- 13.02.2023 KAG Münster Urteil Az 8/23 vom 31.08.2023 - Dienstreisezeiten von MAV-Mitgliedern zum Zweck der Teilnahme an Schulungen nach § 16 MAVO bleiben bei der Ermittlung des Freistellungsanspruchs nicht unberücksichtigt. Im Gegensatz zur freiwilligen Fortbildung ist eine MAV-Schulung wie eine Dienstreise zu behandeln.
- 22.01.2024 Am 22. Januar 2024 hat der Vermittlungsausschuss der ZAK einen ersetzenden Beschluss zum Thema (Ketten-)Befristungen gefasst. Die vorliegende Regelung ist nun wesentlich besser als das bisher geltende weltliche Arbeitsrecht. Gemäß der ersetzenden Entscheidung "Gesamtregelung zur Befristung", Nr. 2, ist eine Befristung ohne Sachgrund grundsätzlich nicht mehr zulässig. Darüber hinaus wurden Kettenbefristungen stark eingeschränkt. Im Unterschied zu den im weltlichen Arbeitsrecht möglichen 10 Jahren dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal 6 Jahre befristet eingestellt werden. Mit Veröffentlichung in den Amtsblättern durch die Diözesanbischöfe tritt die Regelung ab 1. Juni 2024 in Kraft.
- 01.01.2024 Das
ändert sich ab 1. Januar 2024
- 01.01.2024 Ein gutes neues Jahr 2024 !
- Weihnachten 2023: Ich wünsche Ihnen allen ein frohes, friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und bedanke mich herzlich für Ihre Treue zu meiner Website! Sehr gefreut habe ich mich über die große Zahl der persönlichen Glückwünsche, für die ich mich nur auf diesem Weg bedanken kann.
- 20.12.2023 Die Beschlüsse der AK-Bundeskommission vom 14.12.2023 zu den AVR-Anlagen 2e Rettungsdienst/Krankentransport und 17a Altersteilzeit - diese sind bereits in die Anlagen eingearbeitet.
- 09.12.2023 Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder - der vollständige Einigungstext
Dieser Abschluss hat u.a. Auswirkungen auf AVR Anlagen 1c, 21, 21a
- 20.11.2023 Arbeitshilfe: Die Sache mit dem beantragten Urlaubszeitraum und den einzusetzenden "wertigen" Urlaubstagen
- 17.11.2023 Korrekturbeschluss vom 24. Oktober 2023 der AK-Bundeskommission zu den Inkraftsetzungsterminen der Tarifrunde 3
Die Regelungen zu den Stufenvorweggewährungen und zu den Öffnungen für Dienstvereinbarungen treten bereits zum 1. Oktober 2023 in Kraft. Die Änderungen sind bereits in die Online-AVR eingearbeitet.
- 15.11.2023 Die Beschlüsse der Regionalkommissionen zur Umsetzung des Beschlusses der AK-Bundeskommission vom 19. Oktober 2023
- 10.11.2023 Region Ost: Insgesamt fünf zusätzliche Erholungsurlaubstage in den Jahren 2024, 2025, 2026 als Kompensation zum Ausgleich der in den Jahren 2024 und 2025 aufgrund der unerwartet hohen Tarifsteigerung nicht mehr angemessenen Kompensation der verzögerten Tarifumsetzung
- 09.11.2023 Die Beschlüsse der AK-Bundeskommission vom 19.10.2023
- 03.11.2023 EuGH: Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.10.2023, C-660/20
Formal gleiche Schwellenwerte für Überstundenzuschläge, die in gleicher Weise für Vollzeit- und Teilzeitkräfte gelten, sind in aller Regel europarechtswidrig. Sie verstoßen gegen § 4 Nr.1 und Nr.2 der Rahmenvereinbarung, also gegen das Diskriminierungsverbot und den pro-rata-temporis-Grundsatz ("im Verhältnis zur Zeit"). Da diese europarechtlichen Regelungen die Grundlage zu § 4 Abs.1 TzBfG darstellen, sind auch diese Vorschriften im Sinne des aktuellen EuGH-Urteils zu verstehen. Danach haben Teilzeitkräfte - entsprechend dem pro-rata-temporis-Grundsatz - ebenso wie Vollzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge. Abweichende tarifliche Regelungen und Vorschriften sind rechtswidrig und daher nichtig.
Europäischer Gerichtshof , Urteil vom 19.10.2023, C-660/20, Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.11.2020, 10 AZR 185/20 (A) Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 19.11.2019, 6 Sa 370/19
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