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Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

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avr


 

Anhang Entgeltordnung (EGO) - Teil B XVIII

Mitarbeiter in Leitstellen

 

Vorbemerkungen

1. Schichtführer sind Mitarbeiter, denen die Verantwortung in der jeweiligen Schicht einer Leitstelle übertragen ist.
2. Lagedienstleiter sowie Schichtleiter sind Mitarbeiter, denen die Steuerung der Betriebsabläufe in dem gesamten Schichtbetrieb einer Leitstelle übertragen ist.

Entgeltgruppe 9a

Disponenten in Leitstellen mit der nach Landesrecht jeweils geforderten Qualifikation mit entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 9b

1. Schichtführer.

2. Ständige Vertreter von Leitern von Leitstellen.

3. Ständige Vertreter von Lagedienstleitern oder Schichtleitern.

Entgeltgruppe 9c

1. Leiter von Leitstellen.

2. Ständige Vertreter von Leitern von Leitstellen, denen mindestens zwölf Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3. Lagedienstleiter sowie Schichtleiter.

4. Ständige Vertreter von Lagedienstleitern oder Schichtleitern, denen mindestens zwölf Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 10

1. Leiter von Leitstellen, denen mindestens zwölf Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

2. Ständige Vertreter von Leitern von Leitstellen, denen mindestens 20 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3. Lagedienstleiter sowie Schichtleiter, denen mindestens zwölf Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

4. Ständige Vertreter von Lagedienstleitern oder Schichtleitern, denen mindestens 20 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 11

1. Leiter von Leitstellen, denen mindestens 20 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

2. Ständige Vertreter von Leitern von Leitstellen, denen mindestens 25 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3. Lagedienstleiter sowie Schichtleiter, denen mindestens 20 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

4. Ständige Vertreter von Lagedienstleitern oder Schichtleitern, denen mindestens 25 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 12

1. Leiter von Leitstellen, denen mindestens 25 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

2. Ständige Vertreter von Leitern von Leitstellen, denen mindestens 35 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

3. Lagedienstleiter sowie Schichtleiter, denen mindestens 25 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Entgeltgruppe 13

Leiter von Leitstellen, denen mindestens 35 Mitarbeiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.