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Dokumentation zur Vergütungs- und Urlaubsberechnung

 

Mit diesen Rechenblättern wollen wir die oftmals komplizierte Berechnung von Vergütungsbestandteilen und des Urlaubsanspruches in einfacherer Art und Weise ermöglichen.
Bitte beachten Sie aber, dass trotzdem die Kenntnis der Vergütungsordnung (Anlagen 1, 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 3, 4, 6, 6a, 10, 14 zu den AVR) und der Urlaubsregelung (Anlage 14 zu den AVR) unbedingt erforderlich ist!

 

Vergütungsberechnung: Berechnet werden Bruttovergütung, Zeitzuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtszuwendung oder der auf eine Stunde entfallende Anteil der Dienstbezüge.
Automatisch berechnet wird auch, ob jemand unter die 325,- EUR-Grenze (unter Einberechnung von Weihnachtszuwendung und gegebenenfalls Urlaubsgeld) fällt, sodaß hier Unklarheiten auf einen Blick beseitigt sind.

 

Urlaubsberechnung: Berechnet wird der Urlaubsanspruch u. a. unter Berücksichtigung von Lebensalter, Zusatzurlaub und zusätzlichen freien Tagen.

Wichtig:
Daten nur in die grau unterlegten Felder eingeben! Bitte orientieren Sie sich an den Beispielrechnungen und lesen Sie unbedingt die Hinweise zur Dateneingabe.

Wir arbeiten mit Apple Macintosh Computern und AppleWorks 6.2; Sie können die Dateien aber auch unter Windows mit Microsoft Excel öffnen. Dazu starten Sie zuerst Microsoft Excel und öffnen die Dateien über den "Öffnen"-Menü-Dialog.
Bei Problemen geben Sie uns bitte Bescheid.

 

Bei der Dateneingabe unbedingt beachten:

  • das Rechenblatt "Vergütungsberechnung 1" (verg02-1.) ist im Regelfall zu verwenden. Für die Berechnung der Vergütung von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen, die unter die Bestimmungen der Anlage 5 § 9 fallen, bitte das Rechenblatt "Vergütungsberechnung 2" (verg02-2) benutzen. Hier muss noch zusätzlich die Stufe des Bereitschaftsdienstes (A, B, C oder D) eintragen werden. Im Rechenblatt ist "A" vorgegeben.
    Mit dem Rechenblatt "Vergütungsberechnung 3" (verg02mo.) können Sie arbeiten, wenn - rechtswidrig - die Arbeitszeit bei geringfügig Beschäftigten in Monatsstunden bemessen wird.

  • nur die grau unterlegten Zellen ausfüllen, bitte an den beigelegten Beispielen orientieren. Die Daten in den anderen Zellen werden automatisch eingetragen bzw. berechnet. Bei der Eingabe von Daten in anderen Zellen werden evtl. Rechenbefehle überschrieben oder gelöscht

  • die Zellen "Vergütungsgruppe" und "Stufe" (Ortszuschlag) unbedingt ausfüllen (dies ist wichtig für die Berechnung von Zeitzuschlägen, Ortszuschlag, Kindergeld, Urlaubsgeld, Weihnachtszuwendung). Bitte nur arabische Zahlen eingeben; die Vergütungsgruppen ohne Leerstelle (Beispiel: 4b, 9a, Kr1, Kr14)

  • die Tarifklasse des Ortszuschlages wird automatisch eingetragen, ebenso die Erhöhungsbeträge des Ortszuschlages für zu berücksichtigende Kinder bei den unteren Vergütungsgruppen

  • bei Grundvergütung, Ortszuschlag und Zulagen die Tabellenwerte aus den AVR eintragen, eine Umrechnung bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt automatisch

  • in Zelle "Stdverg. Anl.6a § 2" muß der zutreffenden Wert eingeben werden

  • bei Teilzeitbeschäftigten die vereinbarte wöchentliche regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit in der Zelle "Stunden/Woche" eingeben

  • in der Zelle "Mehrarbeit (Teilzeitbeschäftigte)" wird automatisch der auf eine Stunde entfallende Anteil der Vergütung berechnet (AVR Anlage 1 § IIa), bitte nicht verwechseln mit der Stundenvergütung gemäß Anlage 6a § 2!

  • zur korrekten Berechnung der Weihnachtszuwendung ist noch im grau unterlegten Feld (neben "September") die Summe der Urlaubslohnaufschläge (sofern angefallen) für die Werktage des Monats September einzugeben

  • im Feld "Umrechnung § 8 SGB IV" wird die Monatsvergütung gemäß § 8 SGB IV unter Einberechnung von Weihnachtszuwendung und Urlaubsgeld berechnet; hier dürfen bei geringfügig Beschäftigten 325,- EUR nicht überschritten werden. Die bereits vorhandene Zahl ergibt sich aus dem eingetragenen und anteilig errechneten Urlaubsgeld.

 

Zur Überprüfung der Funktion des Rechenblattes geben Sie bitte in der Zelle "Vergütungsgruppe" die Ziffer 8 und in der Zelle "Stufe" die Ziffer 4 ein. In der Reihe "Kinderzahl ..." muß dann in der Zelle ganz rechts der Betrag "25,34 EUR" erscheinen (in der Vergütungsgruppe 8 erhöht sich der Ortszuschlag bei zwei Kindern um 25,34 EUR).

Geschieht dies nicht, war die Konvertierung (Übertragung der Rechenbefehle) fehlerhaft und das Rechenblatt arbeitet nicht korrekt; bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Stand: Januar 2002