Zentral-KODA-Sitzung 15. April 2002
zur
Zentral-KODA-Ordnung
Betriebliche Altersversorgung geregelt
Die Zentral-Koda hat auf ihrer 10.Sitzung am 15.04.2002 in Münster
beschlossen, den arbeitsrechtlichen Kommissionen eine Versorgungsordnung
zu empfehlen, welche die Umstellung von der Gesamtversorgung auf das
Punktemodell für die Versicherten bei der Kirchlichen Versorgungskasse
Köln (KZVK) vornimmt.
Vereinbart wurde:
- Übernahme der Regelungen des Altersvorsorgetarifvertrages des
Öffentlichen Dienstes
- Darüber hinaus eine Verbesserung in der Besitzstandsberechnung
lediger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Kinder, die ansonsten
benachteiligt wären
- Eine solidarische Lösung für die Mitarbeiter in der Region
Ost
- Parität im Verwaltungsrat der KZVK
- Klarstellung, dass der neutrale Vorsitzende im Verwaltungsrat der
KZVK eine kirchenpolitische Funktion innehat, die einen Missbrauch
in der Stimmabgabe verhindert
- Besetzung der Verwaltungsratsmitglieder auf Mitarbeiterseite durch
die Zentral-Koda-Mitarbeiterseite
- Rückführung der Zusatzversorgungsmaterie in die arbeitsrechtlichen
Kommissionen.
Die Dienstnehmervertreter der AK-Caritas äußerten erhebliche
Bedenken, gegen die Beschlussvorlage. Sie bezogen sich dabei auf gutachterliche
Stellungnahmen von Pühler, Baumann-Czichon und Karsch. Nach ihrer
Auffassung stellt die Beschlussvorlage kein Angebot dar, das die exzellente
finanzielle Situation der KZVK abbildet. Gutachter Karsch behauptet,
dass tatsächlich in unvertretbarer Weise in bereits verdiente Versorgungsanwartschaften
eingegriffen wird.
Darüber hinaus bestand bei den AK-Caritasvertretern noch erheblicher
Klärungsbedarf hinsichtlich des von der KZVK vorgelegten Satzungsentwurfes
zum Punktemodell.
Beschluss zur Entgeltumwandlung
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Bereich
wird die Entgeltumwandlung ermöglicht, die im öffentlichen
Dienst noch auf sich warten lässt. Damit wird den Mitarbeitern
die Möglichkeit gegeben, mit eigenen Beiträgen steuerlich
begünstigt die betriebliche Altersvorsorge zu erhöhen.
Beschlossen wurde:
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf Entgeltumwandlung
bei der Kasse, bei der auch ihre betriebliche Altersversorgung durchgeführt
wird
- Steuerliche und sozial versicherungsrechtliche Begünstigungen
können vom Dienstgeber und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ausgeschöpft werden
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Entgelt unterhalb
der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt, zahlt
der Arbeitgeber zum umgewandelten Betrag zusätzlich 13% dieses
Betrages
- Die Regelung wurde bis zum 31.12.04 befristet. Die KODAen werden
Ausführungsbestimmungen dazu erlassen
- Den zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen wurde weiterhin
empfohlen, in ihre Regelungen aufzunehmen, dass die Tätigkeit
von Mitarbeitern als Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der KZVK
oder eines vergleichbaren Organs einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung
dem Dienst gleich gestellt wird.
Zentral-KODA-Organ- Ausgabe 16 (April-2002)
v.i.S.d.P.: Dr. Joachim Eder, v. Thun str. 12, 94127 Neuburg
Redaktion dieses Zentral-KODA-Organs: Dr. Joachim Eder, Georg Grädler,
Andrea Hoffman - Göritz, Josef Taudte
Verteiler: über die MAVen an alle 700 000 kirchlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
|