Vorgehensweise:
1. Schritt: Feststellung der Entgeltgruppe
zum 01.07.2015
Anlage 21a Anhang B § 2
so, als ob seit dem Zeitpunkt, seit dem der Mitarbeiter
ununterbrochen im Geltungsbereich der AVR oder im sonstigen
Bereich der katholischen Kirche tätig war, er nach Anlage 21a zu
den AVR eingruppiert und eingestuft worden wäre.
2. Schritt: Feststellung der Stufe zum 01.07.2015
Anlage 21a Anhang B § 2
so, als ob seit dem Zeitpunkt, seit dem der Mitarbeiter
ununterbrochen im Geltungsbereich der AVR oder im sonstigen
Bereich der katholischen Kirche tätig war, er nach Anlage 21a zu
den AVR eingruppiert und eingestuft worden wäre.
3. Schritt: Berechnung der Vergleichsjahresvergütung
(aus bisheriger AVR-Vergütung
mit den für 1. Juli 2015 geltenden Vergütungswerten) gemäß Anlage
21a Anhang B § 3
(12 x Monatsvergütung 07/2015 + Jahressonderzahlung
+ Leistungsentgelt)
: 12
= Vergleichsjahresvergütung
bzw.
(12 x Monatsvergütung 07/2015 + Urlaubsgeld
+ Weihnachtszuwendung)
: 12
= Vergleichsjahresvergütung
Die Weihnachtszuwendung wird ohne unständige Bestandteile
(also ohne Einbeziehung des Urlaubslohnaufschlages) berechnet;
diese setzt sich zusammen aus 77,51 % der Monatsvergütung
+ 25,56 EUR pro Kind (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig).
Zur Monatsvergütung gehören
- Tabellenentgelt
- Garantiebeträge
- Besitzstandszulage
aus Überleitung 2011 nur Kinderanteil
- Besitzstandszulage aus Überleitung 2011 ohne Kinderanteil
- sonstige regelmäßigen Zulagen
bzw.
- Regelvergütung,
- Kinderzulage,
- Besitzstandszulage gemäß AVR Anlage 1b § 3,
- sonstige regelmäßigen Zulagen
4. Schritt: Berechnung des Jahresentgelts
(12 x Monatsentgelt + Jahressonderzahlung)
: 12
= Jahresentgelt
Jahressonderzahlung:
Entgeltgruppen E1 - E8 95 %
Entgeltgruppen E9 - E11 80 %
Entgeltgruppen E12 - E13 50 %
Entgeltgruppen E 14 - E15 35 %
Zur Monatsentgelt gehören
- Tabellenentgelt,
- sonstige regelmäßigen Zulagen
5. Schritt: Berechnung der Besitzstandszulage
1/12 Vergleichsjahresvergütung - 1/12 Jahresentgelt
= monatliche Besitzstandszulage
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