Anlage 2e: Vergütungsgruppen für Mitarbeiter im ärztlichen
Dienst
Vergütungsgruppe 1
1
Fachärzte, die den leitenden Arzt in der Gesamtheit ihrer Dienstaufgaben
vertreten. Das Tätigkeitsmerkmal kann innerhalb einer Klinik [Abteilung]
in der Regel nur von einem Arzt erfüllt werden.
Vergütungsgruppe 1a
1
Fachärzte, denen die medizinische Verantwortung für selbstständige
Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Dienstgeber
ausdrücklich übertragen worden ist.
Vergütungsgruppe 1b
1
Fachärzte, die aufgrund abgeschlossener Facharztweiterbildung
in ihrem Fachgebiet tätig sind. 1
Vergütungsgruppe 2
1
Ärzte mit entsprechender Tätigkeit
Anmerkung 1:
Zahnärzte sind Mitarbeiter im ärztlichen Dienst im Sinne
dieser Anlage.“