Mit diesen Rechenblättern wollen wir die oftmals komplizierte
Berechnung von Vergütungsbestandteilen und des Urlaubsanspruches
in einfacherer Art und Weise ermöglichen.
Bitte beachten Sie aber, dass trotzdem die Kenntnis der Vergütungsordnung
(Anlagen 1, 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 3, 4, 6, 6a, 10, 14 zu den AVR) und der
Urlaubsregelung (Anlage 14 zu den AVR) unbedingt erforderlich ist!
Vergütungsberechnung: Berechnet werden
Bruttovergütung, Zeitzuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtszuwendung
oder der auf eine Stunde entfallende Anteil der Dienstbezüge.
Automatisch berechnet wird auch, ob jemand unter die 325,- EUR-Grenze
(unter Einberechnung von Weihnachtszuwendung und gegebenenfalls Urlaubsgeld)
fällt, sodaß hier Unklarheiten auf einen Blick beseitigt
sind.
Urlaubsberechnung: Berechnet wird der Urlaubsanspruch
u. a. unter Berücksichtigung von Lebensalter, Zusatzurlaub und
zusätzlichen freien Tagen.
Wichtig:
Daten nur in die grau unterlegten Felder eingeben!
Bitte orientieren Sie sich an den Beispielrechnungen
und lesen Sie unbedingt die Hinweise zur Dateneingabe.
Wir arbeiten mit Apple Macintosh Computern und
AppleWorks 6.2; Sie können die Dateien aber auch unter Windows
mit Microsoft Excel öffnen. Dazu starten Sie zuerst Microsoft Excel
und öffnen die Dateien über den "Öffnen"-Menü-Dialog.
Bei Problemen geben Sie
uns bitte Bescheid.
Bei der Dateneingabe unbedingt beachten:
- das Rechenblatt "Vergütungsberechnung 1" (verg02-1.)
ist im Regelfall zu verwenden. Für die Berechnung der Vergütung
von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen, die unter die Bestimmungen der
Anlage 5 § 9 fallen, bitte das Rechenblatt "Vergütungsberechnung
2" (verg02-2) benutzen. Hier muss noch zusätzlich die Stufe des
Bereitschaftsdienstes (A, B, C oder D) eintragen werden. Im Rechenblatt
ist "A" vorgegeben.
Mit dem Rechenblatt "Vergütungsberechnung 3" (verg02mo.) können
Sie arbeiten, wenn - rechtswidrig - die Arbeitszeit bei geringfügig
Beschäftigten in Monatsstunden bemessen wird.
- nur die grau unterlegten Zellen ausfüllen, bitte an den beigelegten
Beispielen orientieren. Die Daten in den anderen Zellen werden
automatisch eingetragen bzw. berechnet. Bei der Eingabe von Daten
in anderen Zellen werden evtl. Rechenbefehle überschrieben oder
gelöscht
- die Zellen "Vergütungsgruppe" und "Stufe" (Ortszuschlag) unbedingt
ausfüllen (dies ist wichtig für die Berechnung von Zeitzuschlägen,
Ortszuschlag, Kindergeld, Urlaubsgeld, Weihnachtszuwendung). Bitte
nur arabische Zahlen eingeben; die Vergütungsgruppen ohne Leerstelle
(Beispiel: 4b, 9a, Kr1, Kr14)
- die Tarifklasse des Ortszuschlages wird automatisch eingetragen,
ebenso die Erhöhungsbeträge des Ortszuschlages für
zu berücksichtigende Kinder bei den unteren Vergütungsgruppen
- bei Grundvergütung, Ortszuschlag und Zulagen die Tabellenwerte
aus den AVR eintragen, eine Umrechnung bei Teilzeitbeschäftigung
erfolgt automatisch
- in Zelle "Stdverg. Anl.6a § 2" muß der zutreffenden Wert
eingeben werden
- bei Teilzeitbeschäftigten die vereinbarte wöchentliche
regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit in der Zelle
"Stunden/Woche" eingeben
- in der Zelle "Mehrarbeit (Teilzeitbeschäftigte)" wird automatisch
der auf eine Stunde entfallende Anteil der Vergütung berechnet
(AVR Anlage 1 § IIa), bitte nicht verwechseln mit der Stundenvergütung
gemäß Anlage 6a § 2!
- zur korrekten Berechnung der Weihnachtszuwendung ist noch im grau
unterlegten Feld (neben "September") die Summe der Urlaubslohnaufschläge
(sofern angefallen) für die Werktage des Monats September einzugeben
- im Feld "Umrechnung § 8 SGB IV" wird die Monatsvergütung
gemäß § 8 SGB IV unter Einberechnung von Weihnachtszuwendung
und Urlaubsgeld berechnet; hier dürfen bei geringfügig Beschäftigten
325,- EUR nicht überschritten werden. Die bereits vorhandene
Zahl ergibt sich aus dem eingetragenen und anteilig errechneten Urlaubsgeld.
Zur
Überprüfung der Funktion des Rechenblattes geben Sie bitte
in der Zelle "Vergütungsgruppe" die Ziffer 8 und in der Zelle "Stufe"
die Ziffer 4 ein. In der Reihe "Kinderzahl ..." muß dann in der
Zelle ganz rechts der Betrag "25,34 EUR" erscheinen (in der Vergütungsgruppe
8 erhöht sich der Ortszuschlag bei zwei Kindern um 25,34 EUR).
Geschieht dies nicht,
war die Konvertierung (Übertragung der Rechenbefehle) fehlerhaft
und das Rechenblatt arbeitet nicht korrekt; bitte setzen Sie sich mit
uns in Verbindung.
Stand: Januar 2002