Umstellung der Kirchlichen Zusatzversorgung ohne Beschluss
der Arbeitsrechtlichen Kommission
Neben dem Konflikt um die MAVO-Novellierung, dem betrieblichen Mitbestimmungsrecht
in der katholischen Kirche, droht nun auch der Dritte Weg, die kirchenspezifische
Methode zu Arbeitsrechtsregelungen zu kommen, in eine grundsätzliche
Krise zu geraten.
Am 20.06.2002 hat die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission
des Deutschen Caritasverbandes (AK), die für die 475 000 Kolleginnen
und Kollegen der Caritas das Arbeitsrecht gestaltet, in Mainz geschlossenen
gegen die Art und Weise der beantragten Umstellung der zusätzlichen
Altersversorgung von der Gesamtversorgung auf das kapitalgedeckte "Punktesystem"
gestimmt.
Die Mitarbeitervertreter kritisierten vor allem, dass die Umstellung
nach den gleichen Bedingungen erfolgen solle wie im öffentlichen
Dienst, obwohl die deutlich bessere Finanzausstattung der Kirchlichen
Zusatzversorgungskasse in Köln eine günstigere Besitzstandswahrung
für die 40- bis 55-jährigen erforderlich mache. Ein rechtskräftiger
Beschluss kam somit nicht zustande.
Da die deutschen Bischöfe angeblich bei ihrer nächsten Zusammenkunft
am 24.6.2002 die Satzung der kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln
auch ohne positiven Beschluss der AK auf das Punktesystem umstellen
wollen, sieht die Mitarbeiterseite der AK den Dritten Weg in der Gefahr,
von seinen Erfindern gründlich desavouiert und in die massivste
Glaubwürdigkeitskrise seiner Geschichte geführt zu werden.
Weitere Informationen und HintergrŸnde im aktuellen
AK-Info.
Thomas Schwendele
Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV
Pressesprecher Dienstnehmerseite