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BAG-Info Nr. 38

Informationen · Kommentare · Meinungen · Nr. 38 · Juni 1999

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Nach dem zweiten Scheitern der AK: Was wollen die Dienstgeber wirklich?

Ausstieg "light"

Es hatte so verheißungsvoll begonnen: Der Sommer am Fuße des Siebengebirges zeigte sich von seiner angenehm milden Seite, das Katholische Sozialinstitut (KSI) präsentierte sich einladend mit seinem großzügigen Ambiente, Dienstgeber und Dienstnehmer der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes ließen sich von der Freundlichkeit des Personals umhegen und von den Künsten der Küche verwöhnen, die Atmosphäre schien wie geschaffen für einen sozialverträglichen Tarifabschluß.

Die wechselseitigen Vorgespräche ließen leichte Bewegung erkennen, in den eigenen Reihen wurden die jeweiligen Positionen vertäut und festgeklopft, die Nacht verging gesellig auf der KSI-Dachterasse, der Morgen graute, Generalvikar Feldhoff lud zur Meßfeier, ersetzte die Predigt durch Stille zum Nachdenken ("Plappert nicht wie die Heiden..."), die Teilnehmer der Eucharistiefeier rüsteten sich gerade zum Kommuniongang, da geschah es: Durch die Glasfenster der Kapelle tönte irritierender Lärm in die besinnliche Feier: Stimmengewirr, Menschengetümmel war zu erahnen, ein Megaphon quiekte rückkoppelnd, und gewaltig dröhnte auf einmal eine Stimme: "Kolleginnen und Kollegen, es geht um unser Geld". - Spätestens da hatten die Probleme der Welt die versammelten AK-Vertreter aus ihrem kleinen, beschaulichen Bad Honnefer Paradies gerissen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst machten mobil und..traten an, um ihre Forderung nach einem dem Öffentlichen Dienst vergleichbaren Abschluß der Kommission lautstark zu Gehör zu bringen.

Der Dienstnehmerflügel, demoerprobt die meisten, eilte denn auch mit dem Segen des Herrn gestärkt nach draußen, um sich den "Protestanten" zu stellen, Shakehands hier, Küßchen dort, man war unter sich in guter Gesellschaft und freute sich über die willkommene Unterstützung für berechtigte Forderungen. Das ganze KSI wurde in einem Morgenspaziergang mehrfach umrundet, und dabei den AK-Vertretern das Frühstücksmüsli mit Parolen angereichert. Generalvikar Feldhoff gesellte sich unter die Petenten, bekam von Mechthild Alberts charmant eine ganze Gepäckkarre voller Unterschriftenlisten überreicht. Alle Unterschriften für dasselbe: die ungekürzte BAT-Übernahme für die Caritas. Unterstützt von AK-Geschäftsführer Beyer, der auch schon persönlich einen ganzen Koffer voller Unterschriftslisten von der Freiburger Zentrale nach Bad Honnef geschleppt hatte, rechnete Caritasvizepräsident Feldhoff aus, daß sich ca. 10% der caritativen Mitarbeiter an der Unterschriftenaktion mehrerer DiAGen beteiligt hatten. Respekt auf der ganzen Linie!

Inzwischen merkten etliche Dienstgeber, daß der Kölner Generalvikar sich doch ziemlich unbehelligt und ungefährdet unter den Protestanten tummelte, mit ihnen fröhlich parlierte und auch sonst keinerlei Zeichen von Panik oder Verwirrtheit erkennen ließ, und so wagten sie sich vorsichtig aus der KSI-Deckung, um Demonstranten zu gucken: So sehen die also aus, eigentlich ganz nette friedliche Menschen! Seltsam, in München werden die einem immer als direkte Abkömmlinge des Leibhaftigen vorgeführt... Doch der Kölner Generalvikar schien sich ganz sicher: Er lud den ganzen Demonstrantenhaufen zu einer Tasse Kaffee ins KSI ein. Jeder merkte: Köln hat nicht nur Klüngel, sondern auch Stil. Doch dann geht's drinnen zur Sache!

Die Kommission hält sich nicht lange mit Präliminarien auf, sondern geht gleich medias in res. Es werden die bekannten Argumente beider Seiten ausgetauscht, Antrag auf Abstimmung über die Übernahme des Tarifabschlusses des BAT gestellt, 27 Dienstnehmerarme gehen hoch, 27 Dienstgeberarme bleiben unten - das war's. Damit ist die 1:1-Übernahme der BAT-Tariferhöhung 99 erneut abgelehnt.

Es folgen Auszeiten, Analysen, Beratungen, Sondierungen, heftige Diskussionen, neue Positionsbestimmungen - und als Ergebnis ein gewagtes Angebot der Dienstnehmerseite: Übernahme des Tarifabschusses 1:1 mit dem Angebot, in die vorhandene Notöffnungsklausel (Nr. XVI in Anlage 1 zu den AVR) die Möglichkeit eines ganzen oder teilweisen Verzichtes auf die Tariferhöhung 99 einzufügen.

Same procedure - same result: Die Dienstnehmerseite springt über ihren Schatten und bewegt sich, die Dienstgeber stehen fest wie ein Fels in der Brandung: Antrag wieder abgelehnt. Begründung: Eine Lösung im Rahmen der Notöffnungsklausel sei zu aufwendig, zu teuer, zu langwierig - man brauche etwas schnell und unkompliziert Durchzusetzendes. Dazu schlägt die Dienstgeberseite eine Öffnungsklausel Nr. XVII vor, die es Einrichtungen, die das Ziel der Kostendeckung nicht erreichten, erlauben würde, bis längstens 31.3.2000 auf die Umsetzung der Tariferhöhung in ihrer Einrichtung ersatzlos zu verzichten. Die Dienstnehmerseite wird stutzig. Außer mangelnder Kostendeckung sollten keine weiteren Voraussetzungen nötig sein:
kein Wirtschaftlichkeitsgutachten, keine Prognose, kein Sanierungsprogramm, keine Dienstvereinbarung. Eben Ausstieg light. Der Verdacht ist nicht ganz unbegründet, daß damit ein Scheunentor für Tariflüchtlinge aufgemacht werden soll.

Heftige Diskussionen auf beiden Seiten folgen, mündliche Änderungsvorschläge, Auszeiten, hektische Beratungen, Chaos, aber keine Einigung über eine derart komplexe Thematik. Eine völlig neue Öffnungsklausel bedürfe einer ausführlichen und gründlichen Beratung, argumentieren die Dienstnehmer, und auch wenn geplant sei, sie nur bis 31.03.2000 zu befristen, könne man sie nicht einfach so im Hauruckverfahren beschließen. Zudem ist der Antrag nicht vorberaten, liegt nicht einmal schriftlich vor, der Rechtsberater der Dienstnehmer weigert sich standesgemäß, auf die Schnelle ein Blitzgutachten über die Auswirkungen abzugeben.

 

Ein letzter Ausweg: Ein Ausschuß soll's richten.

Man einigt sich, die Vorbereitungskommission mit einem Einigungsversuch zu beauftragen, um dann auf einer Sondersitzung am 14. Juli erneut und letztmals einen Beschluß zu versuchen. Denn, so versichern einige Dienstgeber, bei einem erneuten Scheitern sei das Thema Tariferhöhung für sie vom Tisch, eine erneute Sitzung im Oktober gäbe es nicht mehr.

 

Was passiert, wenn es im Juli 99 zu keinem Beschluß kommt?

1. Eine Minderheit gefährdeter Einrichtungen will problemlose Tarifausstiegsklauseln. Eine Mehrheit von Einrichtungen braucht dringend einen BAT-konformen Tarifabschluß. Durch das selbst hergestellte Junktim blockiert eine Dienstgeber-Minderheit die Interessen der Dienstgeber-Mehrheit und der Mitarbeiter. Es gäbe für Ost wie West weder die Einmalzahlung, noch die 3,1 % Tariferhöhung.

2. Die Caritas bildete das Tarifschlußlicht in der bundesdeutschen Wohlfahrtsszene. Dafür hätte sie nach marktwirtschaftlichen Regeln mit dem Tarifstand von 1998 einen Marktvorteil:
Sie könnte mit einem Billigtarif unter BAT-Niveau flächendeckend in den Konkurrenzkampf ziehen. Der interne Preis:

3. Als Tarifschlußlicht wird die Caritas als Arbeitgeber für gute Mitarbeiter uninteressant. Lieferanten stornieren Lieferantenkredite, Geschäfts- und Kooperationspartner werden verunsichert. Ist die Caritas noch kreditwürdig? Es drohen Lieferungen nur noch gegen cash, das Ausbleiben von Aufträgen, Belegungen, Anmeldungen.

4. Das Betriebsklima leidet. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehen sich von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt, von ihrem Arbeitgeber im Stich gelassen. Die Arbeitsbereitschaft und Einsatzfreude sinkt, die Qualität der Arbeit nimmt ab. Darunter leidet der Ruf der Caritas als Qualitätslieferant. Die Öffentlichkeit wird aufmerksam, die Zeitungen berichten über eine finanzielle Schieflage bei der Caritas.

5. Führungskräfte und die qualifizierteren Teile der Belegschaft orientieren sich auf dem Arbeitsmarkt nach anderen Anbietern, bewerben sich auf freie Stellen bei der Konkurrenz, verlassen die Einrichtungen. Schließungsgerüchte machen die Runde und bestätigen sich.

6. Und die Bistümer? Haben alle für sich BAT-konform abgeschlossen. Schauen einfach zu, wie sich die Caritas von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abkoppelt? Marktprobe nicht bestanden, Pech für die Caritas?

Will man das wirklich? Wir können es (noch) nicht glauben. Denn es gäbe noch weitere Folgen.

 

Folgen für den Dritten Weg:

Der Versuch der Dienstgeber, eine ihnen unliebsame Öffnungsklausel für Notsituationen gleichsam im Handstreich durch eine Light-Ausführung ohne Schutzwirkung für Mitarbeiter zu ersetzen, ist zwar gescheitert. Gescheitert ist aber auch der Versuch der Dienstnehmerseite, die Übernahme des BAT-Tarifabschlusses allein mit Mitteln des Dritten Weges zu erzwingen. Das Patt, die gegenseitige Blockade, als Endstation auf dem Dritten Weg?

 

Wie könnte es trotzdem weiter gehen?

Der Dritte Weg hätte bei einem Scheitern im Juli zumindest seine Bewährungsprobe nicht bestanden. Das Konfliktfeld "Wieviel Geld für wieviel Arbeit" bringt das bisherige Gleichgewicht der Interessenwahrung und -vertretung des Dritten Weges ins Wanken. Dieses Scheitern beflügelt vermutlich eine schon lange hinter vorgehaltener Hand geführte Diskussion über die Auflösung der AK. Etliche Stimmen werden laut werden, die AK wegen erwiesener Unfähigkeit ganz abzuschaffen und den ganzen Caritaskrempel den jeweiligen Bistümern und ihren KODAen zuzuweisen. Das klingt einfach, hat aber seine Tücken.

Die Bistümer haben bisher die AK-Beschlüsse in Kraft gesetzt. Sie haben sich aber gehütet, aus dieser Inkraftsetzungsbefugnis irgendwelche finanziellen Verpflichtungen entstehen zu lassen. Nähmen die Bistümer die Caritas unter ihre KODA-Fittiche, könnten sie sich einer Haftung für die dann von der KODA beschlossenen Verpflichtungen wohl kaum mehr entziehen. Oder sollte eine KODA zweierlei Recht für kirchliche Mitarbeiter 1. und 2. Klasse setzen? Da die Finanzsituation der Bistümer auch in Zukunft nicht gerade auf Rosen gebettet scheint, dürfte das den Appetit auf den Happen Caritas doch etwas dämpfen.

Ein weiteres Problem: Die Integration der Caritas in die Bistums-KODAen müßte Auswirkungen auf deren Zusammensetzung haben. Die Caritas stellt mit über zwei Dritteln die deutliche Mehrheit der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Der Coup der Zentral-KODA-Ordnung, diese zwei Drittel Caritas mit nur einem Drittel der Sitze abzuspeisen, dürfte auf Bistumsebene nicht ohne Probleme durchsetzbar sein. Der Mehrheits-Brocken Caritas könnte allzu Gierigen daher leicht im Halse stecken bleiben.

Auch wären die Bistümer von den Auswirkungen der sozialen Krise auf die Caritas nicht mehr verschont. Bisher konnten sie diese Diskussion unbetroffen aus der Distanz verfolgen. Mit der Überahme hätten sie diese Probleme im eigenen Haus.

Und auf die Diskussion über die tariflichen Möglichkeiten einer Schadensbegrenzung sind die Bistums-KODAen auch nicht besser vorbereitet als die Caritas selbst; keine Bistums- oder Regional-KODA ist bislang durch deutlich vom BAT abweichenden Beschlüssen aufgefallen.

Man kann sich daher kaum vorstellen, daß sich alle Bistümer freiwillig ein Problem aufhalsen, von dem sie aus gutem Grund schon bisher die Finger gelassen haben. Daß eine AK-Auflösung kirchenpolitisch einen Rückfall in diözesane Kleinstaaterei bedeuten würde, steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Doch nichts ist unmöglich, schon gar nicht ,"bei Kirchens".

 

Was bleibt?

Es dürfte daher wohl nichts anderes übrigbleiben, als denjenigen, die den Scherbenhaufen angerichtet haben, auch die Aufräumarbeiten zuzumuten. Das heißt: Die AK muß selbst, möglichst gemeinsam mit dem Zentralrat der Caritas und Vertretern der Bistümer, aus diesen Erfahrungen lernen und zu einem zukunftsweisenden Weg aus dem selbstverschuldeten Dilemma finden.

Vermutlich wird die Forderung nach einer (Zwangs-)Schlichtung für die AK kommen. Denn die AK-Ordnung kennt keine Schlichtung, sie baut auf Einigungszwang. Der "Ältestenrat", in dem sich die selben Protagonisten (oder besser Antagonisten?) tummeln, die die AK in diese Patt-Situation schlittern ließen, hat noch nie getagt und ist zur Lösung dieser Aufgabe wohl nur bedingt geeignet. Eine überzeugende Schlichtungsordnung gibt es bislang auf dem Dritten Weg nicht, weil sie zwangsläufig mit dem bischöflichen Letztentscheidungsrecht kollidieren muß. Diese Lösung müßte also erst erfunden werden.

Mittelfristig wäre wohl eine Lösung denkbar, bei der man sich nach den blauen Flecken und dem beschädigten Ansehen der AK endlich wieder auf eine diskussionslose Tarifübernahme irgendeines maßgebenden Tarifsystems einigt (z.B. weiterhin BAT, oder das gewichtete Mittel der Tarifabschlüsse aller Diözesen, oder denen der anderen Wohlfahrtsverbände, oder...) und auf "eigenständige" Tarif-Schaukämpfe verzichtet. Als Gegengabe könnte man dann über eine unbefristete allgemeine Notlagenklausel für konkursbedrohte Einrichtungen als abschließende Dauerlösung des Vergütungsproblems nachdenken. Dann hätte man Kopf und Hände frei für wirklich Wichtiges, beispielsweise für die Erarbeitung einer beispielhaften Solidarlösung für die Rettung von Arbeitsplätzen in Not geratener caritativer Dienste und Einrichtungen.

 

 

 

Brief
an alle Erz-/Bischöfe

Ettenheim, den 9. Juni 1999

 

Sehr geehrter Herr <ErzBischof>,

die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes ist zuständig für die Festsetzung der Arbeitsbedingungen und der Gehälter der ca. 460.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozial-caritativen Diensten des katholischen Wohlfahrtsverbandes. Für den 17. Juni 1999 ist in Bad Honnef im Kath. Sozialinstitut (KSI) die zweite Verhandlungsrunde für die Vergütungserhöhung 1999 angesetzt.

Die erste Runde war im März an der Weigerung der Dienstgeber gescheitert, den jeweiligen Tarifabschluß des Öffentlichen Dienstes - wie bislang üblich - zu übernehmen.

Einer der Sprecher der Dienstgeberseite der AK, Dr. A. Hauser, hat am 20.5.99 die Dienstgebervertreter der AK angeschrieben und als "äußerstes Kompromißangebot" der Dienstgeberseite vorgeschlagen, schlechter als im Tarifabschluß des öffentlichen Dienstes abzuschließen, nämlich ohne Einmalbetrag von 300,- DM für Januar bis März 99.

  • Das bedeutet: Caritas-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter werden gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen des kirchlichen Dienstes schlechter gestellt.
  • Die Einmalzahlung wird von den Tarifpartnern als soziale Komponente eines Tarifabschlusses betrachtet. Der Wegfall dieser Zahlung trifft vor allem die unteren Gehaltsgruppen.

In diesem Schreiben wird für den Fall, daß eine Einigung mit der Mitarbeiterseite erneut scheitert, angekündigt, daß die Dienstgeber-Vertreter der AK den Diözesan-Verbänden eine Entschließung zuleiten wollen, in der sie allen Trägern empfehlen, das von der Dienstgeberseite eingebrachte „Kompromißangebot" einzelvertraglich zu vollziehen.

Das angekündigte Vorgehen hätte folgende Konsequenzen:

  • Die Dienstgeberseite verläßt das Konsensprinzip des Dritten Weges, um einseitig ihre Interessen durchzusetzen (Erster Weg).
  • Das Kontrollverfahren der kirchlichen Aufsichtsbehörden (Arbeitsgemeinschaft der Bistümer) wird umgangen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen ist über dieses Ansinnen äußerst besorgt und bittet Sie, Hochwürdigster Herr <ErzBischof>, Ihren Einfluß über die Arbeitsgemeinschaft der Bistümer geltend zu machen, um diese Gefährdung des Dritten Weges abzuwenden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwehren sich nicht grundsätzlich Veränderungen in schwiengen finanziellen Zelten. Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in der ablaufenden Amtszeit wegweisende Beschlüsse gefaßt, die auch im weltlichen Bereich Beachtung gefunden haben. Die Mitarbeiterseite hat diese Beschlüsse mitgetragen im Vertrauen darauf, daß als Maßstab für die Vergütung unverändert die Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes herangezogen werden.

Gehaltsabsenkungen jeder Art greifen zu kurz, um die Probleme sozialer Einrichtungen dauerhaft in den Griff zu bekommen.

Eine Durchsetzung von Interessen durch Verlassen des Dritten Weges gefährdet die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Sonderweges, vergiftet das Klima und sät Mißtrauen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Günter Däggelmann