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BAG-Info Nr. 32

Informationen · Kommentare · Meinungen · Nr. 32 · Dezember 1998

Herausgegeben vom Vorstand der BAG-MAV · Postfach 25 · Ettenheim · Tel 07822/4762 · Fax 07822/896195

und Wolfgang Becker-Freyseng · Caritasverband München-Freising · Hirtenstraße 4 · 80335 München

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Zurück zu den Wurzeln

- auf in die Zukunft !

 

Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der

Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) im Bereich der Deutschen

Bischofskonferenz vom 9.-11.11.98 in Mülheim (Ruhr)

 

Zurück zu den Wurzeln - schon im Jahr 1976 fand in der Katholischen Akademie des Bistums Essen, .Wolfsburg in Mülheim eines der ersten Treffen der BAG - MAV statt, damals noch loser Zusammenschluß einiger Mitarbeitervertretungen aus Ordinariaten/Generalvikariaten. Thema damals:

Die Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung.

Dieses Jahr sah die .Wolfsburg' lauter neue BAG-MAV Gesichter. Der lose MAV Zusammenschluß ist inzwischen durch eine gut organisierte und von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Dachorganisation von rund 5500 MAVen und 35 Diözesanen Arbeitsgemeinschaften im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ersetzt. Thema heute: Die Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung, aber nicht nur dieses. Die Sorge um die Zukunft kirchlich-caritativer Einrichtungen stand ebenso auf der Tagesordnung wie die Frage nach dem Selbstverständnis der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften. Außerdem waren die Delegierten aufgerufen, für die kommenden vier Jahre einen neuen Bundesvorstand zu wählen.

Das war offenbar am einfachsten. Nach umfangreichem Rechenschaftsbericht wurden die fünf Vorstandsmitglieder Günter Däggelmann (Freiburg), Wolfgang Böttcher (Hildesheim), Dorothea Brust-Etzel (Hamburg), Wolfgang Becker-Freyseng (München) und Rainer Hengst (Essen) in ihren Ämtern bestätigt, so zufrieden waren die Delegierten mit der vom bisherigen Vorstand geleisteten Arbeit.

Wesentlich spannender verlief die Diskussion um die Eckpunkte für eine neue MAVO-NoveIlierung. Der berühmt-berüchtigte "Grüne Entwurf" von 1992, Leitschnur für die Rahmen-Novelle 1995 und immer noch wegweisendes Werk für ein vorbildliches Mitbestimmungsgesetz, hat nach eingehender Analyse seinen Zweck erfüllt: der Gesetzgeber wurde angesichts der weitgehenden Forderungen der Mitarbeiterseite wachgerüttelt. Die Bilanz des Erreichten in der Rahmen_MAVO 1995 ist für die Mitarbeiterseite nicht schlecht. Vor allem, wenn im kommenden Jahr die Arbeitsgerichtsbarkeitsordnung die MAVO ergänzt.

Bedrückend ist jedoch die fehlende Gesamtkonzeption für das Individual- und Kollektivarbeitsrecht in der Katholischen Kirche. Im Caritasbereich vor allem wird munter umstrukturiert, betriebswirtschaftlich ist man angeblich auf dem neusten Stand und bekommt bei jeder Sparidee glänzende Augen. Eine Überprüfung der Auswirkungen des eigenen Tuns auf die gesamtkirchliche Landschaft findet jedoch nicht statt. Die Fachleute der bischöflichen Verwaltungszentren denken eher in verfaßt-kirchlichen- und Beamtenstrukturen, modernes Management-Denken erscheint verdächtig.

Den Neuerern ist konservatives Verwaltungsdenken fremd. Die Anderen sehen für eine weitgehende betriebliche Mitbestimmung keinen Bedarf. Konsequenz: Die Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten der MAVO und betriebswirtschaftlichen wird immer größer - Unzufriedenheit aller Orten.

Das will die BAG verhindern. Die Anpassung der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten an die schon lange erprobten und bewährten Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes sind angesichts des geschilderten Szenarios unerläßlich. Andernfalls läuft man Gefahr, daß durch die Einschränkung von Handlungsmöglichkeiten der Bestand von Einrichtungen gefährdet wird. Die Neufassung der Vorschrift zum Abschluß von Dienstvereinbarungen ist dabei eine der wesentlichen Forderungen.

Ein zweiter wesentlicher Bereich betrifft die Verbesserung einiger Vorschriften über die Arbeitsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretungen. Auseinandersetzungen darüber sollen nach dem Willen der BAG bald der Vergangenheit angehören, binden sie doch Arbeitskraft auf beiden Seiten, verursachen hohe Personalkosten und stören den vertrauensvollen Geist der Dienstgemeinschaft. Dazu müssen einigeVorschriften über Freistellung, Arbeitsentlastung und Regelungen für Teilzeitbeschäftigte geändert werden.

In der Rahmenordnung von 1985 tauchten erstmals Diözesane Arbeitsgemeinschaften (DiAGen) auf, Art des Zusammenschlusses und Aufgabenfelder wurden festgelegt. Inzwischen haben bis auf das Bistum Trier alle Diözesen solche Arbeitsgemeinschaften mit unterschiedlichen Strukturen und Arbeitsmöglichkeiten eingerichtet. Angesichts der rapiden wirtschaftlichen Veränderungen im kirchlich-caritativen Bereich verändern sich auch die Anforderungen an die DiAGen erheblich. Entsprechend ist der Katalog der DiAG-Aufgaben überarbeitungsbedürftig. Immer wieder sind DiAGen in kirchenpolitische Überlegungen eingebunden, das immer komplexer werdende Individualarbeitsrecht erfordert erhöhte Unterstützung und Beratung der örtlichen MAVen durch DiAG-Vorstände und Geschäftsstellen. Die institutionelle Absicherung der DiAG-Vorstände in der MAVO ist noch lückenhaft und bedarf einer Verbesserung.

In der Gesamtbewertung waren die Delegierten der Ansicht, daß genannte Verbesserungsvorschläge aufgrund des dringenden Bedarfs im Caritasbereich schnell in die diözesanen Gesetze einfließen müßten und könnten, da im wesentlichen auf bereits bestehende Mitbestimmungsgesetze des (hier vorbildlichen) weltlichen Bereiches zurückgegriffen werden könne.

Fester Bestandteil der jährlichen Mitgliederversammlung ist die Begegnung mit der Bistumsleitung der jeweils ausrichtenden Diözese. In Vertretung von Bischof Dr. Hubert Luthe feierte Weihbischof Franz Vorrath Gottesdienst mit den Delegierten, dem sich ein zweistündiges Gespräch mit dem Weihbischof und Generalvikar Dieter Schümmelfeder anschloß. Die Delegierten erlebten dabei zwei sehr sachkundige und hochkompetente Gesprächspartner, die offensichtlich die Zeichen der Zeit erkannt haben und denen trotz der prekären Situation im Bistum Essen auch selbst der Begriff der 'Vision' nicht fremd ist. Die Diskussion rankte sich dabei - wie könnte es auch anders sein - um die Frage der Zukunft kirchlich-caritativer Einrichtungen angesichts der wirtschaftlichen Gegebenheiten. Gerade das Bistum Essen ist derzeit besonders betroffen. In diesem Zusammenhang wurde die Frage der Umsetzung des Kapitel VI des Sozialwortes ebenso wie die Frage der Implantierung von vorhandenen Leitbildern in 'unternehmenskulturelle' Prozesse andiskutiert.

Die Versammlung beauftragte den Vorstand daraufhin, die Deutschen Erzbischöfe und Bischöfe mit der Bitte anzuschreiben, den Auftrag zur konzeptionellen und praktischen Umsetzung des Kapitels VI des Sozialworts zu erteilen.

Grünes Licht gab die Versammlung auch der Initiative des Vorstandes für ein Zukunftsprojekt, das die BAG im Zusammenwirken mit dem Kath. Sozialen Institut Bad Honnef plant. Ziel dieses Vorhabens ist es, konkrete Modelle zur Sicherung kirchlicher Arbeitsplätze zu erarbeiten und zu verbreiten. Da es derzeit keine umfassende empirische Daten über die Masse der kirchlichen Einrichtungen und die dortigen Arbeitsplätze gibt, soll das Projekt wissenschaftlich begleitet werden.

Im Austausch der Erfahrungen der Delegierten über ihre Arbeit ergab sich, daß eine ganze Reihe von DiAGen von Dienstgeberseite bzw. Gesetzgeberseite massiv an ihrer Arbeit gehindert wird. Deswegen sind derzeit zahlreiche Schlichtungsverfahren anhängig. Es ist frappierend, wie von allen Diözesen einstimmig verabschiedete Regelungen von den an den Abstimmungen Beteiligten zu Hause mit Füßen getreten werden (je südöstlicher desto mehr).

Doch es gab auch Positives zu berichten. In einigen Diözesen gibt es erste zaghafte Bemühungen, Grundvoraussetzungen für die Sicherung kirchlicher Arbeitsplätze in den kommenden Jahren zu gestalten.

Neue Aufgabengebiete, die den DiAGen in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation zuwachsen, erfordern auch andere Arbeitsweisen der Gremien. Otto Claus, ehemaliger DiAG-Vorsitzender des Bistums Hildesheim und heute Organisationsberater, stellte in anregender Weise eine mögliche Konzeption dafür vor.

Die DiAG Essen hatte ein hochinteressantes Feierabend-Programm angeboten. Der abendliche Besuch des Landschaftsparks Duisburg mit Besteigung eines in Lichtvariationen eingetauchten Hochofens, die fachkundige Reiseleitung des Essener Generalvikars Dieter Schümmelfeder sowie das anschließende gemeinsame Abendessen in der Wolfsburg rundeten eine gelungene Mitgliederversammlung ab.


Brief an die Deutschen Erzbischöfe und Bischöfe zur Frage der Umsetzung des Kapitels VI des Sozialwort


INFO-Börse

  • Dienstvereinbarung über Maßnahmen zum Ausgleich und zur Milderung von wesentlichen Nachteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Sozialplan-.
  • Skript zu .Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus' DKI GmbH Dt. Krankenhausmanagement
  • Gleichstellungsstelle im Caritasver-band der Erzdiözese München/Freising: - verschiedene Informationen zu Fragen der Gleichstellung, - Audit Beruf und Familie, eine Initiative der Hertie-Stiftung


Neues aus den Diözesen:

Rottenburg-Stuttgart

Im Bereich A fanden im Juli Neuwahlen statt: Zum Vorsitzenden wurde Herr Stephan Karus gewählt, stellv. Vorsitzende ist Maria Högerl. Es ergehen herzliche Glückwünsche an die neu- und wiedergewählten Mitglieder des Vorstands.

BAG Geschäftsstelle e-mail-Adresse

bag-mav.gst@t-online.de

 

Ruhrwort * Jahrgang 40 * Nr. 47 * 21. November 1998

Jahrestagung Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen

 

Vom "Turbo" der Caritas und dem gemächlichen "Pinguin-Schritt"

Die Gefährdung von Arbeitsplätzen im kirchlichen Bereich sowie Konsequenzen für die Erneuerung des kirchlichen Mitbestimmungsrechts waren Schwerpunktthemen der Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG) im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. 50 Delegierte von Mitarbeitervertretungen aus 26 deutschen Diözesen kamen dazu drei Tage lang auf der Mülheimer Wolfsburg zusammen.

Ein neues kirchliches Mitbestimmungsrecht darf siech nach Ansicht der BAG nicht auf personelle Themen beschränken, sondern muß auf wirtschaftliche Belange von Betrieben ausgedehnt werden. Beispiele für Mitbestimmung dieser Art nannte Günter Däggelmann, der wiedergewählte Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft: "Wenn ein kirchliches Krankenhaus aus Kostengi linden die Wäscherei, das Labor oder die Apotheke Privatfirmen überläßt, dann müssen Mitarbeiter schon im Vorfeld über solche Beschlüsse mitreden diufen." Denn geringere Löhne und eine schlechtere Altersversorgung seien für die Beschäftigten ausgegliederter Betriebsteile vielfach Folge der Neuorganisation.

Deutlich kritisieren die Mitarbeitervertreter fehlende Entschlossenheit der Arbeitgeber bei der Weiterentwicklung kirchlichen Mitbestimmungsrechts. "Die Caritas wirft den Turbo an, um (zum Beispiel gegenüber privaten Pflegeunternehmen, Anmerkung der Redaktion) im marktwirtschaftlichen Rennen mithalten zu können", aber die Mitbestimmung entwickelten kirchliche Gesetzgeber nur gemächlich im Tempo des "Pinguin-Schritts" fort.

Die Lage kirchlicher Mitarbeiter im Bistum Essen angesichts von Sparmaßnahmen und Budgetierung war Thema während eines Gesprächs mit Weihbischof Franz Vorrath und Generulvikar Dieter Schümmelfeder. Die Vertreter der Bistumsspitze stellten klar, daß Arbeitsplätze abgebaut werden müßten, dies werde aber ohne betriebsbedingte Kündigungen geschehen.

Im Gespräch kritisierten die Mitarbeitervertreter die Vereinbarung der Bottroper Caritas über freiwilligen Gehaltsverzicht. Die große Mehrheit der Bottroper Caritas-Bediensteten erhält bis 1999 drei Jahre lang nur 50 Prozent Weihnachtsgeld und sichert sichert so 25 Arbeitsplätze von Kolleginnen. Die Caritas, wandten die Delegierten auf der Wolfsburg ein, könne ihr Betriebsrisiko nicht allein auf Mitarbeiter übertragen. Stattdessen hätte man über Gehaltsstundung oder niedrigere Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich verhandeln müssen, wie dies das Arbeitsrecht vorsehe.

 

Kirchliche Mitarbeiter fordern wirtschaftliche Mitbestimmung

Mülheim, 13.11.98 (KNA) Eine Novellierung des kirchlichen Mitbestimmungsrechts haben die 46 Delegierten aus den 27 deutschen Diözesen bei der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der katholischen Mitarbeitervertretungen gefordert. Sie verlangten am Mittwoch in Mülheim die Einführung der wirtschaftlichen Mitbestimmung für marktorientiert geführte Bereiche der karitativen Einrichtungen. Der wiedergewählte Vorstand wurde beauftragt, bei den Bischöfen die Umsetzung des kirchlichen Sozial-Wortes anzumahnen, um die Glaubwürdigkeit der darin enthaltenen Forderungen zu erhöhen.

Der aus fünf Personen bestehende Bundesvorstand wurde für weitere vier Jahre bestätigt. Vorsitzender bleibt Günter Däggelmann aus der Erzdiözese Freiburg. Sein Stellvertreter ist weiterhin Wolfgang Böttcher aus der Diözese Hildesheim. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dorothea Brust-Etzel. Erzdiözese Hamburg, Wolfgang Becker-Freyseng, Erzbistum München-Freising. und Rainer Hengst. Bistum Essen.

(KNA/NRW-14721 -Funk voraus am 11.11.)