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Referat Wolfgang Bartels, juristischer Berater Arbeitsrechtliche Kommission
am 8. Oktober 2003 bei der DiAG-MAV B Würzburg

"Wirtschaftliche Mitbestimmung in schwierigen Zeiten"

Gliederung:

I. Provokative Vorbemerkungen zu einem neuen Phänomen
1. Renaissance des Mitbestimmungsgedankens?
2. Wo steht die Kirche?
3. Mitbestimmungsangebote als Mittel zum Zweck
4. Fazit für Mitarbeitervertretungen

II. Wie wurde das Thema in Kirche und Caritas aufgenommen und Stand der bisherigen Lösungsansätze
1. AK des Caritasverbandes
a) Notfall-Öffnungsklausel 1999
b) Härtefall-Öffnungsklausel 2000
c) Öffnungsklausel für wirtschaftliche Notsituationen 2003
2. Die Verfasste Kirche

III. Ausblick für künftige Entwicklungen


 

I. Provokative Vorbemerkungen zu einem neuen Phänomen

1. Renaissance des Mitbestimmungsgedankens?
Das staatliche Arbeitsrecht kennt grundsätzlich keine unternehmerische oder wirtschaftliche Mitbestimmung von Arbeitnehmern. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertreter auf die Informations- und Anhörungsebene beschränkt.
Die einzigen Ausnahmen sind der Montanbereich aus alter Tradition und der Bereich der großen wirtschaftlichen Unternehmen ab 2000 Arbeitnehmer.
Trotzdem hört man zur Zeit aller Orten etwas von Stärkung der betrieblichen Ebene, nicht nur im Zusammenhang mit der Erosion des Flächentarifs, sondern auch und gerade im Bereich Lohnfindung und bei der Reaktion auf schwierige wirtschaftliche Situationen.
Das kommt nicht von ungefähr. Unsere Wirtschaft steckt in einer Krise, Konjunkturdaten stimmen nicht mehr, wir leben - wenn man die Zahlen über Wirtschaftswachstum, Arbeitslosigkeit und Staatsdefizit sieht- über unsere Verhältnisse.
In unserer Gesellschaft hat ein Verteilungskampf begonnen. Die Vertreter von Arbeitnehmerinteressen haben schwere Niederlagen erlitten.
Die Gewerkschaften sind in der veröffentlichten Meinung ins Abseits geraten. Man wirft ihnen vor, die Zeichen der Zeit nicht erkannt zu haben, gesellschaftliche Wandlungen nicht zu respektieren, in traditionellen Verhaltensmustern alter Arbeitskampfzeiten zu verharren. Durch ihr schlechtes Management beim Metallerstreik im Osten und Kritik an ihrer Personal- und Umstrukturierungspolitik haben sie viel an Renommee und Bedeutung verloren. Im Moment scheint es so, als wenn sie sich aus der Politik zurückgezogen hätten. Sofern man noch etwas Offizielles hört, klingt es wenig kämpferisch, eher von tiefem Verständnis für Reformpolitik und Argumente der Arbeitgeber geprägt. VERDI –die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes- hatte in den letzten Jahren durchweg Niederlagen einzustecken: Eine nicht gelungene Umstellung des Zusatzversorgungsrechts, Probleme bei der Neustrukturierung der Großgewerkschaft, ein von vielen Seiten als unangemessen kritisierter Tarifabschluss 2003 und letztlich die Kündigung der Zuwendungstarifverträge als Düpierung durch die Arbeitgeberseite. Damit ist sind Gewerkschaften als Anwalt der Arbeitnehmerseite gerade im Öffentlichen Dienst wesentlich geschwächt.

2. Wo steht die Kirche?
Auch die Kirche hat sich als Fürsprecher der Arbeitnehmer deutlich zurückgenommen und sich der offiziellen Politiklinie der sogenannten "Reformer" angenähert.
Pater Langendörfer, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, hat die Position der Kirche am 18.8.03 im einem Interview mit dem Tagesspiegel auf die einfache, aber auch bedenkliche Formel gebracht: "Arbeitsplätze schaffen, das wäre die beste Sozialpolitik."
Natürlich ist das eine Binsenweisheit: Das Grundübel unserer Gesellschaft ist die hohe Arbeitslosigkeit. Denn sie sorgt dafür, dass Lohn- und Einkommenssteuer zurückgehen, Sozialkassen pleite sind und die Binnenwirtschaft mangels Kaufkraft und Nachfrage am Boden liegt. Das Ziel von Politik muss daher der Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen sein. Das ist vollkommen richtig. Aber: Mit welchen Mitteln kann man dieses Ziel erreichen? Ist es legitim, es scheint im Moment so, Impulse zur Schaffung von Arbeitsplätzen zum Selbstzweck zu machen, dem sich alles unterzuordnen hat? Und schließlich: Können Arbeitnehmer durch Lohnverzicht überhaupt dazu beitragen, dass neue Arbeitsplätze entstehen?
Und:
Was hat das alles mit dem Thema Mitbestimmung zu tun ?

3. Mitbestimmungsangebote als Mittel zum Zweck
Ganz einfach: Die Mitbestimmungsdiskussion des Jahres 2003 läuft nicht mehr wie vor 10 Jahren unter dem Motto "Wie kann ich die Arbeitszufriedenheit erhöhen, die Identifikation des Arbeitnehmers mit dem Betrieb oder gar der Arbeit ihre Würde zurückgeben", sondern ganz einfach mit der Vorgabe: "Wie kann ich unter Wahrung des sozialen Friedens und der Rechtsstaatlichkeit Arbeitnehmer dazu bewegen, Lohnverzicht zu üben und das Ersparte zugunsten betrieblicher Investitionen oder zu Sanierungszwecken einzusetzen?"
Die Lösung: Den Arbeitnehmern Mitbestimmung anbieten. Ich betone: Den Arbeitnehmern oder anders ausgedrückt, den Repräsentanten der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Denn Funktionäre mit Verhandlungserfahrung fern von der privaten Sorge um den eigenen Arbeitsplatz lassen sich nicht leicht unter Druck setzen. Der Betriebsrat, der Mitarbeitervertreter eines kleinen Verbandes, eines Altenheims schon eher. Denn er genießt das Vertrauen seiner Kolleginnen und Kollegen, muss sich ihnen gegenüber so oder so verantworten und spürt den Entscheidungsdruck. Man fragt ihn höflich, ob er lieber auf Lohnbestandteile verzichten wolle oder ob es vorziehe, den Arbeitsplatz zu verlieren. Das ist die Wahl zwischen Pest und Cholera. Wie auch immer er sich entscheidet, er kann sich nachträglich nicht darauf berufen, er habe keine Alternative gehabt.
Wenn das schon der Kern von "Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten" ist, können wir wohl alle darauf verzichten. Die Frage ist: Stimmt das ?
Ich stelle fest: Der Blick der Betriebsräte und Mitarbeitervertreter geht in diesen Tagen immer nur in leere Kassen, nie auf die Habenseite, die Rücklagen, die Gewinnausschüttungen, die Gehälter und Tantiemen der Vorstände und leitenden Angestellten. Und besonders paradox an der Situation ist: Was dem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung Sorgen bereitet, nämlich der mögliche Lohnverzicht, führt auf Seiten der leitenden Mitarbeiter zur Anerkennung hervorragenden Krisenmanagements.
Auch hier zeigt Kirche Verständnis: Zitat Langendörfer:" Vielleicht sollten auch die Arbeitsplatzbesitzer mehr bereit sein, Zumutungen anzunehmen. Also Maßnahmen mitzutragen, die auch ihnen etwas abverlangen, wenn diese zu mehr Beschäftigung beitragen. Sollte es hier nicht auch erlaubt sein, etwa über geringere Tariferhöhungen und neue Regeln des Kündigungsschutzes nachzudenken?"
Die Kirche ausnahmsweise auf der Höhe der Zeit??

4. Fazit für Mitarbeitervertretungen
Mein vorläufiges Resümee zu diesem Thema: Dass zur Zeit über betriebliche Mitbestimmung gesprochen wird, ja das das Thema auch von absoluten Hardlinern aus dem Arbeitgeberlager gesucht und zur Lösung hochstilisiert wird, hat leider nur damit zu tun, dass man im Arbeitgeberlager genau weiß: Jedem Betriebrat, jedem Mitarbeitervertreter sitzt das Hemd näher als die Jacke und das macht die betrieblichen Gremien einfach zu angenehmeren Verhandlungspartnern. Mit einer Reform, einer Weiterentwicklung des betrieblichen Klimas oder einem "modernen Arbeitsrecht" hat das alles nichts zu tun.
Ergo: Sollen wir uns zurückziehen, jeder Diskussion aus dem Wege gehen, die wirtschaftliche Mitbestimmung zum Unthema erklären?
Ich meine, wir können und sollten uns trotz meiner obigen Bewertungen einer Auseinandersetzung nicht entziehen. Unsere Arbeitsplätze werden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und (soweit die Steueroptimierer noch etwas übrig lassen) von anderen in unserer Gesellschaft finanziert. Es wäre deshalb kaum zu vermitteln, dass es uns besser gehen soll, als all denen, auf deren Geld wir auch angewiesen sind.

1. Es gibt also auch für uns einen gesellschaftlichen Druck, dem wir als Mitarbeitervertreter nicht ausweichen können. Wir müssen bereit sein, über arbeitsrechtliche Besitzstände zu verhandeln und sollten dies immer nur vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation einer Einrichtung tun.
2. Nutzen wir doch die Gunst der Stunde in unserem Sinne. Was uns jetzt angeboten wird, Informationen, Mitsprache, vielleicht sogar Mitentscheidung gilt es in mögliche gute Zeiten hinüber zu retten und zum Prinzip zu erklären. Wenn die vielgepriesene Dienstgemeinschaft bislang nur auf dem Papier gestanden hat, kann man ihr vielleicht über den ökonomischen Druck, der zur Zeit bei den Dienstgebern besteht, ein Stück näher kommen.


Nur eines: Wir sollten uns nichts vormachen. Wenn wir uns schlecht verkaufen, unsere Interessen preisgeben, uns unter Wert schlagen lassen, wird auch die Dienstgeberseite sehr schnell das Interesse verlieren. Wir können dann Ergebnisse nicht mehr an die Basis vermitteln und werden als Verhandlungspartner nicht mehr ernstgenommen.
Und ein zweites: Jede Mitarbeitervertretung, die sich auf Kompromisse im Entgeltbereich einlässt, erschüttert ein Stück weit die Solidarität innerhalb der Mitarbeiterschaft, zeigt den Dienstgebern, dass es anders geht, wird zum vermeintlichen Musterknaben, an dem sich die anderen zu messen haben.
Beispiel: Wie oft hat man seinerzeit die Vernunft und die Weitsicht des VW-Betriebsrats gerühmt, als dieser bereit war, zuvor erstrittene Standards aufzugeben. Vorläufiger Endpunkt ist die Auslagerung wesentlicher zukunftsorientierter Konzernbereiche ins Ausland und die Neugründung von Tochterfirmen mit Billig-Lohn-Niveau. Der Trick: Die aktuell beschäftigten Arbeitnehmer wurden durch Besitzstandsicherung bei Laune gehalten, alle Neuen und die gesamte Branche traf der Deal zwischen Betriebsrat/Gewerkschaft und Arbeitgebern in der Form, dass sich die Lohnstandards im Automobilbau seitdem deutlich verschlechterten. (siehe 5000x5000-Modell)
Also Vorsicht, wir leben in einer Marktwirtschaft. Der Markt kennt keine Solidarität, sondern hat das Gegenteil davon zu seinem Prinzip gemacht. Markt wird auch für kirchliche Einrichtungen immer wichtiger. Markt bedeutet, dass man konkurrenzfähig bleibt. Wer die Konkurrenzfähigkeit verliert, kann sich zwar noch vorübergehend über Wasser halten, indem er bei Personalkosten einspart. Langfristig gibt es für ihn aber nur eine Lösung. Er muss aufgeben, weil sein Produkt, seine Dienstleistung, seine Organisation nicht mehr zu teuer ist oder einfach keine Nachfrage mehr hat.
Abweichungen vom Lohnniveau durch Öffnungsklauseln oder andere betriebliche Formen der Lohnfindung untergraben das marktwirtschaftliche Prinzip. Sie stellen Wettbewerbsvorteile her, die in einem nicht konkurrenzfähigen Unternehmen aber schnell wieder verloren gehen. Daher mein Rat: Wer über Lohnabsenkung auf betrieblicher Ebene verhandelt, muss immer im Auge haben, dass dies nur eine vorübergehende Unterstützung einer neuen betrieblichen Orientierung sein kann. Die MAV muss diesen Prozess einfordern und unterstützen, sonst geht sie fahrlässig mit dem Geld der Kolleginnen und Kollegen um. Sie muss kritisch sein, alles hinterfragen, sich viel Zeit nehmen und alle Möglichkeiten der Informationsgewinnung und Unterstützung nutzen.
Klar sollte sein: Der Dienstgeber braucht die MAV nur bis zur Unterschrift unter die Dienstvereinbarung. Die MAV dagegen muss darauf achten, dass das Ziel der Sanierung und der Rückkehr zu den Standards des Flächentarifs zielstrebig verfolgt wird. Oder anders gesagt: Ein Dienstgeber, der nur das Konzept der Kostensenkung durch Lohneinsparung, aber keine langfristige Perspektive zur Rückkehr zu den üblichen Bedingungen hat, ist für die MAV kein Verhandlungspartner! MAVen, die hier ihre Unterschrift unter eine Dienstvereinbarung setzen, machen sich und ihren Kolleginnen und Kollegen etwas vor.


II. Wie wurde das Thema in Kirche und Caritas aufgenommen und Stand der bisherigen Lösungsansätze

1. AK des Caritasverbandes
a) Notfall-Öffnungsklausel 1999
Die Arbeitsrechtliche Kommission befasst sich schon seit Jahren mit dem Thema des Eingehens auf wirtschaftlich schwierige Situationen. Sie hatte bereits 1999 erstmals eine sogenannte Notöffnungsklausel eingeführt und den Einrichtungen im Anwendungsbereich der AVR die Möglichkeit eröffnet, durch Dienstvereinbarung dem Dienstgeber Vergütungsbestandteile zu stunden, mit dem Ziel einer Finanzierungshilfe für eine vorübergehende Zeit.
Diese Öffnungsklausel wurde kaum angenommen. Sie war für viele Einrichtungen offenbar nicht attraktiv. Um es auf einen kurzen Nenner zu bringen: Geld kann man sich auch bei der Bank leihen. Das ist einfacher als es bei den Mitarbeitern zu tun und man steht auch im Ansehen der Öffentlichkeit besser dar.
b) Härtefall-Öffnungsklausel 2000
Parallel zur vorgenannten Öffnungsklausel wurde mit der Vergütungsrunde 2000 eine, bzw. wurden zwei Härtefall-Öffnungsklauseln eingeführt. Beide waren wortgleich und lediglich auf die zwei Phasen der Laufzeit des –ansonsten weitgehend abgeschriebenen BAT-Abschlusses- bezogen. Neu war, dass es hier nicht um Stundung, sondern um einen Verzicht der Mitarbeiter/innen auf die jeweiligen Vergütungserhöhungen ging. Dementsprechend war die Inanspruchnahme durch die Einrichtungen auch wesentlich höher. Etwa 50 bis 70 Einrichtungen nutzten seinerzeit diese Möglichkeit.
c) Öffnungsklausel für wirtschaftliche Notsituationen 2003
Mit der aktuellen Vergütungsrunde hat die AK eine weitere Öffnungsklausel verabschiedet, die die vorgenannten inzwischen ausgelaufenen, ersetzt. Auch bei dieser Klausel, unter Anlage 1 Ziffer II b in den AVR abgedruckt, gilt es, durch Dienstvereinbarung auf Vergütungsbestandteile zu verzichten. Das Urlaubs- und/oder das Weihnachtsgeld, ganz oder teilweise, einen Teil der Vergütung durch Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 40 Stunden bzw. die Reduzierung der Arbeitszeit bei entsprechender Kürzung der Vergütung.
Im Osten ist es zusätzlich möglich, auch einfach linear die Vergütung um bis zu 5 % abzusenken.
Unter welchen Bedingungen kann das geschehen:
Erstens und am wichtigsten: Grundsätzlich nur mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Denn es ist eine Dienstvereinbarung nach § 38 Abs.2 MAVO erforderlich.
Zweitens und auch wichtig: Die in Anlage 1 II b genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Dies sind im wesentlichen:

  • Der Dienstgeber muss die MAV umfassend über die aktuelle Situation informieren, muss ein Sanierungskonzept vorlegen und - soweit möglich - eine Prognose der zukünftigen Risiken abgeben
  • Ein Wirtschaftsprüfer muss die Angaben des Dienstgebers und die Tauglichkeit der geplanten Maßnahmen beurteilen
  • Die MAV kann Vertreter der DiAG bei den Verhandlungen mit dem Dienstgeber hinzuziehen
  • Die MAV hat das Recht, sich auf Kosten des Dienstgebers fachlichen Rat einzuholen.

Wenn das alles erfüllt ist, muss der Dienstgeber den Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung noch der Arbeitsrechtlichen Kommission anzeigen, die die Einhaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen nochmals überprüft.
Das ist der gegenwärtige Stand.

2. Die Verfasste Kirche
In Einrichtungen der Verfassten Kirche ist das Thema bislang noch nicht angekommen. Sicher gibt es dort, gerade aktuell und fast flächendeckend größte Sorgen um die im wesentlichen durch Kirchensteuer finanzierte Grundlage der Arbeit.
In fast allen Bistümern stehen Überlegungen an, wie den aus verschiedenen Gründen(Steuerreform, Konjunkturschwäche, Arbeitslosigkeit, Kirchenaustritt und Umschichtung von den direkten auf die indirekten Steuern) abzusehenden Löchern in den Kassen beigekommen werden kann. Aber im Unterschied zum Caritasbereich werden dort aufgrund der vorhandenen Struktur keine betrieblichen, auf Mitbestimmung ausgerichteten Lösungen, sondern kollektive, an die jeweiligen KODA`en gerichtete Lösungen gesucht.
Konsequenterweise enthält die MAVO-Novelle dementsprechend auch nicht die vom Caritasbereich geforderte Verbesserung von Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, sondern nur ein Informationsrecht. Denn die MAVO gilt für alle Einrichtungen und der kirchliche Gesetzgeber hat allzu oft im wesentlichen den Verfassten Bereich im Blick, wenn er an die Novellierung der MAVO herangeht.
Also: Die Verfasste Kirche hat allenfalls eine Diskussion um eine Verbesserung der Informationslage der KODA-Mitarbeiterseite, nicht aber um eine neue Form wirtschaftlicher Mitbestimmung auf Einrichtungsebene wie im Caritasbereich.


III. Ausblick für künftige Entwicklungen

Es fällt mir schwer, einen Ausblick auf künftige Entwicklungen zu geben.
Sicher kann man das Rad der Zeit nicht mehr zurückdrehen. Wenn also in Einrichtungen sozial-caritativer Dienste oder auf der Ebene der KODA Einblick in wirtschaftliche Angelegenheiten gegeben wurde oder es sogar Dienstvereinbarungen bzw. Beschlüsse aufgrund solcher Prozesse gegeben hat, wird es ein Dienstgeber schwer haben, künftigen Forderungen von Mitarbeiterseite in diesem Bereich eine Absage zu erteilen.
So gesehen kann der Blick in leere Kassen und die Verhandlung über schwierige wirtschaftliche Situationen auch ein Einstieg in eine höhere Qualität von Mitwirkung sein. Damit das gelingt, dürfen wir uns nicht nur auf das Tagesgeschäft konzentrieren, sondern es muss uns gelingen, mit jeder Dienstvereinbarung, jedem Gespräch zwischen MAV und Dienstgeber ein Stück näher an eine echte Betriebspartnerschaft heran zu kommen, indem wir uns als kompetente und verlässliche, aber auch als harte, konsequente und auf Mitarbeiterinteressen eingeschworene Partner präsentieren.
Dazu bedarf es einer qualifizierten Unterstützung durch die DiAG, durch unsere Vertreter in den arbeitsrechtlichen Gremien und nicht zuletzt einem starkes, auch ehrenamtlichen Engagements.

Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen das gelingt.