BAG-Info Nr. 38
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Meinungen · Nr. 38 · Juni 1999
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und Wolfgang Becker-Freyseng · Caritasverband
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Nach dem zweiten Scheitern
der AK: Was wollen die Dienstgeber wirklich?
Ausstieg
"light"
Es hatte so
verheißungsvoll begonnen: Der Sommer am Fuße des
Siebengebirges zeigte sich von seiner angenehm milden Seite, das
Katholische Sozialinstitut (KSI) präsentierte sich einladend
mit seinem großzügigen Ambiente, Dienstgeber und
Dienstnehmer der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen
Caritasverbandes ließen sich von der Freundlichkeit des
Personals umhegen und von den Künsten der Küche
verwöhnen, die Atmosphäre schien wie geschaffen für
einen sozialverträglichen Tarifabschluß.
Die wechselseitigen
Vorgespräche ließen leichte Bewegung erkennen, in den
eigenen Reihen wurden die jeweiligen Positionen vertäut und
festgeklopft, die Nacht verging gesellig auf der KSI-Dachterasse,
der Morgen graute, Generalvikar Feldhoff lud zur Meßfeier,
ersetzte die Predigt durch Stille zum Nachdenken ("Plappert nicht
wie die Heiden..."), die Teilnehmer der Eucharistiefeier
rüsteten sich gerade zum Kommuniongang, da geschah es: Durch
die Glasfenster der Kapelle tönte irritierender Lärm in
die besinnliche Feier: Stimmengewirr, Menschengetümmel war zu
erahnen, ein Megaphon quiekte rückkoppelnd, und gewaltig
dröhnte auf einmal eine Stimme: "Kolleginnen und Kollegen, es
geht um unser Geld". - Spätestens da hatten die Probleme der
Welt die versammelten AK-Vertreter aus ihrem kleinen,
beschaulichen Bad Honnefer Paradies gerissen. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst machten mobil und..traten
an, um ihre Forderung nach einem dem Öffentlichen Dienst
vergleichbaren Abschluß der Kommission lautstark zu
Gehör zu bringen.
Der Dienstnehmerflügel,
demoerprobt die meisten, eilte denn auch mit dem Segen des Herrn
gestärkt nach draußen, um sich den "Protestanten" zu
stellen, Shakehands hier, Küßchen dort, man war unter
sich in guter Gesellschaft und freute sich über die
willkommene Unterstützung für berechtigte Forderungen.
Das ganze KSI wurde in einem Morgenspaziergang mehrfach umrundet,
und dabei den AK-Vertretern das Frühstücksmüsli mit
Parolen angereichert. Generalvikar Feldhoff gesellte sich unter
die Petenten, bekam von Mechthild Alberts charmant eine ganze
Gepäckkarre voller Unterschriftenlisten überreicht. Alle
Unterschriften für dasselbe: die ungekürzte
BAT-Übernahme für die Caritas. Unterstützt von
AK-Geschäftsführer Beyer, der auch schon persönlich
einen ganzen Koffer voller Unterschriftslisten von der Freiburger
Zentrale nach Bad Honnef geschleppt hatte, rechnete
Caritasvizepräsident Feldhoff aus, daß sich ca. 10% der
caritativen Mitarbeiter an der Unterschriftenaktion mehrerer
DiAGen beteiligt hatten. Respekt auf der ganzen
Linie!
Inzwischen merkten etliche
Dienstgeber, daß der Kölner Generalvikar sich doch
ziemlich unbehelligt und ungefährdet unter den Protestanten
tummelte, mit ihnen fröhlich parlierte und auch sonst
keinerlei Zeichen von Panik oder Verwirrtheit erkennen ließ,
und so wagten sie sich vorsichtig aus der KSI-Deckung, um
Demonstranten zu gucken: So sehen die also aus, eigentlich ganz
nette friedliche Menschen! Seltsam, in München werden die
einem immer als direkte Abkömmlinge des Leibhaftigen
vorgeführt... Doch der Kölner Generalvikar schien sich
ganz sicher: Er lud den ganzen Demonstrantenhaufen zu einer Tasse
Kaffee ins KSI ein. Jeder merkte: Köln hat nicht nur
Klüngel, sondern auch Stil. Doch dann geht's drinnen zur
Sache!
Die Kommission hält
sich nicht lange mit Präliminarien auf, sondern geht gleich
medias in res. Es werden die bekannten Argumente beider Seiten
ausgetauscht, Antrag auf Abstimmung über die Übernahme
des Tarifabschlusses des BAT gestellt, 27 Dienstnehmerarme gehen
hoch, 27 Dienstgeberarme bleiben unten - das war's. Damit ist die
1:1-Übernahme der BAT-Tariferhöhung 99 erneut
abgelehnt.
Es folgen Auszeiten,
Analysen, Beratungen, Sondierungen, heftige Diskussionen, neue
Positionsbestimmungen - und als Ergebnis ein gewagtes Angebot der
Dienstnehmerseite: Übernahme des Tarifabschusses 1:1 mit dem
Angebot, in die vorhandene Notöffnungsklausel (Nr. XVI in
Anlage 1 zu den AVR) die Möglichkeit eines ganzen oder
teilweisen Verzichtes auf die Tariferhöhung 99
einzufügen.
Same procedure - same
result: Die Dienstnehmerseite springt über ihren Schatten und
bewegt sich, die Dienstgeber stehen fest wie ein Fels in der
Brandung: Antrag wieder abgelehnt. Begründung: Eine
Lösung im Rahmen der Notöffnungsklausel sei zu
aufwendig, zu teuer, zu langwierig - man brauche etwas schnell und
unkompliziert Durchzusetzendes. Dazu schlägt die
Dienstgeberseite eine Öffnungsklausel Nr. XVII vor, die es
Einrichtungen, die das Ziel der Kostendeckung nicht erreichten,
erlauben würde, bis längstens 31.3.2000 auf die
Umsetzung der Tariferhöhung in ihrer Einrichtung ersatzlos zu
verzichten. Die Dienstnehmerseite wird stutzig. Außer
mangelnder Kostendeckung sollten keine weiteren Voraussetzungen
nötig sein:
kein Wirtschaftlichkeitsgutachten, keine Prognose, kein
Sanierungsprogramm, keine Dienstvereinbarung. Eben Ausstieg light.
Der Verdacht ist nicht ganz unbegründet, daß damit ein
Scheunentor für Tariflüchtlinge aufgemacht werden
soll.
Heftige Diskussionen auf
beiden Seiten folgen, mündliche
Änderungsvorschläge, Auszeiten, hektische Beratungen,
Chaos, aber keine Einigung über eine derart komplexe
Thematik. Eine völlig neue Öffnungsklausel bedürfe
einer ausführlichen und gründlichen Beratung,
argumentieren die Dienstnehmer, und auch wenn geplant sei, sie nur
bis 31.03.2000 zu befristen, könne man sie nicht einfach so
im Hauruckverfahren beschließen. Zudem ist der Antrag nicht
vorberaten, liegt nicht einmal schriftlich vor, der Rechtsberater
der Dienstnehmer weigert sich standesgemäß, auf die
Schnelle ein Blitzgutachten über die Auswirkungen
abzugeben.
Ein letzter Ausweg: Ein
Ausschuß soll's richten.
Man einigt sich, die
Vorbereitungskommission mit einem Einigungsversuch zu beauftragen,
um dann auf einer Sondersitzung am 14. Juli erneut und letztmals
einen Beschluß zu versuchen. Denn, so versichern einige
Dienstgeber, bei einem erneuten Scheitern sei das Thema
Tariferhöhung für sie vom Tisch, eine erneute Sitzung im
Oktober gäbe es nicht mehr.
Was passiert, wenn es im
Juli 99 zu keinem Beschluß kommt?
1. Eine Minderheit
gefährdeter Einrichtungen will problemlose
Tarifausstiegsklauseln. Eine Mehrheit von Einrichtungen braucht
dringend einen BAT-konformen Tarifabschluß. Durch das selbst
hergestellte Junktim blockiert eine Dienstgeber-Minderheit die
Interessen der Dienstgeber-Mehrheit und der Mitarbeiter. Es
gäbe für Ost wie West weder die Einmalzahlung, noch die
3,1 % Tariferhöhung.
2. Die Caritas bildete das
Tarifschlußlicht in der bundesdeutschen Wohlfahrtsszene.
Dafür hätte sie nach marktwirtschaftlichen Regeln mit
dem Tarifstand von 1998 einen Marktvorteil:
Sie könnte mit einem Billigtarif unter BAT-Niveau
flächendeckend in den Konkurrenzkampf ziehen. Der interne
Preis:
3. Als
Tarifschlußlicht wird die Caritas als Arbeitgeber für
gute Mitarbeiter uninteressant. Lieferanten stornieren
Lieferantenkredite, Geschäfts- und Kooperationspartner werden
verunsichert. Ist die Caritas noch kreditwürdig? Es drohen
Lieferungen nur noch gegen cash, das Ausbleiben von
Aufträgen, Belegungen, Anmeldungen.
4. Das Betriebsklima leidet.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehen sich von der allgemeinen
Lohnentwicklung abgekoppelt, von ihrem Arbeitgeber im Stich
gelassen. Die Arbeitsbereitschaft und Einsatzfreude sinkt, die
Qualität der Arbeit nimmt ab. Darunter leidet der Ruf der
Caritas als Qualitätslieferant. Die Öffentlichkeit wird
aufmerksam, die Zeitungen berichten über eine finanzielle
Schieflage bei der Caritas.
5. Führungskräfte
und die qualifizierteren Teile der Belegschaft orientieren sich
auf dem Arbeitsmarkt nach anderen Anbietern, bewerben sich auf
freie Stellen bei der Konkurrenz, verlassen die Einrichtungen.
Schließungsgerüchte machen die Runde und
bestätigen sich.
6. Und die Bistümer?
Haben alle für sich BAT-konform abgeschlossen. Schauen
einfach zu, wie sich die Caritas von der allgemeinen
Gehaltsentwicklung abkoppelt? Marktprobe nicht bestanden, Pech
für die Caritas?
Will man das wirklich? Wir
können es (noch) nicht glauben. Denn es gäbe noch
weitere Folgen.
Folgen für den Dritten
Weg:
Der Versuch der Dienstgeber,
eine ihnen unliebsame Öffnungsklausel für Notsituationen
gleichsam im Handstreich durch eine Light-Ausführung ohne
Schutzwirkung für Mitarbeiter zu ersetzen, ist zwar
gescheitert. Gescheitert ist aber auch der Versuch der
Dienstnehmerseite, die Übernahme des BAT-Tarifabschlusses
allein mit Mitteln des Dritten Weges zu erzwingen. Das Patt, die
gegenseitige Blockade, als Endstation auf dem Dritten
Weg?
Wie könnte es trotzdem
weiter gehen?
Der Dritte Weg hätte
bei einem Scheitern im Juli zumindest seine Bewährungsprobe
nicht bestanden. Das Konfliktfeld "Wieviel Geld für wieviel
Arbeit" bringt das bisherige Gleichgewicht der Interessenwahrung
und -vertretung des Dritten Weges ins Wanken. Dieses Scheitern
beflügelt vermutlich eine schon lange hinter vorgehaltener
Hand geführte Diskussion über die Auflösung der AK.
Etliche Stimmen werden laut werden, die AK wegen erwiesener
Unfähigkeit ganz abzuschaffen und den ganzen Caritaskrempel
den jeweiligen Bistümern und ihren KODAen zuzuweisen. Das
klingt einfach, hat aber seine Tücken.
Die Bistümer haben
bisher die AK-Beschlüsse in Kraft gesetzt. Sie haben sich
aber gehütet, aus dieser Inkraftsetzungsbefugnis irgendwelche
finanziellen Verpflichtungen entstehen zu lassen. Nähmen die
Bistümer die Caritas unter ihre KODA-Fittiche, könnten
sie sich einer Haftung für die dann von der KODA
beschlossenen Verpflichtungen wohl kaum mehr entziehen. Oder
sollte eine KODA zweierlei Recht für kirchliche Mitarbeiter
1. und 2. Klasse setzen? Da die Finanzsituation der Bistümer
auch in Zukunft nicht gerade auf Rosen gebettet scheint,
dürfte das den Appetit auf den Happen Caritas doch etwas
dämpfen.
Ein weiteres Problem: Die
Integration der Caritas in die Bistums-KODAen müßte
Auswirkungen auf deren Zusammensetzung haben. Die Caritas stellt
mit über zwei Dritteln die deutliche Mehrheit der Mitarbeiter
im kirchlichen Dienst. Der Coup der Zentral-KODA-Ordnung, diese
zwei Drittel Caritas mit nur einem Drittel der Sitze abzuspeisen,
dürfte auf Bistumsebene nicht ohne Probleme durchsetzbar
sein. Der Mehrheits-Brocken Caritas könnte allzu Gierigen
daher leicht im Halse stecken bleiben.
Auch wären die
Bistümer von den Auswirkungen der sozialen Krise auf die
Caritas nicht mehr verschont. Bisher konnten sie diese Diskussion
unbetroffen aus der Distanz verfolgen. Mit der Überahme
hätten sie diese Probleme im eigenen Haus.
Und auf die Diskussion
über die tariflichen Möglichkeiten einer
Schadensbegrenzung sind die Bistums-KODAen auch nicht besser
vorbereitet als die Caritas selbst; keine Bistums- oder
Regional-KODA ist bislang durch deutlich vom BAT abweichenden
Beschlüssen aufgefallen.
Man kann sich daher kaum
vorstellen, daß sich alle Bistümer freiwillig ein
Problem aufhalsen, von dem sie aus gutem Grund schon bisher die
Finger gelassen haben. Daß eine AK-Auflösung
kirchenpolitisch einen Rückfall in diözesane
Kleinstaaterei bedeuten würde, steht noch auf einem ganz
anderen Blatt. Doch nichts ist unmöglich, schon gar nicht
,"bei Kirchens".
Was bleibt?
Es dürfte daher wohl
nichts anderes übrigbleiben, als denjenigen, die den
Scherbenhaufen angerichtet haben, auch die Aufräumarbeiten
zuzumuten. Das heißt: Die AK muß selbst,
möglichst gemeinsam mit dem Zentralrat der Caritas und
Vertretern der Bistümer, aus diesen Erfahrungen lernen und zu
einem zukunftsweisenden Weg aus dem selbstverschuldeten Dilemma
finden.
Vermutlich wird die
Forderung nach einer (Zwangs-)Schlichtung für die AK kommen.
Denn die AK-Ordnung kennt keine Schlichtung, sie baut auf
Einigungszwang. Der "Ältestenrat", in dem sich die selben
Protagonisten (oder besser Antagonisten?) tummeln, die die AK in
diese Patt-Situation schlittern ließen, hat noch nie getagt
und ist zur Lösung dieser Aufgabe wohl nur bedingt geeignet.
Eine überzeugende Schlichtungsordnung gibt es bislang auf dem
Dritten Weg nicht, weil sie zwangsläufig mit dem
bischöflichen Letztentscheidungsrecht kollidieren muß.
Diese Lösung müßte also erst erfunden
werden.
Mittelfristig wäre wohl
eine Lösung denkbar, bei der man sich nach den blauen Flecken
und dem beschädigten Ansehen der AK endlich wieder auf eine
diskussionslose Tarifübernahme irgendeines maßgebenden
Tarifsystems einigt (z.B. weiterhin BAT, oder das gewichtete
Mittel der Tarifabschlüsse aller Diözesen, oder denen
der anderen Wohlfahrtsverbände, oder...) und auf
"eigenständige" Tarif-Schaukämpfe verzichtet. Als
Gegengabe könnte man dann über eine unbefristete
allgemeine Notlagenklausel für konkursbedrohte Einrichtungen
als abschließende Dauerlösung des
Vergütungsproblems nachdenken. Dann hätte man Kopf und
Hände frei für wirklich Wichtiges, beispielsweise
für die Erarbeitung einer beispielhaften Solidarlösung
für die Rettung von Arbeitsplätzen in Not geratener
caritativer Dienste und Einrichtungen.
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Brief
an alle Erz-/Bischöfe
Ettenheim, den 9. Juni
1999
Sehr geehrter Herr
<ErzBischof>,
die Arbeitsrechtliche Kommission
(AK) des Deutschen Caritasverbandes ist zuständig
für die Festsetzung der Arbeitsbedingungen und der
Gehälter der ca. 460.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den sozial-caritativen Diensten des
katholischen Wohlfahrtsverbandes. Für den 17. Juni
1999 ist in Bad Honnef im Kath. Sozialinstitut (KSI) die
zweite Verhandlungsrunde für die
Vergütungserhöhung 1999
angesetzt.
Die erste Runde war im März an
der Weigerung der Dienstgeber gescheitert, den jeweiligen
Tarifabschluß des Öffentlichen Dienstes - wie
bislang üblich - zu übernehmen.
Einer der Sprecher der
Dienstgeberseite der AK, Dr. A. Hauser, hat am 20.5.99
die Dienstgebervertreter der AK angeschrieben und als
"äußerstes Kompromißangebot" der
Dienstgeberseite vorgeschlagen, schlechter als im
Tarifabschluß des öffentlichen Dienstes
abzuschließen, nämlich ohne Einmalbetrag von
300,- DM für Januar bis März 99.
- Das bedeutet:
Caritas-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter werden
gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen des
kirchlichen Dienstes schlechter
gestellt.
- Die Einmalzahlung wird von den
Tarifpartnern als soziale Komponente eines
Tarifabschlusses betrachtet. Der Wegfall dieser
Zahlung trifft vor allem die unteren
Gehaltsgruppen.
In diesem Schreiben wird für
den Fall, daß eine Einigung mit der
Mitarbeiterseite erneut scheitert, angekündigt,
daß die Dienstgeber-Vertreter der AK den
Diözesan-Verbänden eine Entschließung
zuleiten wollen, in der sie allen Trägern empfehlen,
das von der Dienstgeberseite eingebrachte
Kompromißangebot" einzelvertraglich zu
vollziehen.
Das angekündigte Vorgehen
hätte folgende Konsequenzen:
- Die Dienstgeberseite
verläßt das Konsensprinzip des Dritten
Weges, um einseitig ihre Interessen durchzusetzen
(Erster Weg).
- Das Kontrollverfahren der
kirchlichen Aufsichtsbehörden
(Arbeitsgemeinschaft der Bistümer) wird
umgangen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Mitarbeitervertretungen ist über dieses Ansinnen
äußerst besorgt und bittet Sie,
Hochwürdigster Herr <ErzBischof>, Ihren
Einfluß über die Arbeitsgemeinschaft der
Bistümer geltend zu machen, um diese Gefährdung
des Dritten Weges abzuwenden.
Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter verwehren sich nicht grundsätzlich
Veränderungen in schwiengen finanziellen Zelten. Die
Arbeitsrechtliche Kommission hat in der ablaufenden
Amtszeit wegweisende Beschlüsse gefaßt, die
auch im weltlichen Bereich Beachtung gefunden haben. Die
Mitarbeiterseite hat diese Beschlüsse mitgetragen im
Vertrauen darauf, daß als Maßstab für
die Vergütung unverändert die
Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes
herangezogen werden.
Gehaltsabsenkungen jeder Art
greifen zu kurz, um die Probleme sozialer Einrichtungen
dauerhaft in den Griff zu bekommen.
Eine Durchsetzung von Interessen
durch Verlassen des Dritten Weges gefährdet die
Glaubwürdigkeit des kirchlichen Sonderweges,
vergiftet das Klima und sät
Mißtrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter
Däggelmann
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