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Zentral-KODA-Sitzung 24./25. Mai 2000

zur Zentral-KODA-Ordnung

 

Auf der 2. Sitzung der Zentral-KODA am 24./25.5.2000 wurden die ersten Weichen gestellt, um das von den deutschen Bischöfen der Kommission übertragene Aufgabenfeld anzugehen.

Neu begrüßt wurde als Vertreter der Mitarbeiter Willi Nüsse aus Vechta.

In Erinnerung gerufen wurden die Forderungen der Mitarbeiterseite (MAS) bei der zukünftigen Gestaltung des Zusatzversorgungssystems im kirchlichen Bereich:

  • Parität im Verwaltungsrat der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse KZVK
  • Beteiligung der Mitarbeiter im Vorstand der KZVK und an den strategischen Entscheidungen
  • Einfluss auf die Satzung der KZVK durch Rückverlagerung der den Tarifpartnern zukommenden Kompetenzen an die zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen, möglichst an die Zentral - KODA
  • Schaffung einer Schlichtungsinstanz im KZVK - Bereich
  • Beteiligung der Mitarbeiter in den Gremien der KZVK spätestens zum 01.01.2001

 

Die MAS entsendet auf Einladung des VDD Vertreter in eine Verhandlungsgruppe.

Angemahnt wurde von Mitarbeiterseite die ungeklärte Freistellung für die Arbeit in der Zentral-KODA. Der VDD war trotz entsprechender Anträge der MAS bisher nicht in der Lage, eine Ent-scheidung zu treffen. Die MAS sieht sich daher gezwungen, wenn auch die letzte Frist verstrichen ist, den Klageweg beschreiten zu müssen.

Erforderlich war gemäß ZK-Ordnung die Besetzung des Vermittlungsausschusses. Beide Seiten bekräftigten dabei ihre Bereitschaft, die in Zukunft anstehenden arbeitsvertragsrechtlichen Fragen innerhalb der ZK durch Beschlussfassung regeln zu wollen. Diese Bereitschaft schließt aber Konflikte nicht aus, die durch den Vermittlungsausschuss einer Klärung zugeführt werden sollen. Um die Bedeutung des Vermittlungsausschusses als einem Gremium gerecht zu werden, das analog zur Schlichtung im Öffentlichen Dienst herausragenden Charakter hat, wurde vereinbart, für das Amt des unabhängigen Vorsitzenden sowie seines Stellvertreters entsprechende Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens anzufragen. Beide Seiten wollen auf je eine Person in dieser Sache zugehen. Die endgültige Entscheidung fällt auf der Vollversammlung im September 2000.

Auch die von der gesamten Kommission zu wählenden Beisitzer werden von beiden Seiten vorab auf ihre Bereitschaft hin befragt und auf der nächsten Vollversammlung gewählt.

Die von der MAS direkt gewählten Beisitzer sind:

Thomas Schwendele (Vertreterin: Maria Högerl)

Hans Georg Ruhe (Vertreter: Thomas Rühl)

 

Die von der Dienstgeberseite direkt gewählten Beisitzer sind:

Hermann-Josef Drexl (Vertreter: Dr. Rainer Brockhoff

Wilhelm Frank (Vertreter: Dr. Waldemar Teufel)

 

Einstimmig wurde die vom Vorbereitungsausschuss erstellte Geschäftsordnung beschlossen.

Die Zentral-KODA-Ordnung weist bestimmte Angelegenheiten der Zentral-KODA als originäre Aufgaben zu, u. a. die Rechtsfolgen des Wechsels von einem Dienstgeber zu einem anderen Dienstgeber. Um diese Thematik als erste Beschlussmaterie anzugehen, wurde ein Ausschuss für die Behandlung des Sachgebietes "Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel" eingesetzt.

Für die MAS gehören dem Sachausschuss an:

Herbert Böhmer, Bernward Ester, Maria Högerl, Josef Taudte

 

Die Dienstgeberseite wird ihre Mitglieder im Juni benennen.

Zwei Pioniere der ersten Stunde wurden nach 20-jähriger Zugehörigkeit zur Zentral-KODA verabschiedet. Auf Dienstgeberseite Reinhold Coutelle aus Essen, vielen bekannt als Mitherausgeber des MAVO-Kommentars, der bereits die Anfänge des deutschen Kodasystems mitgestaltet hat. Er tritt zum 01.07.2000 in den Ruhestand. Auf MAS Hans Reich aus Augsburg, der über all die Jahre mit hoher Kompetenz seinen arbeitsrechtlichen Sachverstand eingebracht hat, der aus persönlichen Gründen ausscheidet.


v.i.S.d.p.: Redaktion dieses Zentral-KODA-Organs: Dr. Joachim Eder, von-Thun-Str. 12, 94127 Neuburg, Dr. Günter R. Clausen, Dr. Joachim Eder, Bernward Ester, Georg Grädler, Josef Taudte