Scheitert die Tarifübernahme erneut,
stellen die Mitarbeitervertreter eigene Tarifforderungen
Bei der Sondersitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am nächsten
Montag und Dienstag in Berlin geht es erneut um die Übernahme des
TvöD und der Bereitschaftsdienstregelung des öffentlichen
Dienstes in die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes.
Die erste Sitzung dazu im Juli in Mainz scheiterte an den unklaren Übernahmeideen
der Dienstgeber. Da die Dienstgeberseite sich erneut indifferent zeigt
und bis heute keinen neuen Beschlussantrag vorgelegt hat, die Mitarbeiterseite
aber erneut ihren Antrag zur analogen Übernahme einbringt, wird
es äußerst schwierig sein, mit der erforderlichen Dreiviertel-Mehrheit
einen weiterführenden Beschluss zu fassen. Erhöhte Ortszuschlagszahlungen
sind dann unvermeidlich, eine spätere Übernahme wird unnötig
teurer.
Sollten die Dienstgeber den Übernahmeantrag der Mitarbeiterseite
erneut ablehnen, wird aus der Mitte der Mitarbeiterseite ein Antrag
gestellt werden, die derzeit in den AVR festgelegte Vergütung in
den Jahren 2006, 2007 und 2008 jeweils um 2,5 % zu erhöhen, die
Arbeitszeit um jeweils 1 Stunde zu senken. Damit sollen die Steigerung
der Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden und kontinuierlich neue
Arbeitsplätze geschaffen werden.
Mit diesem Vorgehen soll deutlich gemacht werden, dass wenn sich die
Caritas nicht mehr an den Tarifen des öffentlichen Dienstes orientieren
möchte, die Mitarbeiter eigene Tarifforderungen stellen und durchsetzen
müssen.
Die paritätisch mit Dienstgebervertretern und Mitarbeitervertretern
besetzte Arbeitsrechtliche Kommission gestaltet (bisher) auf dem sog.
3. Weg der katholischen Kirche Tarif- und Arbeitsrecht für die
500 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas in Deutschland.
Thomas Schwendele
Pressesprecher der Mitarbeiterseite der
Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV
Parlerstr. 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel.:01702033332
Fax 07171/932165