Für den Bereich des Caritasverbandes Rottenburg-Stuttgart e.V.
wird eine Schlichtungsstelle für Angelegenheiten nach § 22
Abs. 1 AVR gebildet. Sie ist zuständig zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
zwischen Mitarbeiter und Dienstgeber aus dem Dienstverhältnis.
1. Zusammensetzung
Gemäß §
2 der Ordnung für die Schlichtungsstelle des Caritasverbandes der
Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. besteht die Schlichtungsstelle
aus dem Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern und zwei stellvertretenden
Beisitzern:
Vorsitzender:
Herr Horst Helmut Leicht
Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart
Von der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung
wurden gewählt:
Beisitzer:
Herr Jürgen Baiker
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Stellvertreter:
Herr Norbert Both
Stiftung Haus Lindenhof
Vom Diözesancaritasverband wurde bestellt:
Beisitzer:
Herr Peter Wacker
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Stellvertreterin:
Frau Hanna Rieder
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
2. Amtszeit
Die Amtszeit der Mitglieder der Schlichtungsstelle beträgt vier
Jahre. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle sind bis zum 31. Dezember
des Jahres im Amt, in dem die regelmäßigen Wahlen i.S.v.
§ 9 Abs. 1 MAVO erfolgen.
3. Sitz der Geschäftsstelle
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Geschäftsstelle der AVR-Schlichtungsstelle
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart