war, er nach Anlage 21a zu den AVR eingruppiert und eingestuft worden wäre.

 

2. Schritt: Feststellung der Stufe zum 01.07.2015

Anlage 21a Anhang B § 2

so, als ob seit dem Zeitpunkt, seit dem der Mitarbeiter ununterbrochen im Geltungsbereich der AVR oder im sonstigen Bereich der katholischen Kirche tätig war, er nach Anlage 21a zu den AVR eingruppiert und eingestuft worden wäre.


3. Schritt: Berechnung der Vergleichsjahresvergütung

(aus bisheriger AVR-Vergütung mit den für 1. Juli 2015 geltenden Vergütungswerten) gemäß Anlage 21a Anhang B § 3

(12 x Monatsvergütung 07/2015 + Jahressonderzahlung
+ Leistungsentgelt) : 12
= Vergleichsjahresvergütung

bzw.

(12 x Monatsvergütung 07/2015 + Urlaubsgeld
+ Weihnachtszuwendung) : 12
= Vergleichsjahresvergütung

Die Weihnachtszuwendung wird ohne unständige Bestandteile (also ohne Einbeziehung des Urlaubslohnaufschlages) berechnet; diese setzt sich zusammen aus 77,51 % der Monatsvergütung + 25,56 EUR pro Kind (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig).

 

Zur Monatsvergütung gehören

- Tabellenentgelt
- Garantiebeträge
- Besitzstandszulage aus Überleitung 2011 nur Kinderanteil
- Besitzstandszulage aus Überleitung 2011 ohne Kinderanteil
- sonstige regelmäßigen Zulagen

bzw.

- Regelvergütung,
- Kinderzulage,
- Besitzstandszulage gemäß AVR Anlage 1b § 3,
- sonstige regelmäßigen Zulagen


4. Schritt: Berechnung des Jahresentgelts

(12 x Monatsentgelt + Jahressonderzahlung) : 12
= Jahresentgelt

Jahressonderzahlung:
Entgeltgruppen E1 - E8 95 %
Entgeltgruppen E9 - E11 80 %
Entgeltgruppen E12 - E13 50 %
Entgeltgruppen E 14 - E15 35 %

 

Zur Monatsentgelt gehören
- Tabellenentgelt,
- sonstige regelmäßigen Zulagen

 

5. Schritt: Berechnung der Besitzstandszulage

1/12 Vergleichsjahresvergütung - 1/12 Jahresentgelt
= monatliche Besitzstandszulage



Rechenblätter zum Download:

Hinweis 1: Diese sind ausschließlich zur Berechnung der Besitzstandszulage vorgesehen. Daten nur in die grau unterlegten Felder eingeben.

Hinweis 2: Die Offline-Verwendung der Excel-Dateien ist zu privaten oder geschäftlichen Zwecken frei. Eine allgemein zugängliche Online-Verwendung sowie Änderungen des Programmcodes sind ohne Zustimmung des Autors nicht gestattet.

 

aus AVR Anlage 31

 

aus AVR Anlage 32

 

aus AVR Anlage 2