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Scheitert die Tarifübernahme erneut, stellen die Mitarbeitervertreter eigene Tarifforderungen

Bei der Sondersitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am nächsten Montag und Dienstag in Berlin geht es erneut um die Übernahme des TvöD und der Bereitschaftsdienstregelung des öffentlichen Dienstes in die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes. Die erste Sitzung dazu im Juli in Mainz scheiterte an den unklaren Übernahmeideen der Dienstgeber. Da die Dienstgeberseite sich erneut indifferent zeigt und bis heute keinen neuen Beschlussantrag vorgelegt hat, die Mitarbeiterseite aber erneut ihren Antrag zur analogen Übernahme einbringt, wird es äußerst schwierig sein, mit der erforderlichen Dreiviertel-Mehrheit einen weiterführenden Beschluss zu fassen. Erhöhte Ortszuschlagszahlungen sind dann unvermeidlich, eine spätere Übernahme wird unnötig teurer.

Sollten die Dienstgeber den Übernahmeantrag der Mitarbeiterseite erneut ablehnen, wird aus der Mitte der Mitarbeiterseite ein Antrag gestellt werden, die derzeit in den AVR festgelegte Vergütung in den Jahren 2006, 2007 und 2008 jeweils um 2,5 % zu erhöhen, die Arbeitszeit um jeweils 1 Stunde zu senken. Damit sollen die Steigerung der Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden und kontinuierlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Mit diesem Vorgehen soll deutlich gemacht werden, dass wenn sich die Caritas nicht mehr an den Tarifen des öffentlichen Dienstes orientieren möchte, die Mitarbeiter eigene Tarifforderungen stellen und durchsetzen müssen.

Die paritätisch mit Dienstgebervertretern und Mitarbeitervertretern besetzte Arbeitsrechtliche Kommission gestaltet (bisher) auf dem sog. 3. Weg der katholischen Kirche Tarif- und Arbeitsrecht für die 500 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas in Deutschland.

Thomas Schwendele
Pressesprecher der Mitarbeiterseite der
Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV

Parlerstr. 29
73525 Schwäbisch Gmünd

Tel.:01702033332
Fax 07171/932165