Arbeitsrechtliche Kommission: Caritas-Mitarbeiter stimmen
Kompromiss zu
Die AK-Mitarbeiterseite im Deutschen Caritasverband (DCV) haben einem
Kompromiss zur Bildung von vier regionalen Tarif-Unterkommissionen
in Deutschland befürwortet. Damit folgen sie einem Vorschlag
des Ältestenrates der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV,
wie der Pressesprecher der AK-Mitarbeiterseite, Thomas Schwendele,
am Mittwoch in Stuttgart sagte.
Strittig sind Forderungen der Caritas-Dienstgeber in den neuen Ländern,
für den Osten eine eigene Regionalgruppe zu bilden. Eine solche
lehnen die Mitarbeiter ab. Der Vorschlag des Ältestenrates sieht
Tarif-Unterkommissionen für die Bereiche Nord, West, Mitte und
Süd vor.
Ob die Arbeitgeberseite dem Vorschlag des Ältestenrates zustimmen
wird, ist nach Aussage ihres juristischen Beraters Marc Riede von
der Caritaszentrale in Freiburg offen. Hauptproblem sei, die Ost-Dienstgeber
«mit ins Boot zu holen». Eine Sondersitzung wurde für
die Arbeitsrechtliche Kommission für den 9. Februar in Bad Honnef
anberaumt; die Dienstgeber wollen ihre Tarifstrategie am 26. Januar
in Berlin festlegen, wie es hieß. Derzeit bereite sich die Kommission
auf Tarifverhandlungen vor. Die Mitarbeiterseite erklärte, sie
wolle die Tarifregelungen für die rund 500.000 Mitarbeiter in
25.000 Einrichtungen wie in der Vergangenheit eng an die des öffentlichen
Dienstes anlehnen.
Kompetenzen genau umreißen
Nach den Vorstellungen des Ältestenrates sollen drei Ost-Caritasverbände
der Unterkommission Nord und zwei der Mitte zugeschlagen werden. Die
Kommissionen sollen in der Ausgestaltung tariflicher Detailregelungen
den jeweiligen Bedingungen vor Ort besser gerecht werden, wie es hieß.
Die Mitarbeiterseite betonte, dass die Kompetenzen der Unterkommissionen
genau umrissen werden müssten, um möglicher Willkür
seitens der Dienstgeber Einhalt zu gebieten. - Die Arbeitsrechtliche
Kommission des DCV besteht aus 56 Mitgliedern. Sie kommen je zur Hälfte
von der Dienstgeber- und von der Arbeitnehmerseite.
Die Mitarbeiter des Deutschen Caritasverbandes bereiten sich auf
neue Tarifverhandlungen vor. Sichern wollen die rund 500.000 Mitarbeiter
in 25.000 Einrichtungen dabei die bisher eingehaltene Anlehnung der
Caritas-Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) an den Bundesangestelltentarif
(BAT), wie der Pressesprecher der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen
Kommission, Thomas Schwendele, mitteilte.
Die Dienstgeberseite klärt ihre Positionen Ende Januar, wie es
hieß. Eine erste gemeinsame Sitzung soll es im März in
Erfurt geben; weitere sind in Mainz vorgesehen. Die Mitarbeiterseite
wird "flexiblen Lösungen bei Arbeitszeit und Gehalt"
zustimmen müssen, wie Schwendele betonte. Er rechne damit, dass
das Tarifniveau des Niedriglohnbereichs analog zum Tarif für
den öffentlichen Dienst abgesenkt wird. Somit würden beispielsweise
bisher geleistete Ortszuschläge von 90 Euro je Kind eines Angestellten
entfallen und Leistungszuschläge eingeführt. Dazu müssten
die Caritasleitungen Kriterienkataloge erstellen.
Sozialbereich nicht von allgemeiner Tarifentwicklung
abkoppeln
Neue Tarifverhandlungen bezeichnete der Mitarbeitervertreter als
unausweichlich. Zwar würden die bestehenden Verträge unbefristet
gelten. Allerdings sei zu befürchten, dass Arbeitsplätze
gestrichen oder ausgelagert würden, sollte sich die Mitarbeiterseite
neuen Verhandlungen verweigern. Als vorrangig nannte Schwendele das
Ziel, den Sozialbereich nicht von der allgemeinen Tarifentwicklung
abzukoppeln. Ansonsten drohe in wenigen Jahren ein neuer Pflegenotstand.
Schwendele rechnet nach seinen Worten mit mehrmonatigen Verhandlungen.
- Die Arbeitsrechtliche Kommission des deutschen Caritasverbandes
besteht aus 56 Mitgliedern je zur Hälfte mit Dienstgeber- und
Arbeitnehmervertretern besetzt.