Die Mitarbeiter der katholischen Kindergärten in Deutschland
unterstützen
die Forderungen der Gewerkschaften für
die
kommunalen Kindertagesstätten. Wegen des gesonderten kirchlichen
Arbeitsrechts dürfen sie sich allerdings nicht an dem am Freitag
begonnenen ersten bundesweiten Streik dieser Berufsgruppe beteiligen.
Katholische und evangelische Kindergärten sind vor
allem in der alten Bundesrepublik weithin Marktführer bei Kindergärten.
Der bundesweite Sprecher der kirchlichen Mitarbeiter-Vertretung, Georg
Grädler, sagte am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur
(KNA) in Bonn, die Angestellten katholischer Kindergärten verfolgten
den derzeitigen Streit in mehreren Bundesländern "mit großer
Sympathie".
Die Gewerkschaften Ver.di und GEW kämpfen für
einen verbesserten Gesundheitsschutz in den kommunalen Einrichtungen.
Sie verweisen vor allem auf eine zu hohe Lärmbelastung und
Rückenbeschwerden der Erzieherinnen. Zudem spielten psychosomatische
Krankheiten eine immer größere Rolle.
Wie die Gewerkschaften forderte Grädler zugleich eine bessere
Bezahlung der Erzieherinnen. Auch viele kirchliche Kindergärten
hätten
inzwischen Probleme bei der Neueinstellung von Erzieherinnen, weil
sich die Eingruppierungen in die Entgeltstufen bei einem Arbeitsplatzwechsel
deutlich verschlechtert hätten. Die Mitarbeitervertreter im Bereich
der katholischen Kirche würden versuchen, die Forderungen der
Erzieherinnen bei den kommenden Tarifverhandlungen im Bereich der Kirche
durchzusetzen.
Grädler appellierte zugleich an die kirchlichen Arbeitgeber,
die Streikmaßnahmen im kommunalen Bereich nicht zu unterlaufen.
Kinder aus kommunalen Kindergärten dürften während dieser
Zeit nicht in kirchlichen Einrichtungen aufgenommen werden. Nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes besuchen rund 2,25 Millionen Kinder
Tageseinrichtungen. Insgesamt gibt es bundesweit knapp 50.000 Kitas,
davon aber nur etwa 17.000 in kommunaler Trägerschaft.
Im Bereich der Kirchen gilt ein eigenes Tarif- und Arbeitsrecht. Beim
sogenannten Dritten Weg handelt sich um eine konsensorientierte Suche
nach einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
im Bereich der Kirchen. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Möglichkeiten
von Streiks und Aussperrung gelten dabei nicht. Alle Fragen des Tarifrechts
werden durch paritätisch aus
Dienstgebern und Dienstnehmern besetzte Kommissionen geregelt.
Seit Freitag stehen in Deutschland wegen des Streits viele Eltern
und Kinder vor verschlossenen Türen kommunaler Kindertagesstätten.
Betroffen sind Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg,
Hessen, Schleswig-Holstein und Bremen. Auch die Sozial- und Jugendämter
bleiben dicht. Am Montag und Dienstag soll es besonders Bayern, Niedersachsen
und das Saarland treffen.