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Sie befinden sich hier: Home - Aktuell - 17.05.2009

 

Mitarbeiter kirchlicher Kindergärten unterstützen Streiks
Bonn (KNA)

 

Die Mitarbeiter der katholischen Kindergärten in Deutschland unterstützen die Forderungen der Gewerkschaften für die
kommunalen Kindertagesstätten. Wegen des gesonderten kirchlichen Arbeitsrechts dürfen sie sich allerdings nicht an dem am Freitag begonnenen ersten bundesweiten Streik dieser Berufsgruppe beteiligen. Katholische und evangelische Kindergärten sind vor allem in der alten Bundesrepublik weithin Marktführer bei Kindergärten.

Der bundesweite Sprecher der kirchlichen Mitarbeiter-Vertretung, Georg Grädler, sagte am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn, die Angestellten katholischer Kindergärten verfolgten den derzeitigen Streit in mehreren Bundesländern "mit großer Sympathie". Die Gewerkschaften Ver.di und GEW kämpfen für einen verbesserten Gesundheitsschutz in den kommunalen Einrichtungen. Sie verweisen vor allem auf eine zu hohe Lärmbelastung und
Rückenbeschwerden der Erzieherinnen. Zudem spielten psychosomatische Krankheiten eine immer größere Rolle.

Wie die Gewerkschaften forderte Grädler zugleich eine bessere Bezahlung der Erzieherinnen. Auch viele kirchliche Kindergärten hätten inzwischen Probleme bei der Neueinstellung von Erzieherinnen, weil sich die Eingruppierungen in die Entgeltstufen bei einem Arbeitsplatzwechsel deutlich verschlechtert hätten. Die Mitarbeitervertreter im Bereich der katholischen Kirche würden versuchen, die Forderungen der Erzieherinnen bei den kommenden Tarifverhandlungen im Bereich der Kirche durchzusetzen.

Grädler appellierte zugleich an die kirchlichen Arbeitgeber, die Streikmaßnahmen im kommunalen Bereich nicht zu unterlaufen. Kinder aus kommunalen Kindergärten dürften während dieser Zeit nicht in kirchlichen Einrichtungen aufgenommen werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes besuchen rund 2,25 Millionen Kinder
Tageseinrichtungen. Insgesamt gibt es bundesweit knapp 50.000 Kitas, davon aber nur etwa 17.000 in kommunaler Trägerschaft.

Im Bereich der Kirchen gilt ein eigenes Tarif- und Arbeitsrecht. Beim sogenannten Dritten Weg handelt sich um eine konsensorientierte Suche nach einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich der Kirchen. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Möglichkeiten von Streiks und Aussperrung gelten dabei nicht. Alle Fragen des Tarifrechts werden durch paritätisch aus Dienstgebern und Dienstnehmern besetzte Kommissionen geregelt.

Seit Freitag stehen in Deutschland wegen des Streits viele Eltern und Kinder vor verschlossenen Türen kommunaler Kindertagesstätten. Betroffen sind Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Bremen. Auch die Sozial- und Jugendämter bleiben dicht. Am Montag und Dienstag soll es besonders Bayern, Niedersachsen und das Saarland treffen.