Anhang Entgeltordnung (EGO) - Teil B XXIV
Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Mitarbeiter
Entgeltgruppe 5
Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Mitarbeiter aller Fachrichtungen mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Entgeltgruppe 6
1. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Mitarbeiter (staatlich geprüfte Landwirte und staatlich geprüfte Weinbauer sowie Mitarbeiter mit abgeschlossener gleichwertiger Ausbildung) mit entsprechender Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung sowie sonstige Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Mitarbeiter der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt, dass auf dem jeweiligen Fachgebiet technische Beratungen einfacherer Art oder Versuche und sonstige Arbeiten mit entsprechendem Schwierigkeitsgrad durchzuführen sind.
Entgeltgruppe 8
Mitarbeiter der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 in Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und zu mindestens einem Viertel selbstständige Leistungen erfordern.
Entgeltgruppe 9a
1. Mitarbeiter der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes und große Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 8 heraushebt.
2. Mitarbeiter der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bede tung ihres Aufgabengebietes und große Selbstständigkeit wesentlich aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2 heraushebt.